In Deutschland bestehen verschiedene Lohnersatzleistungen, die Menschen mit schwerer oder chronischer Erkrankung vor einem kompletten Einkommensverlust schützen sollen. Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist dabei eine Option, wenn Betroffene länger als sechs Monate nicht in der Lage sind, ihren Beruf oder auch andere Tätigkeiten auszuüben.
Allerdings wird diese Rente häufig nur in halber Höhe gewährt, sobald die tägliche Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden liegt. Oft stellt sich dann die Frage, welche ergänzenden Leistungen in Anspruch genommen werden können, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Gesetzliche Hintergründe: Die 5-5-3-Regel bei der EM-Rente
Die Rente wegen Erwerbsminderung orientiert sich nicht allein am Gesundheitszustand. Zusätzlich müssen bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein. Der gebräuchliche Begriff „5-5-3-Regel“ beschreibt diese Voraussetzungen: Zum einen verlangt die Deutsche Rentenversicherung mindestens fünf Beitragsjahre, zum anderen müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Pflichtbeitragsjahre liegen.
Abgesehen davon wird die tatsächliche Arbeitsfähigkeit ärztlich geprüft. Liegt sie unter drei Stunden täglich, kommt eine volle EM-Rente in Betracht. Zwischen drei und sechs Stunden wird nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass vor allem Menschen unterstützt werden, die durch chronische oder schwere Krankheiten in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind und gleichzeitig Beiträge in das Rentensystem geleistet haben.
Denn obwohl die gesundheitliche Komponente im Vordergrund steht, erfüllt nicht jede schwerwiegende Erkrankung automatisch die strengen Anforderungen, um eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen zu können.
Finanzielle Engpässe: Warum die halbe EM-Rente oft zu wenig ist
Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für eine volle EM-Rente bei rund 950,27 Euro. Wer lediglich eine halbe EM-Rente bezieht, muss mit einem entsprechend geringeren Beitrag auskommen und benötigt häufig ergänzende Einkommensquellen.
Nach sechs Wochen der Lohnfortzahlung springt zwar die Krankenkasse für maximal 78 Wochen mit Krankengeld ein, doch auch diese Leistung hat ein Ablaufdatum. Läuft das Krankengeld aus, übernimmt normalerweise die Agentur für Arbeit die weitere finanzielle Absicherung.
Entscheidend ist hier jedoch der Gesundheitszustand. Wer weder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann, steht schnell vor einer komplizierten Gemengelage verschiedener Leistungsansprüche.
Denn neben einer möglichen Teilrente kommen unter Umständen Arbeitslosengeld oder — falls gar keine Erwerbsfähigkeit mehr gegeben ist — das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) in Betracht.
Aufstockung der halben EM-Rente: Möglichkeiten von Teilzeit bis ALG
Oft ist es durchaus erwünscht, weiter in Teilzeit zu arbeiten, um das eigene Einkommen zu stabilisieren. Ein bestehender Arbeitsplatz kann in diesem Fall beibehalten werden, solange gesundheitlich eine Beschäftigung von drei bis unter sechs Stunden täglich möglich bleibt.
Dann fließt zusätzlich zur halben EM-Rente ein Teilzeitgehalt. In der Praxis wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt. Am Ende dieser Frist prüft die Rentenversicherung, ob weiterhin Anspruch besteht.
Wer hingegen keinen Arbeitsplatz mehr hat, sucht häufig nach Alternativen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Befindet sich jemand noch im Krankengeld-Bezug, wird die halbe EM-Rente nicht vollständig addiert, sondern als Hinzuverdienst gewertet. Ein vergleichbares Prinzip gilt auch beim Arbeitslosengeld.
Steht Betroffenen der Arbeitsmarkt nur in Teilzeit offen, zahlt die Agentur für Arbeit das ALG lediglich in halber Höhe. Aus Sicht der Behörde ist dies eine logische Konsequenz, da eine volle ALG-Leistung nur Personen zugutekommt, die den Arbeitsmarkt in vollem Umfang bedienen können.
Letzte Option: Bürgergeld als Auffangnetz
Wenn neben der halben Erwerbsminderungsrente weder ein Teilzeitarbeitsplatz noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld das Existenzminimum abdecken, bleibt in Deutschland das Bürgergeld als letztes Sicherungsinstrument. Hierbei übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und zahlt einen Regelsatz (aktuell 563 Euro), von dem allerdings die halbe EM-Rente abgezogen wird.
Das Ziel dieses Modells besteht darin, dass niemand trotz Krankheit vollständig mittellos bleibt, gleichzeitig jedoch kein höheres Gesamteinkommen entsteht als bei Personen ohne Erwerbsminderungsrente.
Christian Schultz vom Sozialverband in Kiel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kombination aus halber EM-Rente und halbem Arbeitslosengeld sinnvoll sein kann, um sich zumindest eine Teilabsicherung zu sichern.
Der wichtige Unterschied zur vollen EM-Rente besteht darin, dass bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit noch eine gewisse Restarbeitskapazität vorliegt, die entsprechend honoriert — oder eben begrenzt — wird.




