Rente: So können Witwer von der Mütterrente profitieren

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Witwen-/Witwerrente und Mütterrente (Erziehungsrente) sind derzeit in der politischen Debatte. Wichtige Details dieser Rentenformen sind aber auch Betroffenen oft kaum bekannt, besonders die Schnittstellen zwischen diesen beiden Leistungen.

Mütterrente für Witwer?

So hört es sich erst einmal widersinnig an, dass ein Witwer einen Anspruch auf eine Mütterrente haben könnte. Dies kann aber der Fall sein, deshalb hier eine Erklärung, was es mit diesen Rentenformen auf sich hat.

Der Rentenexperte Peter Knöppel erläutert: “Frauen haben für vor 1992 geborene Kinder in der Regel inklusive Mütterrente 1 und 2 pro Kind bis zu 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten anerkannt bekommen und zusätzliche 2,5 Entgeltpunkte.” Die Mütterrente 1 und 2 sind zum 01..07.2014 bzw. 01.01.2019 eingeführt worden. Frauen, die vor diesen Daten verstorben sind, konnten die jeweilige Mütterrente also nicht erhalten.

Witwer können sich jedoch diese Ansprüche sichern, denn der Anspruch auf die Mütterrente erlischt nicht mit dem Tod der Ehefrau. Mit anderen Worten: Wenn die Verstorbene einen Anspruch auf eine Mütterrente hatte, dann fließt dieser Rentenanspruch in die Rente des Witwers ein.

Definition der Mütterrente

Der Begriff Mütterrente sorgt für Verwirrung, da es sich nicht um eine eigene Rente handelt. Sie soll die soziale Absicherung von Rentnerinnen verbessern, die vor 1992 Kinder bekamen und großgezogen haben. Dieser Zuschuss gehört zur Altersrente.

Peter Knöppel bezeichnet “Mütterrente” als politischen Begriff, denn es ging lediglich darum, diejenigen, die vor 1992 Kinder zur Welt brachten, bei der Anrechnung der Erziehungszeiten nicht weiter gegenüber denen zu benachteiligen, die ihre Kinder später erzogen.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff “Mütterrente” bekannt.”

Günstiger sieht es aus, wenn die Kinder jünger sind: “Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.”

Witwer können von der Mütterrente profitieren

Die Mütterrente ist Teil der Altersrente. Die Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Witwerrente) wiederum bemisst sich anhand der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezog oder bezogen hätte. Bei der großen Witwenrente sind das 55 Prozent.

Das gilt für die gesamte Altersrente, ohne dass die Rentenversicherung den als Mütterrente bezogenen Zuschuss davon abziehen könnte.

Die Mütterrente kann die Witwenrente schmälern

Umgekehrt kann der Bezug der Mütterrente die ausgezahlte Witwenrente bei Ihnen auch schmälern. Die Altersrente, und damit auch die Mütterrente, wird nämlich beim Bezug von Witwenrente als Einkommen angerechnet.

Steigt das Einkommen durch den Zuschuss, erhöht sich auch der Betrag, der auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird, wodurch diese gekürzt wird.