Die Regelaltersgrenze steigt weiter. Für 1961 liegt sie bei 66 Jahren und 6 Monaten. Für 1962 sind es 66 Jahre und 8 Monate. Für 1963 gelten 66 Jahre und 10 Monate. Diese Grenzen gelten ohne Abschläge. Sie bilden den Fixpunkt jeder Planung.
Inhaltsverzeichnis
Abschlagsfrei früher: 45-Jahre-Rente als Schlüssel
Ohne Abschläge früher zu gehen, gelingt mit 45 Versicherungsjahren. Diese Rente heißt „für besonders langjährig Versicherte“. Für 1961 ist der Start dann mit 64 Jahren und 6 Monaten möglich. 1962 erreicht die Grenze 64 Jahre und 8 Monate. 1963 liegt sie bei 64 Jahren und 10 Monaten.
Entscheidend sind echte 45 Jahre. Welche Zeiten zählen, ist klar geregelt. Arbeitszeiten, bestimmte Anrechnungszeiten sowie Pflege- oder Kindererziehungsphasen helfen. Bürgergeld zählt nicht für die 45 Jahre. Für die 35 Jahre können Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit mitzählen, wenn Sie ordnungsgemäß gemeldet waren.
Mit 35 Jahren möglich: Früher Start mit dauernden Abschlägen
Mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Start ab 63 möglich. Dann mindert jeder vorgezogene Monat die Rente um 0,3 Prozent. Die Kürzung wirkt lebenslang. Für 1961 bedeutet ein Start mit 63 einen Abschlag von 12,6 Prozent. Für 1962 sind es 13,2 Prozent. Für 1963 beträgt die Minderung 13,8 Prozent. Prüfen Sie, ob die Rechnung dauerhaft tragfähig bleibt.
Schwerbehinderung: Früher und oft günstiger
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 eröffnen sich Sonderwege. Abschlagsfrei geht es für 1961 mit 64 Jahren und 6 Monaten. Für 1962 gelten 64 Jahre und 8 Monate. Für 1963 sind es 64 Jahre und 10 Monate. Wer früher startet, nimmt Abzüge in Kauf.
Der frühestmögliche Beginn liegt je nach Jahrgang bei rund 61 Jahren und einigen Monaten. Die maximalen Abschläge betragen 10,8 Prozent. Wichtig: Der Ausweis muss vor Rentenbeginn vorliegen.
KVdR: Die 9/10-Regel kann zur Kostenfalle werden
Für die Krankenversicherung der Rentner zählt die Vorversicherungszeit. In der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens müssen Sie zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein. Mitgliedschaft als Pflicht- oder freiwillig Versicherte zählt. Familienversicherung zählt ebenfalls.
Wer die Quote verfehlt, landet oft in einer teureren freiwilligen Versicherung. Knapp verfehlte Zeiten lassen sich mit einem späteren Rentenstart manchmal noch schließen. Klären Sie das rechtzeitig mit Ihrer Kasse.
Steuern: 2026 steigt der Besteuerungsanteil weiter
Renten sind nachgelagert zu versteuern. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil langsamer. Der Gesetzgeber erhöht jährlich um 0,5 Prozentpunkte. 2024 gelten 83 Prozent. 2025 gelten 83,5 Prozent. Für 2026 ergeben sich 84 Prozent.
Vollversteuerung ist erst ab Rentenbeginnjahr 2058 erreicht. Ob Sie tatsächlich Einkommensteuer zahlen, hängt vom Gesamteinkommen ab. Der festgeschriebene Rentenfreibetrag bleibt pro Kopf dauerhaft gleich.
Kontenklärung: Fehlende Zeiten kosten bares Geld
Fehlende Einträge im Versicherungskonto drücken die Rente. Lassen Sie deshalb früh die Kontenklärung durchführen. Reichen Sie Zeugnisse, Verträge und Erziehungs- oder Pflege-Nachweise ein. So schließen Sie Lücken, bevor der Antrag läuft. Das spart Nerven und vermeidet späte Korrekturen.
Antrag: Drei Monate sind Minimum
Ohne Antrag gibt es keine Rente. Empfohlen ist, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Start zu stellen. Wer Unterlagen nachreichen muss, verliert Zeit. Planen Sie daher frühere Termine ein.
Das gilt besonders bei Schwerbehindertenrenten. Hier gehört der Feststellungsbescheid in die Mappe. Eine Nachzahlung gibt es höchstens für drei Monate vor dem Antragsmonat. Wer später beantragt, verliert die Zwischenmonate endgültig
Praxis-Check: So strukturieren Sie die Entscheidung
Beginnen Sie mit der Zielgröße. Wollen Sie ohne Abschläge gehen? Dann prüfen Sie die 45-Jahre-Wartezeit mit Belegen. Fehlen Monate, suchen Sie nach anrechenbaren Zeiten. Kindererziehung und Pflege helfen häufig. Prüfen Sie danach die Krankenversicherung.
Die 9/10-Regel entscheidet über den Beitrag im Ruhestand. Ermitteln Sie die Steuerwirkung. Nutzen Sie den voraussichtlichen Besteuerungsanteil und den Grundfreibetrag für 2026. Rechnen Sie für 35-Jahre-Fälle mit den dauerhaften Abschlägen. Legen Sie dann den Startmonat fest. So vermeiden Sie spätere Korrekturen.
Jahrgangs-Steckbrief 1961–1963 (Kurzüberblick)
- Jahrgang 1961: Regelalter 66 Jahre + 6 Monate. Abschlagsfrei vorgezogen mit 45 Jahren: 64 Jahre + 6 Monate.
Mit 63: 12,6 Prozent Abschlag.
Schwerbehindert abschlagsfrei: 64 Jahre + 6 Monate.
Frühestmöglich schwerbehindert: 61 Jahre + 6 Monate. - Jahrgang 1962: Regelalter 66 Jahre + 8 Monate. Abschlagsfrei vorgezogen mit 45 Jahren: 64 Jahre + 8 Monate.
Mit 63: 13,2 Prozent Abschlag.
Schwerbehindert abschlagsfrei: 64 Jahre + 8 Monate.
Frühestmöglich schwerbehindert: 61 Jahre + 8 Monate. - Jahrgang 1963: Regelalter 66 Jahre + 10 Monate. Abschlagsfrei vorgezogen mit 45 Jahren: 64 Jahre + 10 Monate.
Mit 63: 13,8 Prozent Abschlag.
Schwerbehindert abschlagsfrei: 64 Jahre + 10 Monate.
Frühestmöglich schwerbehindert: 61 Jahre + 10 Monate.
Konkrete To-dos bis Jahresende
Sichern Sie Ihre Belege. Vereinbaren Sie eine Kontenklärung. Klären Sie die KVdR-Vorversicherungszeit mit Ihrer Krankenkasse. Prüfen Sie die 45-Jahre-Regel mit allen anrechenbaren Zeiten. Rechnen Sie die Steuerwirkung mit dem voraussichtlichen Anteil 2026 durch. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens drei Monate vor Start. So vermeiden Sie Zahlungslücken.
Diese Fehler darf man nicht machen
Starten Sie erst, wenn alle entscheidenden Monate erfüllt sind. Ein zu früher Beginn kann die KVdR-Quote reißen und jahrelang höhere Beiträge auslösen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig; sonst gehen mehr als drei Monate endgültig verloren.
Prüfen Sie die 45 Jahre exakt und zählen Sie Kinder- und Pflegezeiten vollständig mit. Planen Sie den Startmonat so, dass die Quote aufgeht. Liegt ein GdB von 50 oder mehr vor, sichern Sie den Bescheid vorher. Sonst entfällt der günstigere Weg. Beenden Sie den Job erst, wenn alle Zeiten gesichert sind. Schließen Sie Lücken und klären Sie Zweifelsmonate schriftlich.




