Bürgergeld oder Sozialhilfe: Zusatzkosten beim Zahnarzt – Härtefallantrag hilft

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Die Zusatzkosten beim Zahnarzt können sehr hoch werden und für Bürgergeld oder Sozialhilfe Beziehende kaum aus den Regelleistungen zu stemmen sein. Mit dem Härtefallantrag gibt es jedoch eine Möglichkeit, diese Kosten beim Zahnersatz zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. In diesem Beitrag erläutern wir die Vorgehensweise.

Regelversorgung beim Zahnarzt

Normalerweise übernimmt die Krankenkasse 60% der Kosten für die “Regelversorgung” bei Zahnersatz, mit Bonusheft sind es 70-75%. Der Rest muss privat bezahlt werden.

Bei Geringverdienern oder Empfängern von Bürgergeld oder Sozialhilfe werden jedoch 100 % der Kosten für die reine Regelversorgung übernommen.

Dr. Utz Anhalt erläutert Anspruch und Antragstellung in diesem Video

Anspruch auf den Härtefall wegen geringem Einkommen

Anspruch auf den Härtefall haben 2024 alle, die unter einer bestimmten Brutto-Einkommensgrenze liegen. Diese errechnet sich nach den Haushaltsangehörigen:

  • Alleinstehende: 1.414 Euro
  • mit weiterem Haushaltsangehörigen zusammenlebend 1.944,25
  • jeder zusätzliche Haushaltsangehörige: +353,50€

Haushaltsangehörige

Zum Haushalt gehören dabei:

  • Ehe und Lebenspartner
  • Kinder bis 18 (auch noch im kompletten Jahr, in dem sie 18 werden)
  • Kinder ab 18, wenn sie familienversichert sind
  • volljährige Kinder bis 25 Jahre im Bürgergeldbezug

Berechnung des Einkommens

Zum Einkommen gehören:

  •  Lohn (Brutto)
  • Einmalzahlungen
  • Gewinn bei Selbstständigkeit
  • Renten
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld 1
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietungen
  • erhaltener Unterhalt

Nicht zum Einkommen gehören:

  • Elterngeld bis 300€
  • Kindergeld
  • Pflegegeld
  • BAFöG
  • Landeserziehungsgeld
  • Grundrenten nach dem BVG
  • an Unterhaltsberechtigte gezahlter Unterhalt

Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, kann einen “gleitenden Härtefall” beantragen und so rückwirkend einen höheren Festzuschuss erhalten. Dies sollte aber im Vorfeld individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.

Anspruch auf den Härtefall wegen Leistungsbezug

Ohne Berechnung erhalten Empfänger folgender Leistungen den Härtefall beim Zahnersatz:

  • Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Bürgergeld
  • Ausbildungsförderung (SGB III)
  • Studis mit BAFöG
  • Heimbewohner, bei denen das Sozialamt Kosten übernimmt

Beantragung des Härtefallzuschusses

Es gibt zwei Möglichkeiten um den Härtefallzuschuss zu bekommen:

  1. Der Zahnarzt setzt ein Kreuz bei “Es liegt ein Härtefall vor.” auf dem Heil- und Kostenplan
  2. Antragsstellung auf die Härtefallregelung bei der Krankenkasse. Dafür wird ein Formular der Krankenversicherung verwendet.

Umgang mit unwilligen Zahnärzten

Viele Zahnärzte führen ungern nur die Regelversorgung, zu der sie eigentlich verpflichtet sind, aus und wollen eine höherwertige Versorgung verkaufen.
Mit der Härtefall-Regelung ist aber eine Versorgung ohne Eigenanteil möglich und eine Regelversorgung ist garantiert besser als keine Behandlung.

Dies muss klar mit dem Zahnarzt kommuniziert werden. Wenn er das ablehnt, kann der Armutsbetroffene nichts machen und muss entweder den Zahnarzt wechseln oder den restlichen Eigenanteil irgendwie bezahlen.

Tipp:

Manchmal hilft es beim Zahnarzt die minimal, normal und beste Versorgung als Heil und Kostenplan erstellen zu lassen und dann die Minimalvariante zu wählen. Wenn der Zahnarzt keine Regelversorgung anbietet, sollte eine Zweitmeinung eingeholt werden.

Rechtsgrundlage

§55 Abs2 SGB V