Der Jahrgang ist für den Antrag auf Rente entscheidend. Für Menschen, die 1965 geboren wurden, liegt die gesetzliche Regelaltersgrenze in Deutschland bei 67 Jahren. Wer also im Jahr 1965 zur Welt kam, kann grundsätzlich ab dem 67. Geburtstag mit dem regulären Bezug der Altersrente beginnen.
Vorausgesetzt wird dabei eine sogenannte Mindestversicherungszeit – die sogenannte Wartezeit – von fünf Beitragsjahren. Diese kann sowohl durch Beschäftigungszeiten als auch durch Phasen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Elterngeld erfüllt werden.
Die Grenze von 67 Jahren für den regulären Rentenbezug ist das Ergebnis der schrittweisen Anhebung des Rentenalters in Deutschland.
Für frühere Jahrgänge – beispielsweise 1954 oder 1958 – greifen abweichende Regelungen. Doch da die meisten Informationen in Ratgebern oder Online-Tabellen häufig bei Jahrgängen um 1964 enden, fühlen sich viele Betroffene des Jahrgangs 1965 bei der Suche nach konkreten Auskünften vernachlässigt.
Dennoch gelten in der Praxis ähnliche Voraussetzungen und Fristen wie für den Jahrgang 1964, weshalb man sich an den dort beschriebenen Regelungen orientieren kann.
Welche Möglichkeiten gibt es, vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen?
Trotz der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren können Versicherte des Jahrgangs 1965 durchaus früher in den Ruhestand starten. Eine zentrale Option ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Wer eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann bereits vor 67 in Rente gehen, muss allerdings mit Abschlägen rechnen.
Diese Abschläge belaufen sich auf 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vor dem regulären Beginn in Anspruch genommen wird. Bei einem Rentenstart mit 66 Jahren ergibt sich somit ein Abschlag von 3,6 Prozent, bei 63 Jahren sind es 14,4 Prozent.
Die 35 Beitragsjahre setzen sich aus sämtlichen rentenrechtlich relevanten Zeiten zusammen.
Neben dem Nachweis von versicherungspflichtigen Beschäftigungen können auch Zeiten der Kindererziehung, des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Phasen längerer Krankheit angerechnet werden.
Wichtig ist, dass man seine Versicherungsbiografie so lückenlos wie möglich dokumentiert, damit die Wartezeit von 35 Jahren zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Welche Vorteile haben Versicherte mit Schwerbehindertenausweis?
Versicherte, die eine Schwerbehinderung vorweisen können, profitieren von günstigen Bedingungen hinsichtlich des Renteneintritts. Auch sie benötigen eine Wartezeit von 35 Jahren, können dann jedoch oft früher mit reduzierten Abschlägen oder sogar ganz ohne Abschläge in Rente gehen.
Für den Jahrgang 1965 gilt, dass ein Rentenbeginn bereits ab 63 Jahren möglich ist, wobei ein Abschlag von 7,2 Prozent anfällt. Wer bis zum 65. Lebensjahr wartet, erhält als schwerbehinderte Person sogar eine Altersrente ganz ohne Abschläge.
Jedoch ist es in der Praxis nicht unüblich, dass ein Schwerbehindertenausweis zeitlich befristet ist, etwa nach einer schweren Krankheit. Läuft der Ausweis kurz vor dem avisierten Renteneintrittstermin aus, sind oft zusätzliche Formalitäten nötig, um dennoch den frühzeitigen Bezug einer Altersrente für Schwerbehinderte zu sichern.
In bestimmten Fällen wird der Status auch aufrechterhalten, wenn die Behinderung kurz vor Rentenbeginn ausläuft. Ratsam ist es stets, sich rechtzeitig mit dem Versorgungsamt und der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Wie gestaltet sich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Für Menschen, die auf eine noch längere Versicherungsbiografie zurückblicken können, öffnet sich der Weg zur Altersrente ganz ohne Abschläge bereits etwas früher. Besonders langjährig Versicherte benötigen 45 Beitragsjahre, um bereits ab 65 Jahren eine Rente ohne Abzüge zu beziehen.
Zum Erreichen dieser 45 Jahre tragen bestimmte Zeiten bei, etwa versicherungspflichtige Beschäftigungen und Kindererziehungsphasen, während schulische Ausbildung, Studienzeiten sowie lange Phasen des Arbeitslosengeldbezuges nicht berücksichtigt werden.
Besonders zu beachten ist, dass Zeiten von Arbeitslosigkeit während der letzten zwei Jahre vor dem frühzeitigen Rentenbeginn für diese 45 Jahre nicht angerechnet werden. Wer also kurz vor dem geplanten Übergang in die besonders langjährige Rente arbeitslos wird, sollte gezielt nachfragen, wie sich diese Phase auf das Erreichen der 45 Jahre auswirkt.
Hinzuverdienstgrenzen und zusätzliche Beitragszahlungen
Seit 2023 haben Menschen in vorgezogenen Altersrenten die Möglichkeit, beliebig viel hinzuzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer also ab 63, 65 oder einem anderen vorgezogenen Zeitpunkt Rente bezieht, kann seinen Spielraum erheblich erweitern, indem er einer Nebentätigkeit nachgeht.
Darüber hinaus fließen bei einer regulären versicherungspflichtigen Beschäftigung zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse, was den eigenen Rentenanspruch später noch erhöhen kann.
Gerade für Rentnerinnen und Rentner mit Abschlägen kann ein Hinzuverdienst eine spürbare Entlastung sein, weil sich ein Teil der rentenbedingten Einbußen damit ausgleichen lässt. Gleichwohl sollte man prüfen, ob die Ausübung einer anspruchsvollen Beschäftigung mit den gesundheitlichen und persönlichen Erwartungen an den Ruhestand vereinbar ist.
Was empfiehlt sich für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand?
Wer als Jahrgang 1965 plant, sich aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen, sollte zunächst die eigene Rentenbiografie gründlich überprüfen. Die individuelle Anwartschaft kann sich beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit oder Teilzeitbeschäftigungen verändern.
Eine detaillierte Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, die eigenen Anspruchsdaten klar zu erkennen.
Die gezielte Rücksprache mit einem Rentenberater oder einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung schafft zusätzliche Sicherheit, weil Fachleute eventuelle Lücken in den Versicherungszeiten klären und Hinweise zu weiteren Gestaltungsmöglichkeiten geben können.
Dies betrifft insbesondere Fragen rund um den rechtzeitigen Antrag, den jeweiligen Abschlag bei einem frühzeitigen Rentenstart sowie den Schwerbehindertenausweis und dessen Befristungen.
Zudem lohnt es sich, im Vorfeld die eigene Situation auszuwerten, um sicherzustellen, dass ein früherer Rentenbeginn oder ein Leben mit Abschlägen den persönlichen Lebensstandard nicht zu stark beeinträchtigt.
Wer sich auf der sicheren Seite fühlen möchte, kann sich darüber hinaus zu privaten oder betrieblichen Zusatzvorsorgen beraten lassen, die den gesetzlichen Rentenbezug ergänzen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Versicherter namens Bernd Muster, geboren 1965, plant seinen Renteneintritt. Er hat derzeit 37 Beitragsjahre vorzuweisen und möchte ab 63 in den Ruhestand gehen.
Da er die Grenze von 35 Versicherungsjahren überschreitet, kann er die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Für die Jahre, die er vor 67 in Rente geht, wird jedoch ein monatlicher Abschlag fällig. Da Bernd Muster vier Jahre früher in Rente ginge, summiert sich dieser Abschlag auf 14,4 Prozent.
Bernd Muster rechnet durch, dass seine Rente beispielsweise bei 1.200 Euro monatlich läge, wenn er bis 67 arbeitet.
Entschließt er sich für den Start mit 63, würden ihm 14,4 Prozent abgezogen, sodass er letztlich rund 1.028 Euro erhält. Bernd Muster erwägt nun, ob er in den ersten Jahren seiner Rente in Teilzeit weiterarbeiten möchte, um das Abschlagsminus zu kompensieren.
Da die Hinzuverdienstgrenzen mittlerweile entfallen sind, kann er sein Berufsfeld in reduzierter Form weiter ausüben, seine Rente ungekürzt beziehen und zusätzlich Rentenbeiträge leisten.
Fazit
Die Entscheidung über den Renteneintritt für den Jahrgang 1965 ist letztlich immer eine persönliche Abwägung zwischen finanziellen Aspekten, gesundheitlichen Rahmenbedingungen und individuellen Lebensplänen.
Die reguläre Altersgrenze mit 67 Jahren bietet zwar keinen Abschlag, doch die Rente für langjährig Versicherte ab 63 oder 65 eröffnet ebenfalls attraktive Wege. Besonders Menschen mit einer Schwerbehinderung profitieren von vergünstigten Konditionen, wobei jedoch die Befristung des Schwerbehindertenausweises beachtet werden muss.