Die Deutsche Bahn bietet Menschen mit Schwerbehinderungen diverse Vergünstigungen. Im Nahverkehr können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke sogar kostenfrei fahren.
Inhaltsverzeichnis
Welche Züge sind für Menschen mit Schwerbehinderungen kostenfrei?
Die kostenfreien Fahrten gelten für alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn. Dazu zählen IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen.
Kostenlos sind auch Nahverkehrszüge anderer Eisenbahnunternehmen innerhalb Deutschlands auf Verbundstrecken in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Vergünstigungen im Fernverkehr
Der Fernverkehr (ICE/IC) ist nur dann kostenfrei, wenn er für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Dieser Fall tritt zum Beispiel bei Störungen ein. Ansonsten besteht bei Fernverkehr eine Ticketpflicht.
Allerdings können Schwerbehinderte auf bestimmten Strecken des Fernverkehrs mit Ausweis und Wertmarke kostenfrei fahren. Dies erfahren Sie in der Reiseauskunft.
Was müssen Sie vorweisen?
Sie müssen im Zug ihren gültigen Schwerbehindertenausweis zeigen oder einen Feststellungsbescheid „Bescheid nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht“.
Sie können Fahrkarten im Zug kaufen
Trotz der generellen Ticketpflicht dürfen Sie Fahrkarten zum Flexpreis mit Schwerbehindertenausweis auch dann kaufen, wenn Sie sich bereits im Zug befinden. Sie sollten das Zugpersonal direkt nach dem Einstieg informieren, beziehungsweise dann, wenn es Ihnen möglich ist.
Die Fahrkarte wird auf Rechnung verkauft und kann innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden.
Auch Seestrecken sind kostenfrei
Kostenfrei sind auch Seestrecken und Inselbahnen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke besitzen.
Das gilt zum Beispiel für die Schifffahrt nach und die Inselbahn auf Wangerooge, Schiff und Inselbahn nach und auf Langeoog, für die Schiffe von Norddeich-Mole bis Norderney und von Norddeich-Mole nach Juist.
Auf der Strecke Emden Außenhafen bis Borkum ist die Fahrt mit Schiff und Inselbahn kostenfrei, bei einer Fahrt mit Katamaran müssen Sie jedoch Zuschlag zahlen. Frei ist auch die Linie Norden-Neßmersiel-Baltrum, sowie Dagebüll Mole bis Amrum und Dagebüll Mole bis Föhr sowie die Strecke Neuharlingersiel bis Spiekeroog und Nordstrand bis Pellworm.
In der Ostsee gibt es freie Fahrten von Schaprode bis Hiddensee und von Stralsund bis Hiddensee.
Die kostenfreien Fahrten gelten für Linienfahrten, und nicht für Ausflugstouren.
Ermäßigte BahnCard
Eine ermäßigte BahnCard 25 / BahnCard50 bekommen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70 sowie Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Assistenzhunde
Ist in ihrem Ausweis vermerkt „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“, dann fährt der Assistenzhund kostenfrei. Das gilt auch bei dem Vermerk im Feststellungsbescheid. Der Hund muss mit einem Abzeichen sichtbar gekennzeichnet sein.
Diese Regelung gilt innerhalb Deutschlands in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, in Bussen, bei sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und auf den Nordseeinseln.
Blindenführ- oder Assistenzhunde sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Hilfsmittel kostenfrei befördern
In den meisten Verkehrsverbünden können Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe kostenfrei mitgeführt werden, aber nicht in allen.
Schwerbehinderte Kinder mit Begleitperson
Vor dem sechsten Lebensalter reisen Kinder kostenfrei und müssen nicht auf der Fahrkarte der Begleitpersonen eingetragen sein. Ein Recht auf einen Sitzplatz besteht damit nicht, und dieser muss extra gebucht werden.
Ist in einem Schwerbehindertenausweis von Kindern die Mitnahme einer Begleitperson notiert und das Kennzeichen “B”, dann fährt die Begleitung ebenfalls kostenlos, in der ersten oder zweiten Klasse.
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Kinder mit Schwerbehinderung ab sechs Jahren
Auch ab sechs Jahren fahren Kinder in Begleitung einer Person ab 15 Jahren kostenfrei. Die Begleitung muss bei der Buchung genannt werden. Ohne Begleitung braucht das Kind eine Fahrkarte, es sei denn, der Ausweis enthält eine Wertmarke, die das kostenlose Fahren erlaubt.
Bei Merkzeichen “B” und dem Vermerk im Ausweis “Mitnahme einer Begleitperson” fährt die Begleitperson kostenfrei.
Kostenlose Sitzplatzreservierung
Auch ohne gültiges Beiblatt mit Wertmarke können Schwerbehinderte bis zu zwei Sitzplätze kostenlos reservieren. Eine solche Reservierung erfolgt ausschließlich über die Mobilitätsservice-Zentrale, oder in der Verkaufsstellen der Deutschen Bahn.
Erste Klasse fahren
Ist im Ausweis das Merkzeichen “1.Kl” notiert, dann dürfen Sie mit einer Fahrkarte der zweiten Klasse in der ersten Klasse fahren. Dies gilt allerdings nicht für Sonderzüge und Sonderwagen.
Mit einer Wertmarke dürfen Sie kostenfrei die Züge des Nahverkehrs benutzen.
Ermäßigungen beim Gepäck
Schwerbehinderte, die ihren Ausweis zeigen, erhalten zwei Euro Ermäßigung beim Transport von Normalgepäck von Haus zu Haus. Beim Merkzeichen “G/aG” im Ausweis wird ein Krankenfahrstuhl/Rollstuhl mit bis zu 31,5 Kilogramm kostenfrei befördert.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.