Rente: 4 Steueränderungen die Rentner finanziell treffen werden

Lesedauer 2 Minuten

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 stehen ab 2025 bedeutende steuerliche Veränderungen bevor. Das Gesetz wurde Ende November 2024 vom Bundesrat gebilligt und bringt für Rentner sowohl Erleichterungen als auch neue Belastungen.

Anhebung des steuerlichen Existenzminimums: Mehr Netto für Geringverdiener

2024 stieg das steuerliche Existenzminimum für Rentner deutlich, der steuerfreie Grundbetrag beträgt derzeit 11.784 Euro. Das sind 180 Euro mehr als zuvor. 2025 soll er wieder steigen, nämlich auf 12.284 Euro. Der rückwirkend erhöhte steuerfreie Betrag bedeutet für Rentner mehr Netto vom Brutto.

Steuerberechnung: Finanzamt nutzt Anpassungsbetrag

Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrags. Die Daten dafür erhält die Behörde von der Deutschen Rentenversicherung.

Ab 2025 müssen Rentner zwar 83,5 Prozent ihrer Bruttorente versteuern, jedoch entfällt die Steuerpflicht, wenn die zu versteuernde Rente unter 12.084 Euro liegt.

Andere Änderungen bei der Steuer betreffen nicht nur Rentner, Rentner sind aber besonders häufig betroffen.

Beerdigungspauschale wird deutlich erhöht

Da ist erst einmal die Beerdigungspauschale. Diese wird nächstes Jahr bei der Erbschaftssteuer fast um ein Drittel erhöht. Sie beträgt dann ab 2025 15.000 Euro statt jetzt 10.300 Euro.

Bestattungskosten zählen steuerrechtlich zu den Erbfallkosten. Das bedeutet, dass Sie als Erbe nicht nur das Vermögen des Verstorbenen übernehmen, sondern auch die Verantwortung für die Organisation der Bestattung, der Trauerfeier sowie für Grabmal und Grabpflege – und damit verbundene Ausgaben tragen.

Für diese Kosten wird eine Pauschale gewährt, und diese kommt anteilig den Erben zugute, je nachdem, wie viel Anteil vom Erbe diese jeweils erhalten.

Erben und Erbinnen können also ab 2025 15.000 Euro als Nachlassverbindlichkeit für die Bestattung von der Steuer absetzen und müssen für diesen Pauschalbetrag keinen Nachweis erbringen.

Erhöhung der Grundsteuer: Hohe Belastungen für Immobilienbesitzer

Die Grundsteuer wird für Steuerzahler in vielen Fällen erheblich steigen – teils um mehrere Hundert Prozent. Grund dafür ist die Neuanpassung der Hebesätze, die nun die aktuellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen, anstelle der zuvor jahrzehntealten Daten.

In einigen Fällen führt dies zu einer drastischen Erhöhung der Hebesätze.
Wie viel Grundsteuer Sie ab 2025 zahlen müssen, entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Alternativ können Sie den Betrag auch selbst berechnen, sobald Ihnen der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 vorliegt und Ihre Kommune die neuen Hebesätze beschlossen hat. Dazu multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag mit dem neu festgelegten Hebesatz.

Sie können gegen die neue Berechnung Einspruch erheben und müssen dann mit einem Gutachten den echten Wert ihres Grundstücks beweisen. Dabei gilt jedoch eine restriktive Grenze: Nur wenn der Gutachterwert mindestens 40 Prozent unter dem festgestellten Wert liegt, kann eine Anpassung beantragt werden.

Diese Regelung wird von Verfassungsrechtlern als potenziell grundrechtswidrig eingestuft, da sie viele Betroffene ausschließt, deren Grundstücke weniger stark abweichen.

Wegfall der Fünftelregelung bei Abfindungen: Höhere Steuerlast

Zum 1. Januar 2025 wird die sogenannte Fünftelregelung abgeschafft. Diese Regelung ermöglichte es bisher, Abfindungen über fünf Jahre gestaffelt zu versteuern, wodurch die Steuerlast deutlich reduziert wurde.

Mit der Streichung dieser Regelung müssen Abfindungen ab 2025 in voller Höhe im Jahr des Zuflusses versteuert werden. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch arbeitende Rentnerinnen und Rentner mit einer deutlich höheren Steuerlast konfrontiert werden. Diese Neuerung trifft vorrangig jene hart, die sich aus dem Berufsleben verabschieden und eine Abfindung als Teil ihrer Altersvorsorge einplanen.