Rente: Kündigung droht – Rente aber erst in zwei Jahren

Lesedauer 3 Minuten

Wer vorzeitig in Rente gehen muss, steht 2025 vor hohen Kosten. Der Preis für den Ausgleich von Rentenabschlägen ist sprunghaft gestiegen. Grund ist ein neues Berechnungsmodell, das erstmals in ganz Deutschland gilt.

Wer nicht rechtzeitig reagiert, zahlt deutlich mehr oder riskiert sogar, mit Abschlägen in Rente gehen zu müssen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, diese Kosten zu begrenzen – vorausgesetzt, man nutzt Fristen und steuerliche Spielräume konsequent aus.

Rentenausgleich wird teurer: Warum sich 2025 zur Kostenfalle entwickeln kann

Im Jahr 2025 erreicht der Preis pro Entgeltpunkt (EP) einen historischen Höchststand: 9.391,70 Euro. Im Vergleich zu 2022, als pandemiebedingt niedrigere Löhne zu einem EP Preis von nur rund 7.200 Euro führten, ist das ein Anstieg von über 30 %. Ursache ist die gesetzliche Berechnungsformel, die das durchschnittliche Bruttoeinkommen mit dem aktuellen Beitragssatz multipliziert. Dieser liegt weiterhin bei 18,6 %, doch das Durchschnittsentgelt stieg zuletzt stark – allein 2025 auf 50.493 Euro.

Besonders relevant: Seit Anfang 2025 gilt kein Ost-West-Unterschied mehr. Für alle Versicherten in Deutschland ist jetzt ein einheitlicher Durchschnittswert maßgeblich. Das macht die Rentenberechnung zwar transparenter, verteuert aber die freiwillige Nachzahlung in vielen Fällen spürbar.

Was bedeutet das für Ihre Altersvorsorge?

Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen – oder diese ausgleichen. Dabei geht es um viel Geld. Ein Beispiel: Wer sieben fehlende Entgeltpunkte ausgleichen will, muss 2025 rund 65.700 Euro zahlen. Drei Jahre zuvor hätte dieselbe Summe nur etwa 50.000 Euro gekostet.

Für viele bedeutet das: Ohne strategische Planung sind große Lücken im Rentenanspruch kaum bezahlbar. Besonders betroffen sind Menschen mit durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit unterbrochenen Erwerbsbiografien.

Lesen Sie auch:

Jetzt handeln: So sichern Sie sich den alten Preis für Entgeltpunkte

Es gibt legale Wege, die hohen Kosten zu begrenzen. Wer eine sogenannte Besondere Rentenauskunft beantragt (Formular V0210 oder V0211), kann sich den aktuellen EP-Preis sichern. Wichtig ist dabei die Drei-Monats-Frist: Innerhalb dieses Zeitraums nach Zustellung des Bescheids muss das Geld beim Rentenversicherungsträger eingehen – dann gilt der Preis, der im Bescheid genannt ist.

Auch durch kluge Zahlungsplanung kann gespart werden. Ein beliebter Kniff: Überweisen Sie im Dezember 2025 und nochmals Anfang Januar 2026. Rentenrechtlich gelten beide Beträge noch für das Jahr 2025 – steuerlich jedoch kann der Januar-Betrag bereits für das Folgejahr angesetzt werden. So lässt sich der steuerliche Höchstbetrag optimal nutzen.

Steuerlicher Vorteil: Altersvorsorge komplett absetzbar – mit Obergrenze

Seit 2023 dürfen Beiträge zur Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei 29.344 Euro für Alleinstehende und bei 58.688 Euro für Ehepaare. Allerdings zählt alles mit – sowohl Pflicht als auch freiwillige Beiträge. Wird der Betrag überschritten, verpufft der Steuervorteil.

Eine geschickte Möglichkeit: Verteilen Sie Ihre Einzahlung auf zwei Jahre. Wer zum Beispiel 60.000 Euro einzahlen will, kann Ende 2025 und Anfang 2026 je 30.000 Euro überweisen – und bleibt damit unter der Grenze. Vorausgesetzt, beide Teilzahlungen erfolgen innerhalb der gültigen Drei-Monats-Frist ab Bescheiddatum.

Neue Kennzahlen 2025: Diese Werte beeinflussen Ihre Planung

Durchschnittsentgelt: 50.493 Euro (maßgeblich für EP Preis)
Rentenwert: 39,32 Euro monatlich je Entgeltpunkt (seit Juli 2024)
Rentenanpassung ab 1. Juli 2025: +3,74 % deutschlandweit
Freiwilliger Mindestbeitrag: 103,42 Euro pro Monat
Freiwilliger Höchstbeitrag: 1.497,30 Euro monatlich

Diese Werte helfen Ihnen, Ihre Beitragsstrategie zu präzisieren. Auch Kleinstzahlungen sind möglich – etwa, wenn Sie den Kauf einzelner Entgeltpunkte auf mehrere Monate aufteilen wollen.

Strategien für verschiedene Lebenslagen

Je nach persönlicher Situation ergeben sich unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten:

Hoher Abschlag droht, Liquidität vorhanden: Sofort Rentenauskunft anfordern, volle Summe innerhalb der Drei-Monats-Frist zahlen.
Begrenzter Spielraum durch Steuergrenze: Einzahlung auf zwei Jahre verteilen, um den Höchstbetrag nicht zu überschreiten.
Unklarer Rentenbeginn: Auch ohne festen Termin können Sie Beiträge leisten. Falls keine Abschläge anfallen, erhöht sich Ihre spätere Rente.

Diese Optionen schaffen Flexibilität, verhindern Nachteile und geben Ihnen Kontrolle über Ihre Altersvorsorge – selbst bei unsicheren Zukunftsperspektiven.

Fristen, Formulare, Fallen: Was Sie beachten sollten

Die meisten Fehler entstehen durch Fristversäumnisse oder fehlende Planung. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Anträge auf Ausgleichszahlung sind erst ab dem 50. Lebensjahr möglich.
Nach Eingang des Bescheids beginnt die Frist von drei Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Geld eingegangen sein.
Eine Ratenzahlung ist erlaubt – allerdings wird der Preis dann anteilig pro Zahlung berechnet.
Für alle Beiträge erhalten Sie eine steuerlich relevante Bescheinigung – heben Sie diese gut auf.