Rundfunkbeitrag ab Oktober: Neuregelungen für GEZ-Zahler

Ab dem 1. Oktober 2025 greift beim Rundfunkbeitrag eine Umstellung, die viele irritiert: Wer bisher per Überweisung zahlt, bekommt keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Ein Verbot von Überweisungen oder Daueraufträgen gibt es jedoch nicht.

Entscheidend ist nun, dass Sie Zahlungstermine selbst im Blick behalten – oder bequem auf SEPA-Lastschrift umstellen. Diese Klärung ist wichtig, weil kursierende Meldungen anderes behaupten.

Neue Praxis: Einmalige Zahlungsinformation statt jeder Termin-Erinnerung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verschickt seit Mitte 2025 für Überweisungszahler eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Darin stehen Ihre künftigen Fälligkeiten gesammelt. Diese Termine wiederholen sich jährlich.

Weitere Brief-Erinnerungen entfallen. Wer überweist, muss die Daten daher selbst notieren oder automatisieren. Verbraucherzentralen raten, das Schreiben gut aufzubewahren und Zahlungserinnerungen einzurichten.

Die Umstellung läuft bereits seit Juni 2025 schrittweise. Bis das Schreiben bei Ihnen ankommt, bleibt alles wie gewohnt. Ab Zugang gilt der neue Ablauf.

Überweisung bleibt erlaubt – falsche Gerüchte entkräften

Die Behauptung, Überweisungen oder Daueraufträge seien ab Oktober 2025 nicht mehr zulässig, lässt sich nicht belegen. Weder Gesetzestexte noch der Beitragsservice bestätigen ein solches Verbot. Offizielle Informationsseiten nennen die Überweisung weiterhin als mögliche Zahlungsweise.

Wer diesen Weg nutzt, muss zwingend die Beitragsnummer als Verwendungszweck angeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet wird.

Zudem entfällt eine oft genannte “Alternative” endgültig: Das Online-Bezahlverfahren giropay wurde bereits zum 31. Dezember 2024 eingestellt. Hinweise, der Beitragsservice führe PayPal oder neue “Instant-Pay-Dienste” ein, finden sich in den offiziellen Kanälen nicht. Empfohlen und aktiv beworben bleibt vor allem die SEPA-Lastschrift.

Wichtig ab 1. Oktober: Empfängernamen exakt eingeben

Parallel startet im Oktober 2025 EU-weit eine Empfänger-Prüfung bei Überweisungen („Confirmation of Payee“). Banken gleichen vor Ausführung den Empfängernamen mit der IBAN ab. Weicht der Name ab, warnt das System – Sie müssen dann korrigieren.

Für Rundfunkzahlungen gilt ein einheitlicher Empfängernamen-Standard: „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“. Achten Sie künftig auf diese Schreibweise, sonst kann die Bank Ihre Überweisung blockieren oder verzögern. Wer im SEPA-Lastschriftverfahren ist, muss nichts tun.

So stellen Sie jetzt sicher, dass nichts schiefgeht

Wenn Sie weiterhin überweisen möchten, sorgen Sie für klare Routinen. Tragen Sie die Fälligkeiten in den Kalender ein, richten Sie in der Banking-App Erinnerungen ein oder nutzen Sie einen Dauerauftrag mit den gesetzlichen Zahlungsterminen.

Alternativ wechseln Sie auf SEPA-Lastschrift. Diese Option bucht automatisch korrekt ab, berücksichtigt Beitragssatz-Änderungen und reduziert Mahnrisiken. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Typische Zahlungstermine im Überblick

Zahlungsrhythmus Fälligkeit (Beispiel)
vierteljährlich 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
halbjährlich 15. Februar und 15. August
jährlich 15. Februar

Diese Termine orientieren sich am gesetzlichen Vierteljahresprinzip; Ihr individueller Plan folgt der Einmalzahlungsaufforderung. Prüfen Sie daher Ihr Schreiben oder den Online-Account.

Was kostet der Rundfunkbeitrag – und ändert sich daran etwas?

Der Rundfunkbeitrag beträgt weiterhin 18,36 Euro pro Monat je Wohnung. Eine von der KEF empfohlene Erhöhung auf 18,94 Euro ab 2025 fand politisch zunächst keine Mehrheit; die Sender klagten. Für Zahler bedeutet das: Der bisherige Betrag gilt fort, bis eine rechtskräftige Entscheidung anderes festlegt. Informieren Sie sich bei offiziellen Stellen über aktuelle Beschlüsse.

Barzahlung bleibt Sonderfall

Barzahlung ist nur für Personen möglich, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können. Dafür sind strenge Nachweise bei der zuständigen Rundfunkanstalt erforderlich. Für alle anderen gilt: bargeldlose Zahlung per Lastschrift oder Überweisung.

Was heißt das konkret für Sie?

Wenn Sie per Überweisung zahlen, handeln Sie jetzt. Prüfen Sie, ob Sie die Einmalzahlungsaufforderung bereits erhalten haben. Übernehmen Sie die Termine in Ihren Kalender oder richten Sie einen Dauerauftrag ein.

Achten Sie ab Oktober konsequent auf den korrekten Empfängernamen „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“ und Ihre neunstellige Beitragsnummer im Verwendungszweck. Wer Mahnungen vermeiden will, wechselt auf SEPA-Lastschrift – das ist der sicherste Weg.