Es kann vorkommen, dass bei Menschen mit einer Schwerbehinderung des Grad der Behinderung, kurz GdB, herabgestuft oder sogar ganz entzogen wird. Wann dies geschieht und was Betroffene dann tun kรถnnen, das erlรคutern wir in diesem Artikel.
In welchen Fรคllen kann der Grad der Behinderung (GdB) herabgesetzt werden?
Der Grad der Behinderung (GdB) kann von der zustรคndigen Behรถrde herabgesetzt werden, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen sich wesentlich gebessert hat oder sich gesetzliche Regelungen geรคndert haben. Dies geschieht in folgenden Fรคllen:
- Verรคnderung der Gesundheitsstรถrung: Wenn die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeintrรคchtigung auf das tรคgliche Leben geringer geworden sind, beispielsweise nach einer erfolgreichen Operation oder durch die Wirkung neuer Medikamente, kann der GdB herabgesetzt werden. Ebenso kann dies der Fall sein, wenn eine Gesundheitsstรถrung vollstรคndig weggefallen ist.
- Heilungsbewรคhrung: Nach einer bestimmten Zeitspanne, in der der Behandlungserfolg einer Krankheit beobachtet wird, kann der GdB herabgesetzt werden, wenn keine Rรผckfรคlle oder negativen Entwicklungen auftreten.
- รnderung der gesetzlichen Regelungen: Wenn sich die gesetzlichen Grundlagen, nach denen der GdB bemessen wird, รคndern, kann dies ebenfalls eine Herabsetzung zur Folge haben.
Kann der Behinderungsgrad auch rรผckwirkend herabgesetzt werden?
Der GdB darf nicht rรผckwirkend herabgesetzt werden. Eine Herabsetzung fรผr die Zukunft kann jedoch auch noch Jahre nach einer wesentlichen Verรคnderung der gesundheitlichen Beeintrรคchtigungen erfolgen, selbst wenn ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde.
Wichtig: Die Verรคnderung des Gesundheitszustands muss voraussichtlich lรคnger als sechs Monate anhalten, und das Versorgungsamt beurteilt die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behรถrdlichen Entscheidung.
Was bedeutet der Begriff “Heilungsbewรคhrung”?
Eine hรคufige Ursache fรผr die Herabsetzung des GdB ist die sogenannte Heilungsbewรคhrung. Dies bezeichnet den Zeitraum nach der Behandlung einer Krankheit, in dem der Behandlungserfolg noch nicht endgรผltig eingeschรคtzt werden kann, weil die Mรถglichkeit eines Rรผckfalls besteht.
Die Heilungsbewรคhrung dauert in der Regel fรผnf Jahre. In einigen Fรคllen, wie bei Organtransplantationen oder der Entfernung bรถsartiger Tumore im Frรผhstadium, betrรคgt sie nur zwei Jahre.
Die Heilungsbewรคhrung beginnt mit der Entfernung des Tumors und endet nur bei einem positiven Verlauf der Erkrankung. Sollte es wรคhrend dieser Zeit zu Rรผckfรคllen oder Metastasen kommen, bleibt der hohe GdB bestehen.
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Was ist zu beachten, wenn eine Herabsetzung des GdB angekรผndigt wird?
Wenn das Versorgungsamt eine Nachprรผfung und mรถgliche Herabsetzung des GdB beabsichtigt, wird zunรคchst ein Anhรถrungsschreiben an die betroffene Person gesandt. Darin wird mitgeteilt, dass eine Nachprรผfung und anschlieรende Herabsetzung des GdB vorgesehen sind. Die betroffene Person hat dann vier Wochen Zeit, sich schriftlich oder telefonisch gegenรผber der Behรถrde zu รคuรern.
In dieser Zeit ist es wichtig, alle verbliebenen Funktionsbeeintrรคchtigungen oder neue Erkrankungen darzulegen und durch รคrztliche Befundberichte zu untermauern. Sollten auรergewรถhnliche Folgen und Begleiterscheinungen der Behandlung, wie beispielsweise lang andauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie, vorliegen, mรผssen diese ebenfalls berรผcksichtigt werden.
Solange kein neuer Bescheid ergangen ist, gilt der bisherige GdB weiter, auch wenn der Schwerbehindertenausweis bereits abgelaufen ist. Dies gilt auch wรคhrend eines laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens.
Das bedeutet, dass der ursprรผngliche GdB fรผr eine gewisse Zeit weiterhin Bestand hat, wenn gegen den Herabsetzungsbescheid Rechtsmittel eingelegt werden.
Welche Auswirkungen hat die sogenannte Schutzfrist?
Wird der Status als schwerbehinderter Mensch schlieรlich rechtskrรคftig aberkannt, behรคlt die betroffene Person ihren Schwerbehindertenausweis und den damit verbundenen Schutz bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Abschluss des Verfahrens. Das bedeutet, dass in dieser Zeit weiterhin alle Rechte eines Schwerbehinderten bestehen bleiben, beispielsweise der anteilige Zusatzurlaub im Arbeitsverhรคltnis.
Erst nach Ablauf dieser Schutzfrist wird der Schwerbehindertenausweis eingezogen und der gesetzliche Schutz erlischt.
Fazit
Die Herabsetzung des Grades der Behinderung darf nur unter bestimmten Bedingungen und nach grรผndlicher Prรผfung durch das Versorgungsamt erfolgen. Betroffene sollten sich bei einer angekรผndigten Herabsetzung gut vorbereiten, alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammentragen und gegebenenfalls rechtliche Unterstรผtzung in Anspruch nehmen.