Im Juli 2024 endet die Betriebskostenumlage für TV und Breitband. Das Aus für dieses sogenannte Nebenkostenprivileg bedeutet für sehr viele Bürgergeld-Bezieher rund 15 Euro weniger pro Monat.
Das Ende des Nebenkostenprivilegs
Im Dezember 2021 trat das Telekommunikationsgesetz in Kraft und damit läuft zum 1. Juli 2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg aus. Dies bedeutete, dass bei einem Breitbandanschluss im Mehrfamilien-Mietshaus die Mieter diesen als Betriebskosten im Rahmen ihrer Miete an den Vermieter zahlten. Der Vermieter bezahlte davon den jeweiligen Anbieter.
Warum war das günstig für Bürgergeld-Berechtigte?
Wer Leistungen nach dem Bürgergeld bezieht und unter dieses Nebenkostenprivileg fiel, hatte so bisher unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche, als wenn er einen privaten Anschluss selbst bezahlt hätte. Der Grund liegt darin, dass das Jobcenter Neben- und Betriebskosten als Unterkunftskosten übernimmt.
Wenn jetzt in wenigen Wochen Bürgergeld-Bezieher, die unter diese Regelung fielen, ihren Kabelanschluss direkt mit dem Anbieter vereinbaren, dann übernimmt die Behörde dies nicht als Wohnkosten. Die Leistungsberechtigten zahlen also drauf.
“Sozial verträgliche Lösung muss her”
Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbandes GdW kritisiert am Wegfall des Nebenkostenprivilegs: „Das wird insbesondere für Bürgergeldempfänger zu höheren Belastungen führen.”
Er sieht ansonsten soziale Härte auf die Betroffenen zukommen: “Als sozial orientierte Wohnungswirtschaft haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren massiv kritisiert, dass die Abschaffung der Umlagefähigkeit für Transferleistungsempfänger eine besondere Härte darstellt. Hier muss dringend eine sozial verträgliche Lösung gefunden werden.”
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Wer ist betroffen
Die GdW vermutet, dass mindestens die Hälfte der vier Millionen Leistungsempfänger beim Bürgergeld unter das Nebenkostenprivileg fallen. Demnch bekamen rund zwei Millionen Bürgergeld-Haushalte bisher den Breitabndanschluss als Kosten der Unterkunft erstattet.
Deutliche Mehrkosten
Die Kosten eines Breitbandanschlusses belaufen sich, laut GdW auf rund fünf bis 15 Euro pro Monat. Ab Juli 2024 müssen die Betroffenen also fünf bis 15 Euro mindestens mehr pro Monat zahlen. Je nach Produkt können die monatlichen Gebühren sogar wesentlich höher ausfallen.
“Jobcenter sollen weiter Kosten übernehmen”
Die GdW schlägt vor, die Kosten auch in Zukunft durch die Jobcenter übernehmen zu lassen, da ansonsten faktisch das Bürgergeld gekürzt würde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte solchen Vorschlägen allerdings eine klare Absage. Vielmehr seien seit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 Verbräuche von Kommunikationsdienstleistungen vollständig im Regelbedarf einbezogen.
Bürgergeld-Kürzung oder Gleichbehandlung?
Tatsächlich lässt sich ein Weiterzahlen der Breitband-Gebühren durch die Jobcenter kaum rechtfertigen, wenn es allein für diejenigen gilt, die vom Nebenkostenprivileg profitierten.
Die andere Hälfte der Bürgergeld-Haushalte musste nämlich auch bisher ihre Anschlussgebühren aus dem Regelsatz bezahlen, bekam also faktisch weniger Geld. Gleichbehandlung müsste also bedeuten, den Teil des Regelsatzes für Kommunikationsdienstleistungen für alle Bürgergeld-Bezieher in gleichem Umfang zu erhöhen.