Rentenversicherungsbeiträge auch während der Rente?

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Muss man bei einer Beschäftigung neben dem Bezug einer Altersrente weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen? Besonders wichtig wird diese Frage für Rentner, die vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Rente beziehen und dennoch weiterhin berufstätig sind.

In diesem Beitrag erklären wir ausführlich die gesetzlichen Bestimmungen und beantworten häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Welche Rentenarten und Regelungen sind betroffen?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bezug von Renten und eine gleichzeitige Beschäftigung sind seit der Einführung der Flexirente im Jahr 2017 klar definiert.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht und weiterhin erwerbstätig ist, muss weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Diese Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 520 Euro im Monat.

Rentenbezug und Erwerbstätigkeit vor der Regelaltersgrenze

Personen, die vorzeitig in Rente gehen – zum Beispiel im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen –, und gleichzeitig einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, bleiben grundsätzlich weiterhin beitragspflichtig in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Anteile zur Rentenversicherung aus dem Bruttoarbeitslohn entrichten müssen.

Versicherungspflicht nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird und der Rentenbezug als Vollrente erfolgt, ändert sich die Situation. In diesem Fall greift die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das heißt, dass keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen. Diese Regelung ist in §5 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) verankert.

Was sind die Vorteile, wenn ich vor der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zahle?

Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung erscheint, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, ergeben sich daraus auch Vorteile für den Versicherten.

Durch die fortlaufende Zahlung von Rentenbeiträgen erhöht sich die spätere Rente. Dies geschieht durch die sogenannten Entgeltpunkte, die aus den gezahlten Beiträgen errechnet und dem Rentenkonto gutgeschrieben werden.

Entgeltpunkte und Rentensteigerung

Für jeden geleisteten Rentenbeitrag erhält der Versicherte zusätzliche Entgeltpunkte, die zur Berechnung der Rentenhöhe herangezogen werden.

Diese Punkte werden auch dann gutgeschrieben, wenn der Versicherte bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht.

Der besondere Vorteil: Diese Entgeltpunkte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze abschlagsfrei zur Rente hinzugerechnet, was zu einer Erhöhung der monatlichen Rentenzahlung führt.

Welche Beiträge müssen gezahlt werden?

Die Höhe der zu leistenden Rentenversicherungsbeiträge hängt von der Höhe des Bruttoarbeitslohns ab. Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 9,3 % des Bruttoverdienstes, und der Arbeitgeber zahlt denselben Prozentsatz.

Diese Beiträge werden wie gewohnt vom Gehalt abgezogen und an die Rentenversicherung abgeführt.

Rentenbeiträge bei einer Teilrente

Für Personen, die sich für eine Teilrente entscheiden, gelten ähnliche Regeln wie für Bezieher einer Vollrente. Auch hier sind weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde und die Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Dies gilt sowohl für Teilzeit- als auch für Vollzeitbeschäftigungen.

Was gilt für Sie?

Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterhin arbeitet, bleibt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Diese Regel stellt sicher, dass die Beitragszahler weiterhin von den Vorteilen des Rentensystems profitieren, insbesondere durch zusätzliche Entgeltpunkte, die ihre spätere Rente erhöhen.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Beitragspflicht, und der Arbeitnehmer kann das Einkommen ohne Abzüge durch die Rentenversicherung genießen. Diese Versicherungsfreiheit ist ein wesentlicher Vorteil, den viele Rentner ab diesem Zeitpunkt nutzen können.