Witwenrente und neue Ehe: Was passiert mit Ihrer Rente und welche Ansprรผche haben Sie?
Was ist die Rentenabfindung und wer hat Anspruch?
Wenn Sie als Witwe oder Witwer eine Witwenrente beziehen und erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf die bisherige Hinterbliebenenrente. Um diesen finanziellen Einschnitt abzufedern, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Mรถglichkeit einer einmaligen sogenannten Rentenabfindung.
Diese Abfindung steht heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermaรen zu. Auch wenn Sie sich fรผr eine eingetragene Lebenspartnerschaft anstelle einer Ehe entscheiden, kann dieselbe Regelung gelten. Entscheidend ist, dass die bisherige Witwenrente wegfรคllt und Sie damit finanziell schlechtergestellt wรผrden, wenn es diese Ausgleichszahlung nicht gรคbe.
Dr. Utz Anhalt: Verfรคllt nach Heirat die Witwenrente? Das muss nicht sein
Wann entfรคllt der Anspruch auf die Rentenabfindung?
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen keine Rentenabfindung gezahlt wird, auch wenn Sie zuvor eine Witwen- oder Witwerrente erhalten haben. Das betrifft insbesondere folgende Situationen:
Erstens erhalten Sie bereits eine Erziehungsrente. Eine Erziehungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Kindererziehung und Versicherungszeiten erfรผllt sind.
Zweitens stammt Ihre Witwenrente aus einer sogenannten vorletzten Ehe. In diesem Fall sieht das Gesetz keine Rentenabfindung vor, wenn Sie erneut heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.
Wie beantrage ich die Rentenabfindung?
Die Rentenabfindung wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie mรผssen dafรผr aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Ein einfaches formloses Schreiben genรผgt in der Regel, allerdings sollten Sie unbedingt die folgenden Unterlagen beifรผgen, damit Ihr Antrag mรถglichst schnell bearbeitet wird: Sie benรถtigen die Versicherungsnummer der verstorbenen Person, deren Witwen- oder Witwerrente Sie bezogen haben.
Auรerdem sollten Sie Ihrer formlosen Anfrage eine Kopie Ihrer neuen Heiratsurkunde oder des Nachweises zur eingetragenen Lebenspartnerschaft beifรผgen. Je schneller Sie alle Dokumente komplett einreichen, desto zรผgiger kann die Auszahlung erfolgen.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?
Fรผr die groรe Witwenrente gilt als Berechnungsgrundlage das 24-Fache Ihrer monatlichen Witwen- oder Witwerrente aus dem letzten Jahr.
Erhalten Sie zum Beispiel eine groรe Witwenrente in Hรถhe von 540 Euro monatlich und heiraten dann erneut, so errechnet sich die Abfindung aus 24 multipliziert mit Ihrem Monatsbetrag. In diesem Beispiel wรคren das 24 ร 540 Euro = 12.960 Euro.
Anders verhรคlt es sich bei der kleinen Witwen- oder Witwerrente, die zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist.
Dort wird die Restlaufzeit herangezogen, die Ihnen noch รผbrig geblieben wรคre. Wenn Sie beispielsweise nach 20 Monaten erneut heiraten und Ihnen eigentlich noch 4 Monate der kleinen Witwenrente zugestanden hรคtten, wird Ihnen dieser verbleibende Betrag als Einmalzahlung รผberwiesen.
Groรe Witwen-/Witwerrente
Bei der groรen Witwenrente wird das 24-Fache deiner monatlichen Witwenrente des letzten Jahres als Grundlage herangezogen. Bist du also in den Genuss der groรen Witwen- oder Witwerrente gekommen und heiratest neu, erhรคltst du in einer einmaligen Zahlung das 24-Fache des durchschnittlichen Monatsbetrags.
Beispielrechnung
- Dein Partner ist 2021 verstorben.
- Seitdem beziehst du eine Witwenrente von monatlich 540 โฌ.
- Im Mรคrz 2023 hast du erneut geheiratet.
- Damit endet dein Anspruch auf die Witwenrente, doch du erhรคltst eine einmalige Rentenabfindung.
Die Hรถhe dieser einmaligen Zahlung ergibt sich aus:
24ร540โฌ=12.960โฌ
Kleine Witwen-/Witwerrente
Anders verhรคlt es sich, wenn du lediglich eine kleine Witwen- oder Witwerrente beziehst.
Diese Rente wird fรผr maximal 24 Monate gewรคhrt. Die Rentenversicherung berechnet in diesem Fall die Restlaufzeit, die dir noch zustehen wรผrde. Betrรคgt der noch รผbrige Bezugszeitraum beispielsweise vier Monate zum Zeitpunkt deiner Wiederheirat, bekommst du diese vier Monate einmalig als Abfindung ausgezahlt.
Was geschieht, wenn die zweite Ehe endet?
Viele wissen nicht, dass ein bereits einmal erloschener Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente aus der ersten Ehe in bestimmten Fรคllen erneut aufleben kann. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Ihre zweite Ehe oder Partnerschaft aufgehoben oder aufgelรถst wird.
Gleiches gilt, wenn Ihr neuer Ehe- oder Lebenspartner verstirbt und damit die erneute Ehe beendet wird. In solchen Situationen sollten Sie schnellstmรถglich bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer kompetenten Beratungsstelle klรคren lassen, ob und wie Ihr ursprรผnglicher Anspruch wieder aktiviert werden kann.
Darauf sollten Sie unbedingt achten
- Rentenabfindung beantragen: Denke daran, dass du fรผr die Abfindung selbst einen Antrag stellen musst.
- Unterlagen bereithalten: Lege der Rentenversicherung gleich die notwendige Dokumentation bei (Versicherungsnummer und Heiratsurkunde).
- Berechtigung prรผfen: Stelle sicher, dass du keinen Erziehungsrentenanspruch hast und dass es sich nicht um eine Rente aus der vorletzten Ehe handelt.
- Hรถhe der Abfindung im Blick: Prรผfe, ob du die groรe oder kleine Witwen-/Witwerrente beziehst, um die Hรถhe der Abfindung zu ermitteln.
- Wiederaufleben der Rente: Sollte deine zweite Ehe aufgelรถst werden oder der neue Partner versterben, kรถnnte der ursprรผngliche Rentenanspruch erneut aktiviert werden.