Witwenrente und neue Ehe: Was passiert mit Ihrer Rente und welche Ansprüche haben Sie?
Was ist die Rentenabfindung und wer hat Anspruch?
Wenn Sie als Witwe oder Witwer eine Witwenrente beziehen und erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf die bisherige Hinterbliebenenrente. Um diesen finanziellen Einschnitt abzufedern, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer einmaligen sogenannten Rentenabfindung.
Diese Abfindung steht heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermaßen zu. Auch wenn Sie sich für eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstelle einer Ehe entscheiden, kann dieselbe Regelung gelten. Entscheidend ist, dass die bisherige Witwenrente wegfällt und Sie damit finanziell schlechtergestellt würden, wenn es diese Ausgleichszahlung nicht gäbe.
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Wann entfällt der Anspruch auf die Rentenabfindung?
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen keine Rentenabfindung gezahlt wird, auch wenn Sie zuvor eine Witwen- oder Witwerrente erhalten haben. Das betrifft insbesondere folgende Situationen:
Erstens erhalten Sie bereits eine Erziehungsrente. Eine Erziehungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Kindererziehung und Versicherungszeiten erfüllt sind.
Zweitens stammt Ihre Witwenrente aus einer sogenannten vorletzten Ehe. In diesem Fall sieht das Gesetz keine Rentenabfindung vor, wenn Sie erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Wie beantrage ich die Rentenabfindung?
Die Rentenabfindung wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen dafür aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ein einfaches formloses Schreiben genügt in der Regel, allerdings sollten Sie unbedingt die folgenden Unterlagen beifügen, damit Ihr Antrag möglichst schnell bearbeitet wird: Sie benötigen die Versicherungsnummer der verstorbenen Person, deren Witwen- oder Witwerrente Sie bezogen haben.
Außerdem sollten Sie Ihrer formlosen Anfrage eine Kopie Ihrer neuen Heiratsurkunde oder des Nachweises zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beifügen. Je schneller Sie alle Dokumente komplett einreichen, desto zügiger kann die Auszahlung erfolgen.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?
Für die große Witwenrente gilt als Berechnungsgrundlage das 24-Fache Ihrer monatlichen Witwen- oder Witwerrente aus dem letzten Jahr.
Erhalten Sie zum Beispiel eine große Witwenrente in Höhe von 540 Euro monatlich und heiraten dann erneut, so errechnet sich die Abfindung aus 24 multipliziert mit Ihrem Monatsbetrag. In diesem Beispiel wären das 24 × 540 Euro = 12.960 Euro.
Anders verhält es sich bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente, die zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist.
Dort wird die Restlaufzeit herangezogen, die Ihnen noch übrig geblieben wäre. Wenn Sie beispielsweise nach 20 Monaten erneut heiraten und Ihnen eigentlich noch 4 Monate der kleinen Witwenrente zugestanden hätten, wird Ihnen dieser verbleibende Betrag als Einmalzahlung überwiesen.
Große Witwen-/Witwerrente
Bei der großen Witwenrente wird das 24-Fache deiner monatlichen Witwenrente des letzten Jahres als Grundlage herangezogen. Bist du also in den Genuss der großen Witwen- oder Witwerrente gekommen und heiratest neu, erhältst du in einer einmaligen Zahlung das 24-Fache des durchschnittlichen Monatsbetrags.
Beispielrechnung
- Dein Partner ist 2021 verstorben.
- Seitdem beziehst du eine Witwenrente von monatlich 540 €.
- Im März 2023 hast du erneut geheiratet.
- Damit endet dein Anspruch auf die Witwenrente, doch du erhältst eine einmalige Rentenabfindung.
Die Höhe dieser einmaligen Zahlung ergibt sich aus:
24×540€=12.960€
Kleine Witwen-/Witwerrente
Anders verhält es sich, wenn du lediglich eine kleine Witwen- oder Witwerrente beziehst.
Diese Rente wird für maximal 24 Monate gewährt. Die Rentenversicherung berechnet in diesem Fall die Restlaufzeit, die dir noch zustehen würde. Beträgt der noch übrige Bezugszeitraum beispielsweise vier Monate zum Zeitpunkt deiner Wiederheirat, bekommst du diese vier Monate einmalig als Abfindung ausgezahlt.
Was geschieht, wenn die zweite Ehe endet?
Viele wissen nicht, dass ein bereits einmal erloschener Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente aus der ersten Ehe in bestimmten Fällen erneut aufleben kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Ihre zweite Ehe oder Partnerschaft aufgehoben oder aufgelöst wird.
Gleiches gilt, wenn Ihr neuer Ehe- oder Lebenspartner verstirbt und damit die erneute Ehe beendet wird. In solchen Situationen sollten Sie schnellstmöglich bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer kompetenten Beratungsstelle klären lassen, ob und wie Ihr ursprünglicher Anspruch wieder aktiviert werden kann.
Darauf sollten Sie unbedingt achten
- Rentenabfindung beantragen: Denke daran, dass du für die Abfindung selbst einen Antrag stellen musst.
- Unterlagen bereithalten: Lege der Rentenversicherung gleich die notwendige Dokumentation bei (Versicherungsnummer und Heiratsurkunde).
- Berechtigung prüfen: Stelle sicher, dass du keinen Erziehungsrentenanspruch hast und dass es sich nicht um eine Rente aus der vorletzten Ehe handelt.
- Höhe der Abfindung im Blick: Prüfe, ob du die große oder kleine Witwen-/Witwerrente beziehst, um die Höhe der Abfindung zu ermitteln.
- Wiederaufleben der Rente: Sollte deine zweite Ehe aufgelöst werden oder der neue Partner versterben, könnte der ursprüngliche Rentenanspruch erneut aktiviert werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.