Schwerbehinderung: Diese 7 Fehler beim Persönlichen Budget unbedingt vermeiden

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Das Persönliche Budget bietet viele Freiheiten – doch wer Stolperfallen nicht erkennt, riskiert finanzielle Nachteile oder sogar den Verlust wichtiger Leistungen. Im gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zur Umsetzung, lauern typische Fehlerquellen.

Fehler 1: Unpräzise Antragstellung

Viele Anträge scheitern bereits an der falschen Formulierung. Wer lediglich „ein Persönliches Budget“ beantragt, erhält oft eine pauschale Ablehnung oder ein minimales Budget. Antragsteller müssen konkret die gewünschte Leistung (z.B. Assistenz, Pflege) in Form eines Persönlichen Budgets fordern. Ohne diese doppelte Klarstellung droht die Leistung als Sach- oder Dienstleistung, statt als Geldleistung bewilligt zu werden.

Tipp: Nutzen Sie klare Formulierungen wie:
„Hiermit beantrage ich \[konkrete Leistung] in Form eines Persönlichen Budgets.“

Fehler 2: Fehlende unabhängige Beratung

Die Erfahrung zeigt: Viele Sachbearbeiter kennen die Details des Persönlichen Budgets selbst nicht genau. Wer sich allein auf Kostenträger verlässt, riskiert falsche Informationen und unnötige Verzögerungen. Professionelle Beratung durch eine unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder spezialisierte Sozialrechtsanwälte kann entscheidend sein.

Fehler 3: Versäumnisse bei der Bedarfsfeststellung

Ein weiteres Risiko liegt in der Bedarfsermittlung. Wenn wichtige Assistenzbedarfe, Pflegezeiten oder notwendige Hilfsmittel nicht präzise erfasst werden, fällt das Budget zu niedrig aus. Eine nachträgliche Korrektur ist schwierig und aufwendig.

Wichtig: Bringen Sie zu Begutachtungsterminen medizinische Gutachten, Diagnosen und Pflegeprotokolle mit. Dokumentieren Sie Ihren tatsächlichen Unterstützungsbedarf so konkret wie möglich.

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Fehler 4: Überforderung im Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell bietet maximale Freiheit – aber es verlangt auch umfassende Kenntnisse in Arbeitsrecht, Lohnabrechnung und Personalführung. Wer hier unvorbereitet startet, riskiert teure Fehler, etwa durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, fehlerhafte Kündigungen oder verspätete Lohnzahlungen.

Konsequenz: Im schlimmsten Fall drohen hohe Nachzahlungen, Strafzahlungen oder Prozesse vor dem Arbeitsgericht.

Lösung: Überlegen Sie gut, ob Sie das Arbeitgebermodell wirklich allein stemmen können. Budgetassistenz und die Beauftragung eines Lohnbüros können helfen, Risiken zu minimieren.

Fehler 5: Gefahr der Scheinselbstständigkeit

Wer Solo-Selbstständige (z.B. persönliche Assistenten) beauftragt, läuft Gefahr, unabsichtlich eine Scheinselbstständigkeit zu verursachen. Das passiert, wenn eine Person zwar formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer Weisungen erhält.

Folgen: Hohe Nachforderungen der Sozialversicherung, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Absicherung: Lassen Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung frühzeitig eine Statusfeststellung durchführen. So sichern Sie sich rechtlich ab.

Fehler 6: Fehlende Vertretungsregelung

Krankheit, Urlaub oder Kündigung von Assistenten können schnell zur Versorgungslücke führen. Wer keine Vertretungsregelung im Voraus organisiert, steht plötzlich ohne notwendige Unterstützung da – mit allen Konsequenzen für Alltag und Gesundheit.

Tipp: Schließen Sie bei Assistenzkräften Vereinbarungen über Urlaubsvertretung und Krankheit ab oder nutzen Sie Assistenzdienste, die solche Vertretungen gewährleisten.

Fehler 7: Lückenhafte Nachweisdokumentation

Kostenträger verlangen regelmäßige Nachweise, wie das Persönliche Budget verwendet wird. Fehlende Belege oder unklare Verwendungen können zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge führen.

Empfohlen: Führen Sie ein einfaches Ausgabenbuch, sammeln Sie Rechnungen und erstellen Sie Übersichten über Ihre Assistenzleistungen.