Schwerbehinderung: Alle Vorteile bei einem GdB 90 in 2025

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Ein Grad der Behinderung (GdB) von 90 wird vom Versorgungsamt festgelegt und signalisiert eine besonders schwere Beeinträchtigung. Wer einen GdB von 90 erhält, kann zahlreiche Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die das Alltags- und Berufsleben deutlich erleichtern. Allerdings müssen Betroffene diesen Status bei der zuständigen Behörde beantragen, da er nicht automatisch vergeben wird. Erst wenn der GdB offiziell festgestellt ist, können Menschen mit Behinderung die damit verbundenen Leistungen, Vergünstigungen und Schutzrechte nutzen.

Welche Vorteile hat ein GdB von 90 im Arbeitsleben?

Viele Betroffene profitieren besonders im Beruf von einem GdB 90. Zum einen besteht ein Recht auf besonderen Kündigungsschutz, denn eine Kündigung darf in der Regel nur mit Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamtes ausgesprochen werden.

Dieser Schutz verhindert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ohne weiteres den Arbeitsplatz verlieren. Ein weiterer Vorteil ist der Zusatzurlaub: Bei einer Fünf-Tage-Woche erhalten Beschäftigte mit GdB 90 fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Ebenso sind sie von Mehrarbeit freigestellt, was bedeutet, dass sie üblicherweise nicht über die gesetzliche oder tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus arbeiten müssen.

Außerdem können Unternehmen beim Inklusions- oder Integrationsamt finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbaumaßnahmen oder benötigte Arbeitsassistenz erhalten, was den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse schwerbehinderter Beschäftigter anpasst.

Warum erleichtert ein GdB von 90 die Finanzierung des Alltags?

In finanzieller Hinsicht gibt es mehrere spürbare Vorteile. Mit einem GdB von 90 fällt der Behinderten-Pauschbetrag für die Steuer mit 2.460 Euro pro Jahr höher aus als bei einem geringeren GdB.

Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was zu einer geringeren Steuerlast führen kann. Wer besonders hohe Fahrtkosten hat, kann darüber hinaus auf eine erweiterte Fahrtkostenpauschale zurückgreifen. Vor allem bei gleichzeitiger Feststellung weiterer Merkzeichen wie aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder H (Hilflosigkeit) können die absetzbaren Kosten deutlich steigen.

Für viele Menschen ist zudem das frühere Rentenalter interessant. Mit einem GdB von 90 ist es möglich, zwei Jahre früher in Altersrente zu gehen, ohne Rentenabschläge befürchten zu müssen. Das gewährt Betroffenen mehr Flexibilität und Planungssicherheit. So können sie entscheiden, ob sie die längere Lebensarbeitszeit voll ausschöpfen möchten oder ihren Ruhestand früher antreten.

Wie wirken sich weitere Merkzeichen und Mobilitätshilfen aus?

Menschen mit einer Gehbehinderung oder anderen gravierenden Einschränkungen können dank eines GdB 90 und entsprechender Merkzeichen wie aG bestimmte Parkerleichterungen nutzen.

Der blaue Parkausweis ermöglicht beispielsweise das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Personen, die zwar nicht das Merkzeichen aG, aber dennoch erhebliche Einschränkungen haben, können in manchen Fällen den orangefarbenen Parkausweis erhalten. Dieser erlaubt unter anderem das Parken im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerparkplätzen, sofern kein regulärer Parkplatz verfügbar ist.

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Wer zusätzlich einen Pflegegrad besitzt, kann außerdem beim Wohnen finanziell entlastet werden. So verschieben sich die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld oder einer Sozialwohnung nach oben, was mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum verschafft.

Praxisbeispiel: Frau Meier mit einem GdB 90

Frau Meier ist 58 Jahre alt und hat vor kurzem einen GdB von 90 bewilligt bekommen, nachdem ihre chronische Erkrankung zu einer erheblichen körperlichen Beeinträchtigung geführt hat. Sie arbeitet bereits seit vielen Jahren in einem großen Unternehmen und kann ihren Arbeitsplatz dank finanzieller Zuschüsse vom Inklusionsamt an ihre Bedürfnisse anpassen. Ihr Schreibtisch wurde auf Knopfdruck höhenverstellbar gemacht, damit sie einerseits im Sitzen, andererseits aber auch im Stehen arbeiten kann, um ihren Rücken zu entlasten. Zusätzlich erhielt sie Assistenzstunden, sodass eine Hilfsperson in bestimmten Situationen schwere Aktenordner hebt und ihre Wege im Büro übernimmt, wenn sie starke Schmerzen hat.

Durch den Zusatzurlaub kann sie ihre Arbeitszeit besser steuern und sich stärker erholen, was ihre Gesundheit insgesamt stabilisiert. Außerdem plant sie, ihren Renteneintritt vorzuverlegen. Ohne den GdB 90 hätte sie erst mit 65 Jahren in Rente gehen können, müsste nun aber nur bis 63 arbeiten und erhält dennoch keine finanziellen Abschläge auf ihre Rente. Das verschafft ihr mehr Sicherheit und Freiraum, um ihre verbleibenden Berufsjahre bestmöglich zu gestalten.

Frau Meier profitiert zudem steuerlich von ihrem Schwerbehindertenstatus. Da ihr Einkommen zwar über der steuerfreien Grenze liegt, sie aber in einem Teilzeitmodell arbeitet, kann sie den Behinderten-Pauschbetrag von 2.460 Euro voll ansetzen. Dadurch muss sie weniger Steuern zahlen und hat am Ende des Jahres mehr Geld zur Verfügung.

Die Fahrtkostenpauschale erleichtert ihr außerdem den täglichen Weg zur Arbeit, den sie mit ihrem privat umgebauten Auto zurücklegt.

Was ist bei Anträgen und Widersprüchen zu beachten?

Wer einen GdB von 90 beantragen möchte, sollte frühzeitig alle notwendigen medizinischen Unterlagen zusammentragen und dem Versorgungsamt zur Verfügung stellen. Dazu gehören ärztliche Gutachten, Krankenhausberichte oder andere Behandlungsnachweise. Sollte der erstellte Bescheid des Amtes zu einer niedrigeren Einstufung führen und diese als ungerechtfertigt erscheinen, ist es ratsam, rechtzeitig Widerspruch einzulegen oder den Gang zum Sozialgericht zu erwägen.

Eine professionelle Beratung kann helfen, wichtige Fristen einzuhalten und die notwendigen Formulare korrekt auszufüllen. Sozialverbände, Behindertenbeauftragte oder spezialisierte Rechtsanwälte für Sozialrecht bieten dafür kompetente Unterstützung. Hilfreich ist zudem der direkte Austausch mit anderen Betroffenen, etwa in Selbsthilfegruppen oder bei Online-Plattformen, wo Erfahrungen geteilt und wertvolle Tipps weitergegeben werden.

Tabelle: Alle Ausgleiche bei einem Grad der Behinderung von 90

Vorteil/Leistung

Beschreibung

Hinweise

Steuerlicher Behinderten-Pauschbetrag Personen mit GdB 90 steht ein jährlicher Pauschbetrag in Höhe von derzeit 2.460 € (Stand: ab 2021) zu. – Gilt für die Einkommensteuererklärung
– Kann anstelle der Einzelabrechnung außergewöhnlicher Belastungen genutzt werden
Erhöhter Kündigungsschutz Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Arbeitgeber benötigen für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes. – Gilt nur in Betrieben mit mehr als regelmäßig 10 Beschäftigten
– Ggf. Ausnahmeregelungen bei Kleinbetrieben
Zusätzlicher Urlaub Arbeitnehmer*innen mit GdB ≥ 50 haben Anspruch auf 5 zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr. – Geregelt im § 208 SGB IX
Früherer Rentenbeginn / Altersrente für Schwerbehinderte Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Wartezeit erfüllt) vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nehmen. – Abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn je nach Geburtsjahr möglich
– Individuelle Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich
Kfz-Steuer-Ermäßigung oder -Befreiung Bei Vorliegen bestimmter Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „Bl“, „H“) können Ermäßigungen von 50 % oder sogar 100 % (Befreiung) in der Kfz-Steuer gewährt werden. – Ermäßigung oder Befreiung kann nur für ein Fahrzeug gelten
– Bei 100 % Befreiung muss auf die unentgeltliche Beförderung im ÖPNV verzichtet werden (sofern ein Anspruch darauf besteht)
Ermäßigte bzw. kostenlose Nutzung des ÖPNV Mit dem Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „G“ oder „aG“ oder „H“ bzw. „Bl“ kann ein Beiblatt mit Wertmarke erworben werden, das zur kostenfreien bzw. stark vergünstigten Nutzung des Nahverkehrs berechtigt. – Jahreswertmarke (aktuell 91 €) bzw. Halbjahreswertmarke (46 €)
– Bei Merkzeichen „Bl“ oder „H“ oft kostenfrei
– Genaue Regelung in § 145 SGB IX
Parkerleichterungen Mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und unter bestimmten Bedingungen auch mit „Bl“ (blind) kann ein blauer EU-Parkausweis beantragt werden. – Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen
– Zusätzliche Ausnahmen bei Parkzeitbeschränkungen
Begleitperson (Merkzeichen „B“) und Freikarten Ist das Merkzeichen „B“ im Ausweis eingetragen, hat die begleitende Person (notwendige Begleitung) z. B. bei kulturellen Veranstaltungen häufig freien oder vergünstigten Eintritt. – Gilt z. B. für Kino, Theater, Museen usw. – jedoch Kulanz- und Einzelfallentscheidung der Betreiber
Befreiung/Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung (in einigen Fällen auch Befreiung) vom Rundfunkbeitrag beantragen. – Gilt nicht automatisch für jeden GdB ≥ 90, sondern nur bei Vorliegen des Merkzeichens „RF“
– Monatliche Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (reduzierter Rundfunkbeitrag)
Hilfen im Arbeitsleben Integrationsfachdienste oder das Integrationsamt können finanzielle Zuschüsse und Unterstützungen gewähren, um den Arbeitsplatz behinderungsgerecht anzupassen. – Maßnahmen sind Einzelfallabhängig
– Umfasst technische Arbeitshilfen, Umsetzung im Betrieb, Förderungen für Arbeitgeber etc.
Vergünstigungen bei Freizeit- und Kultureinrichtungen Viele Einrichtungen (Schwimmbäder, Museen, Theater etc.) gewähren Schwerbehinderten ermäßigten Eintritt. – Häufiges Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises erforderlich
– Konditionen variieren je nach Region oder Einrichtung
Bescheinigung „Schwerbehindertenausweis“ Der Schwerbehindertenausweis (grün/orange) dient als Nachweis des GdB 90 und enthält ggf. eingetragene Merkzeichen (z. B. „G“, „B“, „RF“ etc.). – Gültigkeitsdauer muss regelmäßig verlängert werden
– Bei Änderung des Gesundheitszustands evtl. Neufeststellung des GdB beantragen

Fazit

Ein GdB von 90 bringt erhebliche Ausgleiche mit sich, die in vielen Lebensbereichen spürbar sind. Das frühere Eintrittsalter in die Rente, zusätzliche Urlaubstage, erweiterte steuerliche Freibeträge und Mobilitätserleichterungen stellen für Betroffene und ihre Angehörigen eine große Entlastung dar.

Das Praxisbeispiel von Frau Meier zeigt, wie stark sich diese Nachteilsausgleiche auf den Alltag auswirken können, sofern die eigenen Bedürfnisse erkannt und die passenden Leistungen in Anspruch genommen werden. Wer sich frühzeitig informiert und bei Bedarf Unterstützung einholt, schöpft das Potenzial eines GdB 90 am besten aus.