Hinterbliebene eines verstorbenen Ĺebenspartners haben in manchen Fällen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Was berechtigt dazu und wie wird diese Witwen- und Witwerrente berechnet?
Wann gibt es die Witwenrente?
Inhaltsverzeichnis
Für eine Hinterbliebenenrente muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein (Mindestversicherungszeit), die Wartezeit vorzeitig erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben.
Außerdem müssen Sie bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein. Ob beide getrennt oder zusammen lebten, ist unerheblich.
Das Paar muss mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, dies entfällt bei einem Tod durch einen Unfall.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln wie für Ehepartner.
Wer bekommt keine Witwenrente?
Sind Sie geschieden, wurde die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben, waren Sie lediglich kirchlich getraut und nicht standesamtlich oder nur verlobt, dann gibt es keinen Anspruch auf Witwenrente.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Bei der Witwenrente gibt es einen Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die große Witwenrente fällt üppiger aus.
Das Sterbevierteljahr
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die ersten Monate nach dem Tod besonders belastend sind. Um Hinterbliebene in dieser ersten Trauerphase die veränderte Lebenssituation zu erleichtern, entfällt im sogenannten Sterbevierteljahr die Witwenrente als volle Versichertenrente ohne Anrechnung des Einkommens der Witwe / des Witwers.
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Wann gilt die kleine Witwenrente?
Unter die kleine Witwenrente fallen Hinterbliebene, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erwerbsgemindert sind oder kein Kind erziehen. Die kleine Witwenrente umfasst 25 Prozent des Rentenanspruches, den der / die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Trat der Tod -vor dem 65. Geburtstag ein, gibt es einen Abschlag auf die Rente.
Zudem wird die kleine Witwenrente nur 24 Monate (zwei Jahre) nach dem Tod des Partners ausgezahlt. Es sei denn, Sie fallen noch unter die alte Regelung. Dann gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Für wen gilt die große Witwenrente?
Die große Witwenrente können Sie beziehen, wenn Sie mindestens 47 Lebensjahre vollendet haben, erwerbsgemindert- oder unfähig sind. Auch wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren großziehen, gilt die große Witwenrente.
Hier bekommen Sie 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, auch hier gibt es einen Abschlag bei einem Tod vor dem 65. Lebensjahr.
Wie hoch ist der Abschlag?
Fängt die Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen ein, dann liegt das Minus bei der Witwenrente bei 10,8 Prozent. Zwischen dem 62. und 65. Geburtstag gibt es pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent.
Ihr Einkommen wird angerechnet
Wenn Sie Einkünfte außer der Witwenrente haben, werden diese oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ihr Freibetrag für den Hinzuverdienst als Hinterbliebene beträgt vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 bei 992,64 Euro pro Monat. Der Freibetrag wird am Nettoeinkommen angesetzt, nicht beim Bruttoverdienst.
Lohn wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen, Mieteinnahmen zu 25 Prozent. Bestimmte Einkünfte werden nicht angerechnet.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.