Vorzeitige Teilrente sichert Altersrente mit Schwerbehinderung

Ein Mensch mit anerkannter Schwerbehinderung hat Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Allerdings ist die Schwerbehinderung befristet anerkannt und nach Ablauf dieser Frist prüft die Versorgungsbehörde erneut, ob und wenn welcher Grad der Behinderung vorliegt.

Schwerbehinderte will von Teilrente in Vollrente wechseln

Der Betroffene hat jetzt vor, ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen als vorgezogene Teilrente zu beziehen. Dann möchte er weiterarbeiten und erst später in Vollrente wechseln. Allerdings könnte in dem Jahr, in dem er in Teilrente arbeitet, die Anerkennung seiner Schwerbehinderung auslaufen.

Was bedeutet das für die Abschläge?

Er fragt sich, was es für die Abschläge bedeutet, wenn die Anerkennung der Schwerbehinderung ausläuft. Wird dann die Vollrente nicht mehr als Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewertet, sondern als (vorzeitige) Altersrente für langjährig Versicherte?

Würden also die für die vorzeitige Rente gezahlten Abschläge insgesamt geringer bewertet wie bei einer durchgehenden Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Oder müsste er für die Zeit nach dem Fristablauf die höheren Abschläge für eine Altersrente für langjährig Versicherte zahlen?

Die Wartezeit ist gleich

Sowohl bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wie auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Jahre in der Rentenkasse Voraussetzung. Die Konditionen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind jedoch besser.

Vorzeitige Rente mit und ohne Abschläge

Bei dieser können die Betroffenen zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand gehen, und drei weitere Jahre früher mit Abschlägen. Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht, bis zu vier Jahre vorher in Rente zu gehen – dann werden aber für jeden Monate Abschläge fällig.

Die Summe der Abschläge ist bei Menschen mit Schwerbehinderung kleiner

Die monatlichen Abschläge von 0,3 Prozent sind zwar gleich, doch durch die abschlagsfreien Zeiten zahlen Berechtigte bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen immer weniger Abschläge insgesamt.

Wer als langjährig Versicherter die vollen vier Jahre vorher in Rente geht, muss 14,4 Prozent Abschläge leisten, wer mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen fünf Jahre vor dem Regelalter das Erwerbsleben beendet, bekommt nur 10,8 Prozent weniger Bezüge.

Die Rente für schwerbehinderte Menschen bleibt

Der Betroffene muss sich keine Sorgen machen. Es spielt für den Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen keine Rolle, ob der Versicherte sie vorgezogen als Teilrente oder als Vollrente bezieht.

Wenn die Rentenkasse einen Antrag auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen anerkennt, dann gilt dieser ein Leben lag. Es spielt keine Rolle, ob die Schwerbehinderung befristet anerkannt ist oder unbefristet. Entscheidend ist vielmehr, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegt –beziehungsweise zum Zeitpunkt, an dem die Rentenkasse den Rentenantrag anerkennt.

Ob Sie nach Rentenbeginn den Status als schwerbehinderter Mensch verlieren, ist gleichgültig. Auch wenn zum Beispiel ein Jahr nach dem Ruhestand Ihr Grad der Behinderung von 50 auf null sinken sollte, beziehen Sie trotzdem weiter die Rente für schwerbehinderte Menschen. Diese gilt dann ein Leben lang.

Damit bleiben bei einem Wechsel von einer Teil- in eine Vollrente auch die Abschläge, die bei einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten.

Vorzeitige Teilrente kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sichern

Wenn Ihre Schwerbehinderung allerdings vor dem eigentlichen Rentenbeginn ausläuft, dann haben Sie keinen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Es kann also von sinnvoll sein, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzuziehen und dafür Abschläge zu leisten, wenn in ein oder zwei Jahren eine Neufeststellung ansteht, die ihren Grad der Behinderung absenken könnte.

Eine Teilrente hat dann den Vorteil, dass auch die Abschläge nur für den beanspruchten Teil der Rente anfallen, während Sie durch die Weiterarbeit zugleich Rentenpunkte sammeln.

Günstige Rente bevor die Heilungsbewährung ausläuft

Nehmen wir an, Sie sind Krebspatient. Die Ärzte entfernen operativ einen Tumor und Metastasen. Ihre Einschränkungen unmittelbar nach der Operation, auch durch die Nebenwirkungen der Medikamente, sind so stark, dass das Versorgungsamt Ihnen ein Grad der Behinderung von 60 anerkennt, und damit eine Schwerbehinderung.

Da Ihre Krebserkrankung aber als grundsätzlich heilbar gilt, ist die Schwerbehinderung befristet. Die Frist beträgt in der Regel fünf Jahre. Danach stellt das Versorgungsamt den Grad der Behinderung neu fest.

Nehmen wir an, zum Zeitpunkt der Operation sind Sie 58 Jahre alt. Im Alter von 63 Jahren würde die Behörde Ihren Grad der Behinderung also neu bewerten. Außerdem haben Sie im Alter von 60 Jahren die 35 Jahre bei der Rentenversicherung erfüllt, die eine vorzeitige Rente möglich machen.

Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist bei einem regulären Rentenalter von 67 Jahren eine vorzeitige (Teil-) Rente mit frühestens 62 Jahren möglich. Wenn Sie eine vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen jetzt mit 62 Jaheren mit Abschlägen in Anspruch nehmen, haben Sie diese Rentenform dauerhaft gesichert.

Eine Teilrente setzt voraus, dass Sie mindestens zehn Prozent Ihrer Vollrente beziehen. Die 10,8 Prozent Abschläge beim frühestmöglichen Eintritt in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen sich dann auf diese zehn Prozent. Sie bekommen also lediglich 1,8 Prozent weniger Rente ausgezahlt, und da Sie weiterhin Rentenbeiträge leisten, gleichen Sie dieses Minus leicht aus.