Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende โ Erfahrungen, Analysen, Schluรfolgerungen
Hier stellen wir, die Initiative Fรถrderverein Netzwerk Selbsthilfe e.V, die Ergebnisse dreier Befragungen vor, welche die Auswirkungen der Sanktionspraxis nach ยง 31 SGB II auf die Betroffenen verdeutlichen. Befragt wurden sanktionierte und nicht sanktionierte Alg-II-Beziehende sowie 28 Berliner Sozialberatungsstellen.
Die Ergebnisse zeigen: Sanktionen bzw. Sanktionsandrohungen beeintrรคchtigen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmรถglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien. Die Angst, etwas falsch zu machen und die krรคftezehrende Auseinandersetzung mit falschen Anschuldigungen des JobCenters lรคhmen die Eigenbemรผhungen der Erwerbslosen. Sanktionsdrohungen bevormunden diejenigen, welche sich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes ohnehin schon "gestraft" fรผhlen. "Spuren" tritt an die Stelle von Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und dem Aufbau einer Perspektive, die nicht nach kurzer Zeit wieder in Hartz IV fรผhrt. Selbst diejenigen, die alles tun, was das JobCenter von ihnen verlangt, sind nicht vor Sanktionen geschรผtzt. Mit all dem werden nicht nur Erwerbslose zum Spuren gebracht, sondern ganz nebenbei auch das Gros der Lohnabhรคngigen.
Die Sanktionspraxis der JobCenter ist von Umsetzungsfehlern und Willkรผr geprรคgt und vielfach rechtswidrig.
Grundsรคtzlich verstรถรt der Entzug des Existenzminimums gegen die Menschenwรผrde. Wo das Geld fรผr Medikamente und Lebensmittel fehlt, wird die kรถrperliche Unversehrtheit tangiert. Die Basis unserer demokratischen Gesellschaft wird erschรผttert. Deshalb darf es ein โWeiter soโ nicht geben.
Wir plรคdieren fรผr ein Aussetzen des Sanktionsparagraphen. Ein Moratorium ist nรถtig, um Zeit zu gewinnen โ Zeit, um die in ihrem Ausmaร bislang zu wenig bekannten Miรstรคnde in den JobCentern nรคher anzuschauen, Zeit, in der Erwerbslose vor diesen Miรstรคnden geschรผtzt werden, Zeit fรผr eine รถffentliche Debatte รผber den Sinn des Strafens von Erwerbslosen und Zeit fรผr einen demokratischen Verstรคndigungsprozess zur Zukunft des Sanktionsparagraphen. Wir hoffen auf Ihre/eure Unterstรผtzung, wo immer Mรถglichkeiten dafรผr bestehen.
Die Broschรผre kann hier als hier als pdf-Datei heruntergeladen werden:
oder als Druckexemplar per Post bestellt werden bei: Claudia Daseking, Grunewaldstr. 91, 10823 Berlin โ wenn ein an Sie/Dich adressierter DIN A 4-Rรผckumschlag zugesandt wird, der mit 85 Cent (fรผr 1 Broschรผre) oder mit 1,40 โฌ (fรผr 2 oder 3 Bro-schรผren) frankiert ist und wenn Briefmarken fรผr die Druckkosten beigelegt werden (pro bestellter Broschรผre 3 Briefmarken รก 45 Cent und 3 Briefmarken รก 55 Cent). Bitte wรคhlen Sie je nach Anzahl einen ausreichend groรen Rรผckumschlag; die Broschรผre hat DIN A4 Format und ist 6 mm dick.
รber Spenden zur Finanzierung der Druckkosten sind wir sehr dankbar. Hierfรผr mรผssen insgesamt etwa 3.000 โฌ aufgebracht werden. Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden.
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Bank fรผr Sozialwirtschaft
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Kto.-Nr.: 302 33 01
Verwendungszweck: โBroschรผre SGB IIโ
(17.01.2009)