Zum 1. Juli 2024 wurden die Renten in Deutschland angepasst, wobei der allgemeine Rentenwert um 4,57% erhรถht wurde.
Doch fรผr rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen oder daraus folgend eine Alters- oder Witwenrente ย erhalten, sollte zusรคtzlich ein Zuschlag von bis zu 7,5% gewรคhrt werden.
Diese Anpassung wirft jedoch viele Fragen auf, insbesondere warum dieser Zuschlag in einigen Rentenbescheiden noch nicht berรผcksichtigt wurde.
Wer ist betroffen und warum der Zuschlag?
Der 7,5% Zuschlag betrifft insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor 2005 eine EM-Rente erhalten haben.
Dieser Zuschlag wurde im EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz vom 28. Juni 2022 festgelegt, um die finanzielle Lage dieser Personengruppe zu verbessern.
Die Umsetzung sollte pรผnktlich zum 1. Juli 2024 erfolgen, jedoch gibt es technische und personelle Schwierigkeiten bei der Deutschen Rentenversicherung, die zu Verzรถgerungen fรผhren.
Technische und organisatorische Probleme
Zu Jahresbeginn 2024 wurde รถffentlich bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht in der Lage sein wird, die geplanten Zuschlรคge zum Stichtag 1. Juli 2024 vollstรคndig umzusetzen.
Dies liegt an technischen Problemen in der Programmierung und einem Mangel an Arbeitskrรคften, um die Anpassungen fristgerecht vorzunehmen. Diese Ankรผndigung fรผhrte zu erheblichem Unmut und Besorgnis unter den Betroffenen.
Die Lรถsung: EM-Rentenbestandsauszahlungsgesetz
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Rentnerinnen und Rentner dennoch ihre Zuschlรคge erhalten, wurde das sogenannte EM-Rentenbestandsauszahlungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor:
- Erste Stufe (ab Mitte Juli 2024): Eine zweite Rentenzahlung wird zusรคtzlich zur regulรคren Rentenzahlung erfolgen. Diese wird entweder im Voraus oder im Nachhinein auf das Konto der Berechtigten รผberwiesen.
- Zweite Stufe (bis 30. November 2025): Die Deutsche Rentenversicherung hat bis zu diesem Datum Zeit, alle technischen und organisatorischen Probleme zu lรถsen und die endgรผltigen Rentenbescheide mit den korrekten Zuschlรคgen zu versenden.
Was bedeutet das fรผr EU-Rentner?
Betroffene Rentnerinnen und Rentner mรผssen sich darauf einstellen, dass sie den 7,5% Zuschlag nicht sofort in ihrem regulรคren Rentenbescheid sehen werden.
Stattdessen wird eine separate Zahlung vorgenommen, die monatlich zusรคtzlich zur regulรคren Rente erfolgt. Diese zusรคtzlichen Zahlungen beginnen voraussichtlich Mitte Juli 2024 und werden an einem gesonderten Tag im Monat durchgefรผhrt.
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Wie wird der Zuschlag berechnet?
Der Zuschlag von bis zu 7,5% wird auf Basis der persรถnlichen Entgeltpunkte berechnet, die bis zum 30. Juni 2024 angesammelt wurden.
Der genaue Betrag wird in einem spรคteren Rentenbescheid detailliert aufgefรผhrt, sobald die Deutsche Rentenversicherung die technischen Anpassungen vorgenommen hat.
Fazit: Geduld und regelmรครige รberprรผfung
Betroffene Rentnerinnen und Rentner sollten sich keine Sorgen machen, wenn der 7,5% Zuschlag noch nicht in ihrem aktuellen Rentenbescheid erscheint, sagt auch der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knรถppel. Durch das neue Auszahlungsgesetz sei sichergestellt, dass die zusรคtzlichen Zahlungen dennoch erfolgen.
Ratsam ist es aber, regelmรครig die Kontoauszรผge zu รผberprรผfen und sich bei Unklarheiten an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater zu wenden.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.