Schulden: Schlimme Masche der Inkasso-Firmen hat fatale Folgen

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Schuldner sollten keine Ratenzahlung mit Lohnabtretung vereinbaren, wenn ein Inkasso-Unternehmen dazu drängt. Die Folgen können für den Betroffenen fatal sein. Nicht nur das Guthaben wird dann aufgebraucht, sondern auch neue Schulden produziert.

Viele Betroffene haben sich beschwert

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt Schuldner vor einer Ratenzahlung mit Lohnabtretung. Eine Klausel ermöglicht ermöglicht nämlich Inkasso-Firmen den Zugriff aufs Giro-Konto. Damit können die Schuldeneintreiber nicht nur das gesamt Guthaben auf dem Konto abräumen, sondern auch den Dispo-Rahmen voll ausschöpfen.

Für die Betroffenen ist das eine Katastrophe. Sie haben nicht nur kein Geld mehr, sondern sehen ihr Konto im maximalen Minus. Ein sogenanntes P-Konto kann allerdings schützen.

Zahlreiche Beschwerden von Betroffenen haben zu dieser Warnung der Verbraucherzentrale in Hamburg geführt. Viele Schuldnern sind nämlich auf eine geschickte Masche der Inkasso-Unternehmen hereingefallen. Die Folgen sind für die Betroffenen fatal.

Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale Hamburg “dringend Schuldnern davon ab, mit ihren Gläubigern eine Ratenzahlung mit einer sogenannten Lohnabtretung zu vereinbaren.” Diese Klausel ermächtigt nämlich Inkasso-Unternehmen, bei ausbleibender Zahlung direkt den Arbeitgeber des Betroffenen zu kontaktieren und den pfändbaren Teil des Gehalts einzuziehen. Ein richterlicher Beschluss ist dafür nicht nötig.

Elke W. ist auf diese Masche hereingefallen. “Mein komplettes Konto ist leer geräumt.” Sie weiß nun nicht mehr, wie sie ihre Kinder ernähren soll. “Den Inkasso-Eintreibern ist es offenbar egal, wie ich die nächsten Wochen Lebensmittel kaufen soll. Das ist eine Katastrophe!”

Ratenzahlung mit Lohnabtretung hat fatale Folgen

„Die Betroffenen fühlen sich von den Inkasso-Unternehmen hintergangen und viele befürchten, dass der Anruf eines Inkasso-Dienstes das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber belastet“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Es darf nicht sein, dass Inkasso-Dienste direkten Zugriff auf das Giro-Konto von Schuldnern haben. Damit können sie Betroffene erst recht in finanzielle Probleme stürzen.“

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Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor einer weiteren Klausel in Ratenzahlungsverträgen mit Inkasso-Diensten: der Abtretung eines “gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit”.

Aufgrund dieser Klausel können Inkasso-Unternehmen nicht nur das gesamte Guthaben auf einem Konto einziehen, sondern darüber hinaus auch einen vom Schuldner vereinbarten Dispo-Rahmen voll ausschöpfen.

Bei der Abtretung eines “gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit” handelt es sich nämlich nicht um eine Pfändung, bei der Schuldner nach Erhalt noch vier Wochen Zeit haben, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, sondern um eine freiwillige Abtretung.

Klausel bedroht Menschen in ihrer Existenz

„Diese Klausel bedroht die Existenz der Betroffenen“, so Föller. „Schöpfen die Unternehmen ihre Möglichkeiten voll aus, bleibt den Schuldner nicht einmal mehr das Existenzminimum. So eine Klausel darf es in einem Vertrag nicht geben.“ Geschützt ist das Guthaben auf einem Konto nur, wenn es sich bei dem Konto gleichzeitig auch um ein P-Konto handelt.

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