Neue Überweisungsregeln der EU – Ist die Rente betroffen?

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Meldungen zu neuen EU-Überweisungsregeln verunsichern viele Rentnerinnen und Rentner. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt jedoch klar: Die Renten gehen weiter pünktlich ein. Die neuen Überweisungsregeln der EU greifen bei den Rentenzahlungen nicht.

Neue EU-Vorgaben: Was ändert sich bei Überweisungen?

Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Ziel ist mehr Sicherheit gegen Fehlüberweisungen und Betrug. Die Prüfung erfolgt vor der Freigabe einer Überweisung. Bei Unstimmigkeiten warnt das System. Sie können den Namen dann korrigieren oder den Auftrag abbrechen.

Sammelüberweisungen: Warum die Rente nicht betroffen ist

Die DRV nutzt Sammelüberweisungen. Dabei werden sehr viele Zahlungen in einem Lauf angewiesen. Für solche Sammelläufe ist eine Namensprüfung nicht vorgeschrieben. Behörden dürfen darauf verzichten. Die DRV hat sich für dieses zulässige Verfahren entschieden. So kommen die Renten auch bei leichten Namensabweichungen an.

Falschmeldungen im Netz: Was wirklich stimmt

In sozialen Medien kursieren Behauptungen über drohende Ausfälle. Diese Aussagen treffen nicht zu. Die DRV bestätigt, dass die Rentenzahlungen wie bisher erfolgen. Eine Pflicht zur Namensprüfung besteht bei den DRV-Sammelüberweisungen nicht. Einzelne Abweichungen im Namen führen dort zu keinem Stopp.

IBAN-Namensprüfung: Für wen sie greift

Die Prüfung gilt primär bei Einzelüberweisungen von Privatpersonen und Unternehmen. Dort gleichen Banken Name und IBAN ab. Passt etwas nicht, erscheint ein Hinweis. Eine fehlerhafte Buchung wird so unwahrscheinlicher. Für die DRV-Rentenläufe gilt die Prüfung nicht. Ihre Rente kommt deshalb regulär.

Kleine Namensabweichungen: Was unproblematisch ist

Umlaute, Bindestriche oder Doppelnamen führen oft zu leichten Differenzen. Verschiedene Schreibweisen sind im Alltag üblich. Bei den DRV-Sammelläufen ist das kein Problem. Die Zahlung erreicht Ihr Konto trotzdem. Sie müssen deshalb nicht vorsorglich den Kontonamen ändern.

Wann Sie aktiv werden sollten

Handeln Sie, wenn Ihre Bankverbindung nicht mehr stimmt. Das gilt bei einem Kontowechsel, einer Kontoschließung oder einer neuen IBAN. Melden Sie Änderungen der DRV zeitnah. Nutzen Sie dafür die bekannten Meldewege. So verhindern Sie Rückläufer und Verzögerungen.

Praxisbeispiele: So vermeiden Sie Ärger

Ein Beispiel: Sie haben geheiratet und den Namen geändert. Die DRV überweist per Sammellauf. Die Rente kommt trotzdem an. Problematisch wäre nur eine falsche IBAN. Zweites Beispiel: Sie überweisen privat an eine neue Praxis. Die App meldet einen Namenskonflikt. Prüfen Sie dann Schreibweise und IBAN sorgfältig.

Hintergrund: Welche EU-Regel greift tatsächlich?

Die EU stärkt den IBAN-Namensabgleich im Rahmen neuer Vorgaben für Echtzeit- und Standardüberweisungen. Für Banken im Euro-Raum gilt ab Oktober 2025 eine Bereitstellungspflicht für diesen Abgleich. Ziel ist einheitliche Sicherheit bei Überweisungen. Für große Behörden-Sammelläufe sind Ausnahmen vorgesehen. Diese Ausnahmen nutzt die DRV.

Sicherheit und Planbarkeit: Was Sie erwarten können

Die Rentenzahlung bleibt planbar. Sie geht weiterhin fristgerecht ein. Die DRV hat ihre Prozesse auf die neuen Regeln abgestimmt. Für Rentnerinnen und Rentner entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Bei persönlichen Überweisungen profitieren Sie zugleich von mehr Schutz vor Fehlbuchungen.

Entspannt bleiben, Daten aktuell halten

Die EU-Regeln erhöhen die Sicherheit bei Überweisungen. Rentenzahlungen sind davon nicht negativ betroffen. Halten Sie Ihre Bankdaten aktuell. Achten Sie bei eigenen Überweisungen auf Hinweise der App. Ihre Rente läuft wie gewohnt – auch nach dem Start der neuen Vorgaben.