Rente: Rentenversicherung warnt: Rentner müssen für Sparpläne zahlen

Lesedauer 2 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung warnt davor, im Zuge des Sparkurses der Bundesregierung die Rentenzuschüsse zu kürzen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Eine stabile Rente sei damit in Gefahr.

Dieses hatte es für rechtswidrig erklärt, Gelder aus dem Corona-Kredit 2021 stattdessen für Klimaschutz und eine Modernisierung der Wirtschaft einzusetzen. Dem Bundeshaushalt fehlen als Folge des Urteils 60 Milliarden – und an vielen Stellen soll gespart werden, um dieses Loch zu stopfen. Laut der Haushaltseinigung soll die gesetzliche Rentenversicherung 600 Millionen Euro weniger erhalten.

„Rente bedeutet Finanzierungssicherheit“

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sieht dieses Streichen von Geldern für die Rente höchst problematisch. Laut Roßbach bedeute dies „keine verlässliche Finanzierung“ für die Renten.

Sie äußerte: „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung.“

„Bundeshaushalt darf Rente nicht gefährden“

Roßbach räumt ein, dass „die Konsolidierung des Bundeshaushalts hohe Priorität“ habe. Dies dürfe aber nicht zulasten der Rentenversicherung gehen. Denn, so Roßbach, das Vertrauen in die gesetzliche Rente stehe und falle mit der Verlässlichkeit von Zusagen.

Demografische Herausforderung

Roßbach erklärt, dass die Rentenversicherung zwar momentan noch gute Rücklagen habe, da seit längerem höhere Beiträge gezahlt worden seien, als erforderlich waren. Doch diese Reserve sei notwendig und bewusst dafür gedacht, „die anstehenden demografischen Herausforderungen“ zu bewältigen.

Babyboomer gehen in Rente

Demnächst gehen nämlich die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge in Rente. Zwischen 1955 und 1969 kamen überdurchschnittlich viele Kinder zur Welt, und das bedeutet in naher Zukunft: Es gibt mehr Rentner/innen und weniger, die in die Rente einzahlen.

„Bund zahlt immer weniger“

Roßbach kritisiert, dass der Bund sich immer weiter aus dem Anteil der Finanzierung hinaus ziehe, den er selbst zu leisten habe – und das auf Kosten der Rentenversicherung. Diese wiederum wird von denjenigen getragen, die Rentenbeiträge einzahlen. Roßbach sagt: „Vielmehr bedient er (der Bund) sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung.“

Beschlossene Sonderzahlungen abgeschafft

Die Bundesregierung stellte bereits vier beschlossene Sonderzahlungen (jeweils 500 Millionen Euro) im Nachhinein ein. Der neue Entwurf zur Haushaltsfinanzierung sieht jetzt zusätzlich vor, den Erhöhungsbeitrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von 2024 bis 2027 zu kürzen – um jeweils 600 Millionen.

Welche Folgen haben die Kürzungen für die Rente?

Kurzfristig würde sich für Rentner/innen und Einzahlende nichts ändern. Langfristig wird sich jedoch, laut der Deutschen Rentenversicherung, der Beitragssatz erhöhen – und zwar früher als vorgesehen.

Die Rücklage dient dazu, Einkommensschwankungen durch die Rentenversicherung auszugleichen. Ist diese Rücklage jedoch schneller aufgebraucht als geplant, dann müssten Versicherte und Arbeitgeber/innen vorzeitig höhere Beiträge leisten, um sie wieder aufzufüllen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...