GEZ: Gefahr für den Rundfunkbeitrag?

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Der Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland seit seiner Einführung für kontroverse Diskussionen und zahlreiche Gerichtsverfahren.
Der Streit um die monatliche Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist hochaktuell. Geplante Beitragserhöhungen und die Debatte über die grundsätzliche Berechtigung des Beitragsmodells stehen dabei im Fokus.

Rundfunkbeitrag statt GEZ

Der Rundfunkbeitrag, der häufig noch als GEZ-Gebühr bezeichnet wird, ist eine monatliche Abgabe, die von jedem Haushalt in Deutschland entrichtet werden muss. Mit diesen Einnahmen wird das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) finanziert. Im vergangenen Jahr kamen laut der Deutschen-Presse-Agentur (dpa) 8,4 Milliarden EUR als Einnahmen bei den Anstalten des ÖRR an.

Gebühr ohne Gegenwert

Für viele Menschen ist dieser Beitrag eine Gebühr ohne Wert, da sie das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nicht in Anspruch nehmen. Infolgedessen wollen viele diese Gebühr nicht zahlen und es kommt zu zahlreichen Klagen und Gerichtsverhandlungen, in denen die Kläger unter anderem die Rechtmäßigkeit des Beitrages anzweifeln.

Unkontrollierte Kosten und Beitragssteigerung

Der schwer nachvollziehbare Umgang mit den Beiträgen innerhalb der Anstalten und die regelmäßig steigende Beitragshöhe verstärken den Widerstand in der Bevölkerung. Intendanten, lassen sich horrende Gehälter auszahlen (bis zu 400.000 EUR) und Beiträge könnten nach veröffentlichten Plänen um bis zu 37 Prozent steigen (18,36 EUR aktuell auf bis zu 25,19 EUR in Monat).

Es geht auch anders

Die Akzeptanz bei den Beitragszahlern für den Rundfunkbeitrag erhöht das nicht, zumal Österreich gezeigt hat, dass es auch anders geht:
2023 wurden dort die monatlichen Gebühren von 22,50 EUR auf 15,00 EUR verringert.

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Klage mit großen Auswirkungen

Eine der Klagen, die sich mit dem Rundfunkbeitrag befassen, könnte nun eine grundlegende Entscheidung erzwingen, die für die Rundfunkanstalten immense Ausmaße annehmen könnte.

2023 scheiterte eine Klägerin in Bayern, in erster und zweiter Instanz, vor Gericht und auch die Revision wurde abgelehnt. Die Klägerin klagte gegen die Zahlung des Beitrages, weil es sich aus ihrer Sicht um eine Steuer handele, da die Beitragszahler keine konkreten Gegenleistungen erhalten würden.

Für eine Steuer, die von den Bundesländern erhoben werden müsste, besitzen diese aber keine rechtliche Handhabe. Aus Sicht der Klägerin sei zusätzlich die Kernaufgabe des ÖRR, das Abbilden von inhaltlicher und Meinungsvielfalt, nicht erfüllt.

Revision zugelassen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Fall dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof widersprochen und eine Revision zugelassen.

Die Begründung des Gerichts

Der vorliegende Fall hat laut Begründung des Bundesverwaltungsgerichts eine „grundsätzliche Bedeutung“ und könnte in einer Revision klären, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, sodass es an einem individuellen Vorteil fehle“.

ÖRR kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

Der Rundfunkbeitrag wird immer wieder zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Das Gericht hält es somit für denkbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) seine Verpflichtungen möglicherweise nicht erfüllt, was die rechtliche Basis des Rundfunkbeitrags infrage stellt.

Entscheidung von enormer Tragweite

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der Klägerin könnte erhebliche Auswirkungen haben: Beitragszahler in ganz Deutschland könnten nicht nur das Programm des ÖRR, sondern möglicherweise auch den Rundfunkbeitrag selbst anzweifeln und infrage stellen.