Schnelle Bearbeitung von Hartz IV Anträgen?

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Schnelle Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen?

(01.07.2010) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verspricht sich laut Pressemeldung eine „zielgerichtete und schnellere Bereitstellung“ der Unterlagen für die Bearbeitung und „zügige Beantwortung“ der Anfragen von Erwerbslosen (Hartz IV). Den LokalfilmerInnen (lokalfilmer.de) ist ein Fall aus Kassel bekannt, der dieser „schnellen“ Bearbeitung völlig widerspricht. In dem uns vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Kassel Anfang August 2009 einen Folgeantrag für Leistungen aus SGB II gestellt. Auf eine Anfrage des Erwerbslosen per Email bekam dieser, ebenfalls auf elektronischem Wege, als Antwort, dass ein Weiterbewilligungsantrag nicht vorliege. Daraufhin teilte der Erwerbslose – wieder elektronisch – mit, dass er für die Abgabe aber Zeugen habe und sie den Antrag finden und zügig bearbeiten mögen. Kurz darauf antwortete die ARGE, dass sie den Antrag doch habe, aber eine Kleinigkeit noch fehlen würde.

Im Ergebnis bekam der Antragsteller endlich sein Geld und zwar Ende Oktober 2009- für einen einzigen Monat, nämlich August 2009! Schnell geht anders! Für die Monate September 2009 bis Januar 2010 liegt bis heute kein Bescheid vor. Da der Erwerbslose aber keinen Widerspruch einlegen kann gegen einen Bescheid, welcher nicht vorliegt, hat dieser inzwischen eine Untätigkeitsklage erhoben. Zuvor hatte er anwaltlich versucht, die ARGE dazu zu bewegen, einen Bescheid zu erlassen, aber erfolglos. Zielgerichtet geht anders! Oder ist hier das Ziel etwa die Abwehr von Ansprüchen?
Fazit: Die Kommunikation zwischen dem „Kunden“ und der „Agentur“ für Arbeit lief hier bereits auf elektronischem Wege ab. Trotzdem dauert die Bearbeitungszeit bisher fast ein Jahr! Zügig geht anders! (Ein Artikel von Steven Lavan und Karsten F.G. Müller)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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