Rente: Zwei wichtige Änderungen in 2025 die Rentner beachten müssen

Lesedauer 2 Minuten

Zum Jahreswechsel 2025 sind zwei bedeutende Neuerungen bei der Rente in Kraft getreten, die weitreichende Auswirkungen auf Millionen Rentnerinnen und Rentner haben. Neben der bekannten Rentenerhöhung werden vor allem Anpassungen beim Rentenzuschlag sowie Änderungen bei der Anrechnung auf Witwen und Witwerrenten relevant.

Rentner sollten sich frühzeitig mit diesen Neuerungen vertraut machen, um finanzielle Überraschungen und bürokratische Probleme zu vermeiden.

Ende der Übergangsregelung zum Rentenzuschlag

Am 30. November 2025 endet die Übergangsregelung gemäß § 307j des Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Diese Regelung wurde ursprünglich eingeführt, da die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2024 die technische Umsetzung des Bestandsrentenverbesserungsgesetzes aus dem Jahr 2022 nicht rechtzeitig abschließen konnte.

Als vorübergehende Maßnahme erhalten Rentner seit dem 1. Juli 2024 einen Zuschlag in Höhe von 4,5 % oder 7,5 % auf ihren Rentenauszahlbetrag, ausgezahlt zwischen dem 10. und 20. eines jeden Monats als separate Zahlung.

Rentenzuschlag wird Ende 2025 neu berechnet

Nach dem Ende dieser Übergangsregelung wird die Rentenversicherung den Rentenzuschlag neu berechnen. Ab dem 1. Dezember 2025 erfolgt diese Berechnung auf Grundlage der individuellen Entgeltpunkte, die Rentner bis zum Stichtag am 30. November 2025 angesammelt haben.

Dies erfordert eine vollständige Neuberechnung und Erstellung neuer Rentenbescheide für Millionen Rentnerinnen und Rentner. Experten rechnen mit erheblichem administrativen Aufwand, der zu Verzögerungen führen kann.

Betroffene sollten nach Erhalt der neuen Bescheide im Dezember 2025 genau prüfen, ob die Berechnung des Rentenzuschlags korrekt durchgeführt wurde. Durch eine frühzeitige Kontrolle können potenzielle Fehler schneller erkannt und korrigiert werden.

Rentenzuschlag wird auf Witwen und Witwerrenten angerechnet

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft Witwen und Witwerrenten. Aktuell wird der Rentenzuschlag explizit nicht auf Hinterbliebenenrenten angerechnet. Diese Ausnahmeregelung endet jedoch zum 1. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rentenzuschlag als reguläres Einkommen bewertet und entsprechend auf die Witwen oder Witwerrente angerechnet.

Für Witwen und Witwer bedeutet dies, dass sie ihre zuständige Rentenstelle rechtzeitig über den Rentenzuschlag informieren müssen, sobald dieser offiziell Bestandteil ihrer regulären Rentenzahlungen ist. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, könnte es zu Rückforderungen und Nachzahlungen kommen.

Es besteht zwar die Möglichkeit, dass die Einkommensanrechnung erst ab dem Jahr 2026 durchgeführt wird, allerdings empfiehlt es sich, bereits im Dezember 2025 aktiv zu werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Handlungsempfehlungen für Rentner

Um mögliche Schwierigkeiten und finanzielle Nachteile durch die anstehenden Änderungen zu vermeiden, sollten Rentner folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfen Sie sorgfältig die neu ausgestellten Rentenbescheide, die ab Dezember 2025 eintreffen werden.
  • Informieren Sie die zuständige Rentenstelle aktiv über den Rentenzuschlag, sobald dieser Teil Ihrer regulären Rentenzahlungen wird.
  • Nutzen Sie bei Unklarheiten oder Fragen individuelle Beratungsangebote, beispielsweise durch unabhängige Rentenberater oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was bedeuten diese Änderungen konkret für Sie?

Für Rentnerinnen und Rentner, insbesondere solche, die eine Witwen- oder Witwerrente beziehen, könnten die Änderungen zu einer Verringerung ihrer Hinterbliebenenrente führen. Durch die Anrechnung des Rentenzuschlags erhöht sich das anzurechnende Einkommen, wodurch die Gesamtauszahlung der Hinterbliebenenrente sinken könnte.

Eine frühzeitige Klärung und Kommunikation mit der Rentenversicherung helfen, finanzielle Einbußen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

Wo finden Rentner weiterführende Informationen und Unterstützung?

Um auf die bevorstehenden Änderungen optimal vorbereitet zu sein, können sich Rentner regelmäßig über spezialisierte Beratungsangebote informieren. Neben der direkten Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung sind unabhängige Beratungsstellen und spezialisierte Rentenportale empfehlenswert.