Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, beginnt die Auszahlung der höheren Rente nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gleichzeitig. Warum das so ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen sie sich auf eine Erhöhung ihrer Rentenzahlungen freuen. Die Rentenanpassung ist eine regelmäßige Maßnahme, die die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anpasst und sicherstellen soll, dass Rentnerinnen und Rentner von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht abgekoppelt werden.
Wann wird die angepasste Rente ausgezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist darauf hin, dass die Auszahlung der angepassten Rente nicht für alle Empfängerinnen und Empfänger gleichzeitig erfolgt.
Der Zeitpunkt der Überweisung hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab:
- Rentenbeginn ab April 2004: Die Rente wird nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente erscheint daher erstmals Ende Juli auf den Konten.
- Rentenbeginn bis März 2004: Die Rente wird im Voraus gezahlt. Die Rente für Juli wird somit bereits Ende Juni überwiesen.
Diese Staffelung in der Auszahlung erfolgt automatisch, Rentnerinnen und Rentner müssen hier nichts unternehmen.
Wie hoch ist die Rentenanpassung?
Die diesjährige Rentenanpassung bringt eine Erhöhung um 4,57 Prozent mit sich. Dies gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundesländer.
Diese Angleichung ist eine wichtige Reform, da die Renten in Ost und West bereits 2023 vorzeitig angeglichen wurden und nun ein einheitlicher Anpassungswert gilt.
Erfreulich bei dieser Anpassung ist, dass die Erhöhung der Renten deutlich höher ausfällt als die prognostizierte durchschnittliche Preisentwicklung.
Laut Jahreswirtschaftsbericht wird für 2024 ein Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent erwartet. Somit bleibt Rentnerinnen und Rentnern nach der Anpassung real mehr Geld zur Verfügung.
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Wie werden Rentnerinnen und Rentner über die Rentenanpassung informiert?
Mit der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung werden die Rentnerinnen und Rentner über die Erhöhung ihrer Rente in Kenntnis gesetzt.
Dieses Schreiben enthält auch Informationen darüber, wann die Auszahlung des neuen Betrags erfolgt.
- Versand der Mitteilungen: Der Versand beginnt am 15. Juni 2024 und wird voraussichtlich Ende Juli 2024 abgeschlossen sein.
- Durchführung: Der Renten Service der Deutschen Post AG übernimmt sowohl den Versand der Rentenanpassungsmitteilungen als auch die Auszahlung der Renten.
Was gilt für Rentnerinnen und Rentner mit einem Zuschlag?
Ab Juli 2024 erhalten einige Rentnerinnen und Rentner einen zusätzlichen Zuschlag. Dieser betrifft insbesondere Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und deren Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 liegt.
Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die unmittelbar an eine solche Erwerbsminderungsrente anschließen, profitieren von diesem Zuschlag.
Für wen gelten die Zuschläge?
Der im Rentenbestandsverbesserungsgesetz festgelegte Zuschlag gilt für Personen bei denen am Stichtag 30. Juni folgender Anspruch auf Rente bestand:
- Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018:
Wenn die Rente wegen Erwerbsminderung in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begann. - Altersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente:
Falls eine Altersrente direkt im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente begann, die ebenfalls im Zeitraum zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 bewilligt wurde. - Hinterbliebenenrente nach Erwerbsminderungs- oder Altersrente:
– Hinterbliebenenrenten, die an eine Erwerbsminderungsrente anschließen, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat.
– Hinterbliebenenrenten, die auf eine Altersrente folgen, welche wiederum direkt nach einer Erwerbsminderungsrente aus dem genannten Zeitraum begann. - Hinterbliebenenrente:
Eine Hinterbliebenenrente, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begann, ist auch gültig, wenn der verstorbene Ehepartner keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und 8 Monate war. - Erziehungsrente:
Eine Erziehungsrente, die im Zeitraum vom Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. - Altersrente nach einer Erziehungsrente:
Wenn eine Altersrente unmittelbar nach einer Erziehungsrente, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begann, gewährt wurde.
Für wen gelten die unterschiedlichen Zuschlagshöhen?
Die unterschiedliche Höhe des Rentenzuschlags erklärt sich anhand des Beginns der Rente. Rentner, deren EM-Rente zwischen dem 01.10.2001 und dem 30.06.2014 begonnen hat, bekommen einen Zuschlag von 7,5 %.
Bei Rentnern, deren EM-Rente in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2018 begonnen hat erhalten den Zuschlag von 4,5 %.
- Informationsschreiben: Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten einen gesonderten Bescheid über den Zuschlag.
- Automatische Auszahlung: Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt automatisch, es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?
Von Juli 2024 bis November 2025 wird er Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt jeweils zur Mitte des Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente gezahlt.
Auf welchen Betrag wird er Zuschlag ausgerechnet?
Der Zuschlag wird aus dem bestehenden Auszahlungsbetrag errechnet. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich folgendermaßen:
- Auszahlungsbetrag: Rente inkl. 4,57% Rentenanpassung vom 01.07.2024, abzüglich der KV und Pflegebeiträge.
Aus diesem Betrag wird der Zuschlag errechnet.
Rechenbeispiel:
Rente: 1.200 EUR im Monat
Rentenanpassung zum 01.07.: 4,57%
Rente inklusive Rentenerhöhung: 1254,84 EUR
Abzug KV und Pflege: 11,55% (144,93 EUR)
Auszahlungsbetrag: 1109,91 EUR
Zuschlagsberechnung:
1109,91 EUR + 7,5% = 1.193,15 EUR
Zuschlag = 83,24 EUR
Bescheid über Rentenzuschlag
Die Höhe ihres Zuschlags müssen sie natürlich nicht selbst errechnen, die Deutsche Rentenversicherung wird ihnen einen Bescheid über die Höhe ihres Zuschlages zusenden.