Schwerbehinderung: Gilt der Parkausweis auch auf Privatparkplätzen?

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Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung einen blauen Parkausweis besitzen, dann gelten für Sie bestimmte Sonderregeln. So dürfen Sie auf einem zeitlich befristeten Parkplatz ohne Zeitbeschränkung parken und müssen Ihre Ankunft nicht mit einer Parkscheibe nachweisen.

Sie haben das Recht, besonders gekennzeichnete Behindertenparkplätze zu nutzen. Gilt dies aber auch für Privatparkplätze, zum Beispiel von Supermärkten oder Vereinen, die eigene Parkregeln aufstellen? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wo finden Sie Sonderparkplätze für Menschen mit Schwerbehinderung?

Allgemeine Sonder-Parkplätze für schwerbehinderte Menschen sind besonders im Umfeld von Behörden, Krankenhäusern und orthopädischen Kliniken angelegt. Sie sind entweder markiert durch das Zeichen 314 “Parken” oder durch das Zeichen 315 “Parken auf Gehwegen” mit dem Zusatzzeichen 1044-10 “Rollstuhlfahrersymbol”. Manchmal befindet sich das “Rollstuhlfahrersymbol” als Kennzeichen auf dem Boden.

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Trotz Parkausweis Knöllchen wegen Falschparkens

Ein Forenmitglied schildert auf juraforum.de folgenden Fall: “Beim Abstellen des Fahrzeuges auf einem Supermarktparkplatz wurde nicht darauf geachtet, dass die Batterie der Parkankunftsanzeige leer war und somit keine Ankunftszeit anzeigte. Die Person achtete nicht darauf, da als Inhaber eines europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung keine Parkscheibe nötig ist.

Die Betrieberfirma des Supermarktparkplatzes stellte aber das “Knöllchen” wegen Parkens ohne Parkscheibe aus.” Der Parkausweis lag sichtbar im Fahrzeug.

Parken auf Behindertenparkplatz eines Vereins

Ein Betroffener schildert, dass er bei einem Arzttermin wegen fehlenden Parkplätzen das Auto auf dem Privatparkplatz eines sozialen Vereins abstellte, der auch drei gekennzeichnete Behindertenparkplätze enthielt. Den Parkausweis platzierte er sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Auf dem Weg zur Arztpraxis rannte ihm eine Frau hinterher und forderte ihn auf den Parkplatz verlassen.

Drohung, das Auto abschleppen zu lassen trotz Parkausweises

Ihre Begründung lautete, er sei kein Besucher des Vereins. Er antwortete, dass er als Inhaber eines blauen Parkausweises eine Parkberechtigung hätte. Die Frau lehnte das ab und sagte ihm, dass sie das Auto sofort abschleppen ließe, wenn er den Vereinsparkplatz nicht verließe.

In beiden Fällen ging es um den Parkausweis für Menschen mti Behinderung auf Privatparkplätzen

In beiden Fällen stellten Betroffene ihren PKW auf einem Privatparkplatz ab und gingen davon aus, dass die Sonderregeln des blauen EU-Parkausweises für Menschen mit Behinderungen Gültigkeit hatten. Wie ist in solchen Föllen die Rechtslage?

Gilt die Straßenverkehrsordnung?

Tatsächlich gilt die Straßenverkehrsordnung nicht unmittelbar auf privaten Parkplätzen. Allerdings lässt sie sich dann vermuten, wenn keine anderen Regelungen vorliegen. Parkplatzbetreiber können und dürfen eigene Regeln entwerfen.

Gilt der Parkausweis für Menschen mit Behinderung?

Die Sonderregeln für Behindertenparkausweise gelten grundsätzlich nicht auf Privatparkplätzen – das gilt ebenso für den blauen EU-Parkausweis wie für den orangenen Ausweis. Private Parkplatzbetreiber können und dürfen eigene Regelungen aufstellen, und die Behindertenparkausweise setzen diese gewöhnlich nicht außer Kraft.