Viele Empfänger einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) suchen durch einen Nebenjob zusätzliche Einnahmen. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser Zuverdienst auch neue Rentenpunkte erzeugt. Tatsächlich lässt sich die spätere Altersrente unter bestimmten Bedingungen steigern.
Der folgende Artikel erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch der Hinzuverdienst ausfallen darf und welche Auswirkungen auf die Rentenhöhe möglich sind.
Inhaltsverzeichnis
Die Ausgangssituation: Warum sich Nebenjobs lohnen
Viele Menschen, die eine EM-Rente erhalten, möchten finanziell besser dastehen. Ein Nebenjob bietet dazu eine echte Chance. Sie stärken nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern bleiben auch beruflich aktiv.
Zusätzlich kann das Arbeiten neben der Rente helfen, soziale Kontakte zu pflegen und den eigenen Alltag sinnvoll zu strukturieren. Sie sollten jedoch nicht nur die Verdienstgrenzen kennen, sondern auch die Auswirkungen auf Ihren Gesundheitsstatus beachten.
Grundregeln zur Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente steht Personen zu, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Sobald Sie in der Lage sind, diese Drei-Stunden-Grenze regelmäßig zu überschreiten, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ihren Gesundheitszustand erneut. Ein längeres Überschreiten kann den Anspruch auf die volle EM-Rente gefährden.
Wer weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig ist, kann aber in begrenztem Umfang einer Tätigkeit nachgehen. Dabei gilt ab 2025 ein jährlicher Freibetrag von 19.661,25 Euro. Solange Ihr Zuverdienst unter dieser Grenze bleibt, droht in der Regel keine Kürzung Ihrer EM-Rente.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie uneingeschränkt Ihre Wochenarbeitszeit erhöhen dürfen. Die tägliche Arbeitszeit bleibt das wichtigste Kriterium für die Fortzahlung Ihrer Rente.
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Neue Chance: Probebeschäftigung ab 2024
Seit 2024 erlaubt die DRV eine sechsmonatige Testphase. Während dieser Zeit können Sie ausprobieren, ob ein Vollzeitjob überhaupt wieder möglich ist. Dabei wird Ihr Einkommen nicht auf die EM-Rente angerechnet. Diese Phase ist primär für Personen gedacht, die sich noch nicht sicher sind, ob sie dauerhaft voll belastbar sind.
Nach Ablauf dieser sechs Monate beurteilt die DRV jedoch erneut, ob Sie weiterhin weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Fällt die Prüfung negativ aus, läuft die volle EM-Rente unter Umständen aus. Deshalb sollten Sie während der Probezeit genau beobachten, ob Ihr Gesundheitszustand eine Vollzeittätigkeit wirklich zulässt.
Hinzuverdienst und Rentenanspruch
Wer zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdient, freut sich häufig über das zusätzliche Einkommen. Doch was bedeutet das für die späteren Rentenansprüche? Viele hoffen, dass jede Arbeitsstunde automatisch zu einer Erhöhung der laufenden EM-Rente führt. Diese Erwartung erfüllt sich in der Regel nicht.
Die EM-Rente selbst bleibt meist unverändert. Die gesetzlich gezahlte Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den Entgeltpunkten, die Sie bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung erworben haben, plus einer sogenannten Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit stellt sozusagen eine Hochrechnung dar, bei der die DRV annimmt, Sie hätten weiterhin Ihr bisheriges Durchschnittseinkommen erzielt.
Wer jedoch nebenbei arbeitet und Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, kann später von einer höheren Altersrente profitieren – sofern die real erzielten Entgeltpunkte größer sind als die pauschal zugestandenen Punkte der Zurechnungszeit.
Sozialversicherungspflicht und Rentenbeiträge
Sobald Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen, zahlen Sie auch Rentenversicherungsbeiträge. Das gilt, bis Sie Ihr reguläres Rentenalter erreichen. Sogar Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, allerdings können Sie sich dort von der Beitragspflicht befreien lassen.
Ob Sie die Minijob-Beiträge leisten sollten, hängt davon ab, ob diese Beiträge zu einem Plus bei Ihrer späteren Altersrente führen. Verdienen Sie sehr wenig, bleibt Ihr Vorteil oft gering oder entfällt vollständig. Dafür behalten Sie netto mehr von Ihrem Gehalt, wenn Sie auf die Rentenversicherungsbeiträge verzichten.
Die Rolle der Zurechnungszeit: Schlüssel zur späteren Altersrente
Die Zurechnungszeit bewirkt, dass Erwerbsgeminderte so behandelt werden, als hätten sie weiterhin gearbeitet. Dieser fiktive Wert kann höher sein als das, was Sie in einem Nebenjob tatsächlich an Entgeltpunkten aufbauen könnten. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass zusätzliche Beiträge aus dem Nebenjob keine reale Steigerung der späteren Altersrente auslösen.
Grund dafür ist der Vergleich, den die DRV anstellt. Sie prüft, ob die Entgeltpunkte aus Ihrer Nebenbeschäftigung höher sind als der Wert, der Ihnen über die Zurechnungszeit angerechnet wird. Nur wenn Sie pro Jahr mehr Punkte erwerben, als die DRV Ihnen pauschal zugesteht, lohnt sich Ihr Nebenjob in Bezug auf die künftige Altersrente.
Beispiel zur Veranschaulichung
Angenommen, Sie haben vor Eintritt der Erwerbsminderung jedes Jahr 0,8 Entgeltpunkte aufgebaut. Die DRV rechnet diese 0,8 Punkte pro Jahr weiter, solange Sie eine EM-Rente beziehen. Würden Sie nebenher berufstätig sein und beispielsweise nur 0,5 Punkte pro Jahr durch Ihren realen Verdienst erzielen, bleibt es bei den höheren 0,8 Punkten.
Erzielen Sie hingegen 1,0 Entgeltpunkt pro Jahr, steigt Ihr künftiger Rentenanspruch. Denn die tatsächlich erzielten Punkte sind dann höher als der angerechnete Durchschnitt. Das bedeutet, dass Ihr reales Einkommen aus dem Nebenjob Ihre Zurechnungszeit übertrifft.
Bestandsschutz und Übergang in die Altersrente
Ein großer Vorteil für Erwerbsminderungsrentner ist der Bestandsschutz. Solange Sie nahtlos oder mit höchstens 24 Monaten Pause von der EM-Rente in die reguläre Altersrente wechseln, bleiben Ihnen mindestens die Entgeltpunkte erhalten, die bei der Berechnung der EM-Rente berücksichtigt wurden. Sie können also durch Nebenjobs nicht „schlechter“ gestellt werden.
Das heißt konkret: Auch wenn Ihre tatsächlichen Beiträge geringer sind als die fiktive Zurechnungszeit, werden Sie nicht bestraft. Ihre zukünftige Altersrente bleibt dann auf dem Niveau, das über die EM-Rente bereits festgelegt wurde. Nur wenn Ihre realen Beiträge höher ausfallen, profitieren Sie in Form zusätzlicher Entgeltpunkte.
Braucht man bei Minijobs überhaupt Beiträge?
Im Minijob können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht abmelden. Das erhöht Ihren Nettoverdienst um ein paar Euro pro Monat. Oft lohnt sich das, wenn Sie ohnehin nicht genügend Punkte sammeln, um die Zurechnungszeit zu übertreffen.
Andererseits sammelt jeder gezahlte Beitrag auch neue Versicherungszeiten. Das kann Ihnen helfen, bestimmte Wartezeiten zu erfüllen. Brauchen Sie zum Beispiel 35 Jahre Beitragszeit für eine vorgezogene Altersrente, sind selbst kleine Mini-Beiträge unter Umständen hilfreich.