Schwerbehinderung: Diesen Job-Zuschuss sollte man jetzt dringend kennen

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Arbeitgeber haben verschiedene Vorteile, wenn sie Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einstellen. Zu diesen gehört ein staatlicher Zuschuss. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Zuschuss zu erhalten, wie hoch dieser ist, und für wen er gilt, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie ebenso bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung wie bei der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Behinderung, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Wozu dient die Unterstützung?

Die Unterstützung soll einen möglichen Mehraufwand bei den neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen und auf diese Weise die Eingliederung in den Arbeitsprozess erleichtern. Ein solcher Mehraufwand kann etwa längere Zeiten der Einarbeitung sein oder ein Einstellen auf besondere Bedürfnisse des Arbeitnehmers.

Woraus besteht die Unterstützung?

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Ihnen als Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Dieser beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und wird maximal zwölf Monate geleistet.

Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall tatsächlich ist, das richtet sich erstens nach den Bruttoarbeitsentgelten, zweitens nach der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, und drittens nach dem Aufwand für die jeweilige Eingliederung.

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Bei älteren Arbeitnehmern ist eine Förderung für 36 Monate möglich

Hat der entsprechende Arbeitnehmer bereits das 50. Lebensjahr vollendet, dann ist ein Zuschuss nicht nur für bis zu zwölf Monate, sondern bis zu 36 Monate möglich. Auch hier richtet sich die Länge der Förderung nach der Prüfung der jeweiligen Situation und des Einzelfalls.

Wie hoch ist der Zuschuss bei Behinderung?

Bei Behinderung und Schwerbehinderung beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Dieses Geld kann bis zu 24 Monate gezahlt werden, und bei besonders schwerwiegenden Fällen sogar länger. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen werden nämlich sogar bis zu 60 Monate gefördert, und wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, sogar bis zu 96 Monate.

Dabei vermindert sich der Zuschuss bei Menschen mit Schwerbehinderung nach jeweils einem Ablauf von zwölf Monaten um jeweils zehn Prozent. Er darf aber nie 30 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts unterschreiten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen wird der Zuschuss erstmalig nach 24 Monaten gekürzt.

Wie bekommen Sie den Zuschuss?

Einen Zuschuss für die Eingliederung erhalten Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen dazu einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, also an der für diese zuständigen Stelle vor Ort. Diesen Antrag müssen Sie vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und vor Anstellung des Betroffenen einreichen.

Volle Kostenübernahme bei Probebeschäftigung

Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung auf Probe beschäftigen und ihm so den Einstieg wie Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern, dann sind für Sie die Bedingungen als Arbeitgeber sogar noch günstiger.

Bei einer befristeten Probebeschäftigung können nämlich die Agentur für Arbeit oder der jeweilige Träger der Rehabilitation die vollen Personalkosten für bis zu drei Monate übernehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Beschäftigung die Chance auf eine dauerhafte Integration ins Arbeitsleben verbessert.

Wie hoch die Förderung tatsächlich ist, und wie lange diese übernommen wird, richtet sich wiederum nach den konkreten Verhältnissen.

Was müssen Sie beachten?

Das Integrationsamt bietet Menschen mit Schwerbehinderung, die ihre Fähigkeit in einem Arbeitsverhältnis zur Probe testen, Begleitung, Beratung und Hilfe. Nicht zuletzt gibt das Integrationsamt Arbeitnehmern auf Probe mit Schwerbehinderung auch die Sicherheit, nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht zu werden, statt ihre Eingliederung in das Erwerbsleben zu fördern.

Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber eine solche Probebeschäftigung binnen vier Tagen dem zuständigen Integrationsamt melden, und ebenso spätestens nach vier Tagen das Ende dieser Tätigkeit.