Zum 1. Juli 2024 wurden die Renten in Deutschland angepasst, wobei der allgemeine Rentenwert um 4,57% erhöht wurde.
Doch für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen oder daraus folgend eine Alters- oder Witwenrente erhalten, sollte zusätzlich ein Zuschlag von bis zu 7,5% gewährt werden.
Diese Anpassung wirft jedoch viele Fragen auf, insbesondere warum dieser Zuschlag in einigen Rentenbescheiden noch nicht berücksichtigt wurde.
Wer ist betroffen und warum der Zuschlag?
Der 7,5% Zuschlag betrifft insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor 2005 eine EM-Rente erhalten haben.
Dieser Zuschlag wurde im EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz vom 28. Juni 2022 festgelegt, um die finanzielle Lage dieser Personengruppe zu verbessern.
Die Umsetzung sollte pünktlich zum 1. Juli 2024 erfolgen, jedoch gibt es technische und personelle Schwierigkeiten bei der Deutschen Rentenversicherung, die zu Verzögerungen führen.
Technische und organisatorische Probleme
Zu Jahresbeginn 2024 wurde öffentlich bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht in der Lage sein wird, die geplanten Zuschläge zum Stichtag 1. Juli 2024 vollständig umzusetzen.
Dies liegt an technischen Problemen in der Programmierung und einem Mangel an Arbeitskräften, um die Anpassungen fristgerecht vorzunehmen. Diese Ankündigung führte zu erheblichem Unmut und Besorgnis unter den Betroffenen.
Die Lösung: EM-Rentenbestandsauszahlungsgesetz
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Rentnerinnen und Rentner dennoch ihre Zuschläge erhalten, wurde das sogenannte EM-Rentenbestandsauszahlungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht ein zweistufiges Verfahren vor:
- Erste Stufe (ab Mitte Juli 2024): Eine zweite Rentenzahlung wird zusätzlich zur regulären Rentenzahlung erfolgen. Diese wird entweder im Voraus oder im Nachhinein auf das Konto der Berechtigten überwiesen.
- Zweite Stufe (bis 30. November 2025): Die Deutsche Rentenversicherung hat bis zu diesem Datum Zeit, alle technischen und organisatorischen Probleme zu lösen und die endgültigen Rentenbescheide mit den korrekten Zuschlägen zu versenden.
Was bedeutet das für EU-Rentner?
Betroffene Rentnerinnen und Rentner müssen sich darauf einstellen, dass sie den 7,5% Zuschlag nicht sofort in ihrem regulären Rentenbescheid sehen werden.
Stattdessen wird eine separate Zahlung vorgenommen, die monatlich zusätzlich zur regulären Rente erfolgt. Diese zusätzlichen Zahlungen beginnen voraussichtlich Mitte Juli 2024 und werden an einem gesonderten Tag im Monat durchgeführt.
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Wie wird der Zuschlag berechnet?
Der Zuschlag von bis zu 7,5% wird auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die bis zum 30. Juni 2024 angesammelt wurden.
Der genaue Betrag wird in einem späteren Rentenbescheid detailliert aufgeführt, sobald die Deutsche Rentenversicherung die technischen Anpassungen vorgenommen hat.
Fazit: Geduld und regelmäßige Überprüfung
Betroffene Rentnerinnen und Rentner sollten sich keine Sorgen machen, wenn der 7,5% Zuschlag noch nicht in ihrem aktuellen Rentenbescheid erscheint, sagt auch der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel. Durch das neue Auszahlungsgesetz sei sichergestellt, dass die zusätzlichen Zahlungen dennoch erfolgen.
Ratsam ist es aber, regelmäßig die Kontoauszüge zu überprüfen und sich bei Unklarheiten an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater zu wenden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.