Schwerbehinderung: Kosten der Wertmarke steigen 2025

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Bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigen dazu, den öffentlichen Nahverkehr mit einer Wertmarke als Fahrschein zu nutzen. Diese ist erheblich günstiger als reguläre Tickets, allerdings müssen die Betroffenen einen Eigenanteil zahlen.

Kosten der Wertmarke erhöhen sich

Dieser Eigenanteil erhöht sich ab dem ersten Januar 2025 von derzeit 92 Euro pro Jahr (46 Euro für sechs Monate) auf 104 Euro pro Jahr (53 Euro für sechs Monate), steigt also um 12 Euro. Diese Information gab das Bundesamt für Gesundheit und Soziales am 02.12.2024 bekannt.

Die Höhe der Eigenbeteiligung legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fest und definiert diese nach den Rechengrößen der Sozialversicherung. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2021.

Bestehende Wertmarken bleiben weiterhin gültig

Was geschieht jetzt mit Ihrer bereits bezogenen Wertmarke, die zwar in diesem Jahr beginnt, aber über den ersten Januar des nächsten Jahres hinaus reicht? Diese bleibt weiterhin gültig, und Sie zahlen dann den höheren Betrag erst mit der Ausgabe der nächsten Wertmarke.

Was ist, wenn ich das Geld für 2025 schon überwiesen habe?

Sollten Sie bereits Geld für Wertmarken überwiesen haben, die erst 2025 gültig werden, erhalten Sie für die 91 Euro eine Wertmarke für sechs Monate. Der verbleibende Betrag von 38 Euro wird Ihnen zurückerstattet. Falls Sie hingegen 46 Euro für ein halbes Jahr überwiesen haben, wird Ihnen eine Nachzahlung in Rechnung gestellt.

Woher bekommt man eine Wertmarke?

Beim Versorgungsamt müssen Sie einen Antrag auf ein Beiblatt zum Ausweis mit einer Wertmarke stellen, sofern die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erfüllt sind. Dabei müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei (mit Wertmarke und Eigenanteil) nutzen möchten oder alternativ eine Ermäßigung der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen wollen.

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Anders sieht es aus, wenn im Ausweis die Merkzeichen “H” (Hilflosigkeit), “Bl” (blind) oder “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) vermerkt sind. Dann müssen Sie sich nicht entscheiden, sondern können die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr ebenso in Anspruch nehmen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer.

In welchen Verkehrsmitteln gilt die Wertmarke?

Sie können mit einem Schwerbehindertenausweis mit halbseitigem orangefarbenem Flächenaufdruck und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke die Züge (Regionalbahnen) der Deutschen Bahn AG bundesweit frei nutzen. Außerdem gilt sie für alle Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Fernzüge wie IC und ICE können Sie mit der Wertmarke nicht kostenfrei nutzen, und das gilt auch für die meisten privaten Anbieter wie Flixtrain oder Flixbus.

Wer muss keinen Eigenanteil bezahlen?

Der Eigenanteil entfällt, wenn Sie blind (“Bl”), und / oder hilflos (“H”) sind, laut Ausweis, sowie wenn Sie schwerbehindert sind und bestimmte Leistungen beziehen.

Diese sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch, also Bürgergeld, solche nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, also Leistungen der Sozialhilfe, außerdem Kinder- und Jugendhilfe, oder soziale Entschädigung nach dem vierten Sozialgesetzbuch, oder Leistungen nach dem Paragrafen 27 im Bundesversorgungsgesetz.

Auch Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungsberechtigte und Entschädigungsberechtigte haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht auf unentgeltliche Beförderung.