Schwerbehinderung: Das bringt das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis

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Das Merkzeichen โ€žBโ€œ steht fรผr die Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im รถffentlichen Nahverkehr. Dieses Merkzeichen wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen und ermรถglicht Menschen mit erheblichen Einschrรคnkungen der Mobilitรคt, die Unterstรผtzung durch eine Begleitperson kostenfrei in Anspruch zu nehmen.

Diese Person darf dann ohne eigene Fahrkarte in Bussen, StraรŸenbahnen, U- und S-Bahnen sowie in Fernverkehrszรผgen der Deutschen Bahn mitreisen.

Wer hat Anspruch auf das Merkzeichen B?

Das Merkzeichen โ€žBโ€œ wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer Behinderung regelmรครŸig oder dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, insbesondere bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel.

Die Begleitperson kann dabei helfen, sicher ein- und auszusteigen sowie sich in Verkehrseinrichtungen wie Bahnhรถfen oder Bushaltestellen zurechtzufinden.

Zu den wichtigen Voraussetzungen zรคhlen:

Schwere Gehbehinderung:
Personen mit einer erheblichenย Einschrรคnkung der Bewegungsfรคhigkeit im StraรŸenverkehr, die es ihnen schwer oder unmรถglich macht, sich ohne Unterstรผtzung fortzubewegen.

Sehbehinderung:
Menschen, die stark sehbehindert oder blind sind und daher Schwierigkeiten haben, sich eigenstรคndig im รถffentlichen Raum zu orientieren.

Hilflose Personen:
Personen, die aufgrund kรถrperlicher, geistiger oder seelischer Beeintrรคchtigungen auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind. Dazu gehรถren Menschen mit schweren Anfallserkrankungen oder die Amputation beider GliedmaรŸen.

Vorteile des Merkzeichens B im รœberblick

Das Merkzeichen โ€žBโ€œ bietet verschiedene Nachteilsausgleiche und Vorteile, die den Alltag der betroffenen Personen erheblich erleichtern kรถnnen. Hier eine รœbersicht der wichtigsten Vorteile:

Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson:
Diese kann ohne zusรคtzliche Fahrkarte im Nah- und Fernverkehr mitreisen. Dies schlieรŸt Busse, StraรŸenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Zรผge der Deutschen Bahn ein.

Steuerliche Absetzbarkeit:
Kosten, die durch die Mitnahme einer Begleitperson entstehen, kรถnnen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich abgesetzt werden, was eine finanzielle Entlastung bedeutet.

Parkerleichterungen:
Mit einer orangefarbenen Parkkarte, die in Verbindung mit dem Merkzeichen โ€žBโ€œ beantragt werden kann, sind in vielen Fรคllen Sonderparkplรคtze nutzbar, was den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen erleichtert.

Besondere Hinweise und Regelungen

Wichtig ist, dass das Merkzeichen โ€žBโ€œ nicht zur Mitnahme einer Begleitperson verpflichtet. Es bietet jedoch die Option, diese bei Bedarf kostenlos mitzunehmen.

Dies ist besonders nรผtzlich fรผr Menschen, die zwar mobilitรคtseingeschrรคnkt sind, aber dennoch einen GroรŸteil ihres Alltags selbststรคndig bewรคltigen kรถnnen.

Die Begleitperson stellt lediglich eine unterstรผtzende Funktion dar und trรคgt zur Sicherheit und Mobilitรคt der schwerbehinderten Person bei.

Kombination mit anderen Merkzeichen

Das Merkzeichen โ€žBโ€œ kann in Kombination mit anderen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis gefรผhrt werden. Diese Kombinationen kรถnnen zusรคtzlichen Nutzen bringen und die Inanspruchnahme weiterer Nachteilsausgleiche ermรถglichen.

Mรถgliche Kombinationen sind:

G und B:
Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung, die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind.
H und B:
Personen, die als hilflos gelten und zusรคtzlich eine Begleitperson mitnehmen dรผrfen.
Gl und B:
Gehรถrlose Menschen, die ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen kรถnnen.

Beantragung des Merkzeichens B

Die Beantragung des Merkzeichens โ€žBโ€œ erfolgt รผber das zustรคndige Versorgungsamt. Hierbei mรผssen alle relevanten medizinischen Befunde und der Grad der Behinderung (GdB) vorgelegt werden.

Das Amt entscheidet dann anhand dieser Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Gutachten รผber die Zuerkennung des Merkzeichens. Bei der Beantragung sollten Sie alle Ihre Einschrรคnkungen detailliert angeben, um sicherzustellen, dass das Merkzeichen korrekt und vollstรคndig eingetragen wird.

Zusammenfassung

Das Merkzeichen โ€žBโ€œ ist ein wichtiger Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und bietet zahlreiche Vorteile fรผr Menschen mit Mobilitรคtseinschrรคnkungen. Es ermรถglicht nicht nur die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson, sondern bietet auch steuerliche und praktische Erleichterungen, die den Alltag der Betroffenen erheblich erleichtern.

Es lohnt sich daher, das Merkzeichen bei entsprechenden Voraussetzungen zu beantragen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

Fรผr weiterfรผhrende Informationen und spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an das zustรคndige Versorgungsamt oder an spezialisierte Beratungsstellen fรผr Menschen mit Behinderung