Schwerbehinderung: Diese Nachteilsausgleiche muss man jetzt kennen

Lesedauer 3 Minuten

Rund 7,8 Millionen Menschen sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der ihnen den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen ermรถglicht. Dieser Artikel bietet eine umfassende รœbersicht รผber die Nachteilsausgleiche, die mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind.

Frรผhzeitige Altersrente fรผr Schwerbehinderte

Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Menschen die Mรถglichkeit, frรผher in den Ruhestand zu gehen. Voraussetzung dafรผr ist, dass mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Der regulรคre Rentenbeginn kann ab 65 Jahren vorgezogen werden, wobei je nach Geburtsjahr und persรถnlicher Situation auch ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlรคgen mรถglich ist. Diese Regelung ermรถglicht es Menschen mit Behinderungen, frรผher finanziell abgesichert zu sein und die Arbeitsbelastung zu verringern.

Erweiterter Kรผndigungsschutz fรผr Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genieรŸen einen besonderen Kรผndigungsschutz, der sie vor einer schnellen Entlassung schรผtzt. Vor einer Kรผndigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt hinzuziehen und eine Zustimmung einholen.

Dieser Schutz kann unter bestimmten Umstรคnden, wie bei einer Einigung auf eine Abfindung, aufgehoben werden.

Lesen Sie auch:

Zusรคtzlicher Urlaub fรผr Menschen mit Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fรผnf zusรคtzliche Urlaubstage pro Jahr, wenn sie einer fรผnftรคgigen Arbeitswoche nachgehen. Dieser Anspruch auf Zusatzurlaub ist im Schwerbehindertenrecht festgelegt und ermรถglicht Betroffenen mehr Erholungszeit, um den gesundheitlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Gleichgestellte Arbeitnehmer, deren GdB unter 50 liegt, haben jedoch keinen Anspruch auf diesen zusรคtzlichen Urlaub.

ErmรครŸigungen bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Viele kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater und Kinos bieten Inhabern eines Schwerbehindertenausweises erweiterte ErmรครŸigungen auf Eintrittspreise an.

Diese Vergรผnstigungen variieren je nach Anbieter und ermรถglichen Menschen mit Behinderungen eine kostengรผnstigere Teilhabe am kulturellen Leben. Um ErmรครŸigungen in Anspruch zu nehmen, sollten die genauen Konditionen bei den jeweiligen Einrichtungen erfragt werden.

Reduzierung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Personen mit dem Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis kรถnnen eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel beantragen. Taubblinde Menschen und Empfรคnger von Blindenhilfe sind komplett von der Beitragspflicht befreit.

Diese Entlastung trรคgt dazu bei, die finanzielle Belastung fรผr Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschrรคnkungen zu reduzieren.

Steuerliche Vergรผnstigungen fรผr Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene steuerliche Vergรผnstigungen. Zu den wichtigsten gehรถrt der Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist.

Dieser Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 beantragt werden. Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit dem Merkzeichen “H” (hilflos) profitieren von hรถheren Pauschbetrรคgen.

Grad der Behinderung
Pauschbetrag ab 2021
20 384 Euro
30 430 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
hilflos und blind 7.400 Euro
Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro

Pauschbetrรคge fรผr die Pflege

Ergรคnzend zum Behinderten-Pauschbetrag gibt es den Pflegepauschbetrag, der von Personen beantragt werden kann, die eine pflegebedรผrftige Person betreuen.

Voraussetzung ist, dass die Pflege in der Wohnung der pflegenden oder der gepflegten Person stattfindet und keine Entgelte fรผr die Pflegeleistung gezahlt werden (ausgenommen Pflegegeld bei der Pflege von Kindern mit Behinderung).

Pflegegrad
Pflegepauschbetrag
2 600 Euro
3 1.100 Euro
4 1.800 Euro
5 1.800 Euro

Vergรผnstigungen bei der Kfz-Steuer

Menschen mit Schwerbehinderung kรถnnen auch Erleichterungen bei der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Personen mit den Merkzeichen “H”, “Bl” (blind) oder “aG” (auรŸergewรถhnliche Gehbehinderung) sind vollstรคndig von der Kfz-Steuer befreit.

Personen mit den Merkzeichen “G” (erhebliche Gehbehinderung) oder “Gl” (gehรถrlos) kรถnnen eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 Prozent beantragen. Alternativ besteht die Mรถglichkeit, die kostenfreie Nutzung des รถffentlichen Nahverkehrs zu wรคhlen.

Der Antrag auf Kfz-Steuervergรผnstigungen wird beim Zoll eingereicht. Wichtig ist dabei, dass alle erforderlichen Nachweise korrekt und vollstรคndig erbracht werden, um die Befreiung oder ErmรครŸigung zu erhalten.

Weitere Unterstรผtzungsleistungen fรผr Menschen mit Schwerbehinderung

Zusรคtzlich zu den genannten Nachteilsausgleichen gibt es weitere Unterstรผtzungsleistungen fรผr Menschen mit Schwerbehinderung. Dazu gehรถren finanzielle Zuschรผsse fรผr den barrierefreien Umbau von Wohnungen oder Hรคusern, um die selbststรคndige Lebensfรผhrung zu erleichtern.

Diese MaรŸnahmen tragen dazu bei, bestehende Barrieren abzubauen und das Wohnumfeld an die individuellen Bedรผrfnisse anzupassen.

Zudem wird Kraftfahrzeughilfe angeboten, um Menschen mit Behinderung den Erwerb eines behindertengerechten Fahrzeugs zu erleichtern. Diese Unterstรผtzung ist besonders fรผr Personen gedacht, die das Fahrzeug zur beruflichen Teilhabe benรถtigen.