Schwangere wartete 4 Monate auf Hartz IV-Bewilligung

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Vier lange Monate musste eine Bochumerin auf die Bewilligung ihres Hartz IV Antrages warten. Immer wieder forderte das Jobcenter weitere Unterlagen an. Allerdings wurden Bescheinigungen und Unterlagen gefordert, die eigentlich überhaupt nicht angefordert werden dürften. Das Jobcenter Bochum spricht von einem Einzelfall. Das allerdings ist fraglich.

Betätigungsverbot durch Schwangerschaft

Cortina R. durfte nach ihrer Ausbildung aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht im sozialen Bereich arbeiten. Aus diesem Grund blieb ihr nichts anderes übrig, als einen Hartz IV Antrag zu stellen. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet, musste die 20-Jährige aus Bochum fast vier Monate auf die Bewilligung ihres ALG II-Antrages warten. Immer wieder forderte die Behörde von der Antragstellerin und ihrer Mutter weitere Unterlagen an, die die Behörde überhaupt anfordern hätte dürfen.

Dann fiel der Behörde endlich auf Nachfrage der Fehler auf und bewilligte den Leistungsantrag. Das Jobcenter entschuldigte sich und sprach von einem “Einzelfall”. Doch ist dem so? Wie die WAZ weiter berichtet, meldeten sich weitere Betroffene, die ähnliches erlebt hatten.

Nebeneinkünfte wurden zu viel angerechnet

So berichtete eine 61-Jährige Wattenscheiderin, dass ihr im Jahre 2018 nicht mehr die vollen Unterkunftskosten seitens des Jobcenter gezahlt wurden. Ursächlich soll hierfür ein Nebenerwerb gewesen sein, der angerechnet wurde. „Allerdings viel zu hoch, sodass am Ende mehr abgezogen wurde, als ich überhaupt verdient habe“, berichtet die Betroffene gegenüber der Zeitung. Daraufhin legte die Frau einen Widerspruch ein. Auf die Bearbeitung musste die Betroffene über vier Monate warten. Am Ende wurde dem Widerspruch stattgegeben. Auch ihr wurde gesagt, das sei ein Einzelfall.

Überlange Bearbeitungszeiten können für Hartz IV Beziehende eine harte Belastung sein. Denn die Regelleistungen decken kaum das Exitenzminimum. Wenn dann noch sehr lange Bearbeitungszeiten hinzukommen, droht den Betroffenen Hunger, Kälte und sogar Obdachlosigkeit.

Trotz Corona-Lockerungen überlange Bearbeitungszeiten

Auch von anderen Jobcentern wird ähnliches berichtet. Wegen des Lockdowns konnte Carolin K. keine bewegungspädagogischen Angebote mehr machen. Alle Aufträge wurden storniert. So musste die Selbstständige aus Braunschweig über 3 Monate auf die Antragsbewilligung warten. Und das, obwohl die Bundesregierung versprach, das während der Corona-Zeit Hartz IV Anträge schnell und bürokratisch bearbeitet werden. “Ich rief mehrmals an und fragte nach. Immer hatte ich jemanden anderes am Telefon. Die waren alle sehr nett und entschuldigten sich auch, allerdings wusste niemand so richtig Bescheid.”

Jobcenter: Anforderungen vieler Unterlagen “unvermeidbar”

Laut dem Jobcenter Bochum sei es bei Erstanträgen unvermeidbar, dass zahlreiche Unterlagen angefordert werden müssten. „Dass alles da ist, kommt vielleicht in einem von hundert Erstanträgen vor“, so Sprecher Johannes Rohleder. Es werden Mieterverträge, Partnerschaftsurkunden, Schulbescheinigungen, Einkommensbescheide, Kontoauszüge usw angefordert. Eine Menge an Unterlagen, die Antragsteller vor große Herausforderungen stellt. Aus den eingereichten Unterlagen entstehen dann wieder neue Fragen, so dass dann nochmal neue Unterlagen gefordert werden. “Gefühlt ein nicht endender Kreislauf, so Carolin K. “Man denkt, man hat alles erledigt und wieder folgen neue Fragen und neue Anforderungen”. Ohne die Unterstützung von Freunden und Geschwistern hätte sie die Zeit ohne jegliche finanzielle Mittel nicht überbrücken können.

Ausweg: Vorläufige Leistungen beantragen

Wenn das Jobcenter eine längere Zeit benötigt, um den Antrag zu bearbeiten, aber die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch “mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (dem Grunde nach) vorliegen” und der Antragsteller die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat, kann der Leistungsträger die Leistung per vorläufigem Bewilligungsbescheid bewilligen (§ 41a Abs. 1 und 7 SGB II). Wie das funktioniert, ist in diesem Artikel zu lesen: “Vorläufige Hartz IV Leistungen – Das sollte beachtet werden!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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