Rente: Rentenpunkte Stichtag bis zum Ende des Jahres sichern

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Wer als langjährig Versicherter vorzeitig in Rente geht, muss dafür Abschläge in Kauf nehmen, und das nicht zu knapp. Freiwillige Sonderzahlungen können diese Abschläge im Vorfeld abmindern. Doch das wird im nächsten Jahr deutlich teurer als bisher.

Wir zeigen, wie Sie Abschläge bei der Rente reduzieren können, was sich dabei 2025 ändert, und warum Sie einen Antrag auf Sonderzahlungen möglichst noch in diesem Jahr stellen sollten.

Abschläge bei der Frührente

Wer mindestens 35 Jahre bei der Rentenversicherung angerechnet bekommt hat als langjährig Versicherter die Möglichkeit, bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand einzutreten.

Der Haken an der Sache: Jeder Monat, den Sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, kostet Sie 0,3 Prozent ihrer monatlichen Rente – und das für den Rest ihres Lebens.

Anders sieht es aus, wenn Sie mindestens 45 Jahre Jahre als Versicherter nachweisen können. Dann haben Sie Anspruch darauf, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, und das ohne Abzüge.

Wann sind Sonderzahlungen möglich

Viele Arbeitnehmer möchten frühzeitig in Rente gehen, aber keine Abschläge zahlen. Oft bedeuten die Abschläge sogar, im Alter in Armut zu rutschen.

Hier gibt es bei einer voraussichtlichen Altersrente für langjährig Versicherte die Möglichkeit, freiwillige Beiträge als Sonderzahlungen zu leisten, und so die Abschläge auszugleichen – oder zumindest abzumildern.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 50 Jahre alt sind und gegenüber der Rentenversicherung einen Antrag darauf stellen, diese Sonderzahlungen zu leisten.

Warum wird die Sonderzahlung teurer?

Die Höhe der Rente hängt maßgeblich von der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte ab. Deren Wert ändert sich von Jahr zu Jahr, abhängig vom Durchschnittsverdienst.

Je niedriger der Durchschnittsverdienst ist, umso niedriger liegen die Rentenpunkte, und je höher der eine ist, desto höher auch der andere.

Das bedeutet für Sonderzahlungen: Je höher der Wert eines Rentenpunktes ist, desto mehr müssen Sie für diesen bezahlen. 2025 liegt der Durchschnittsverdienst vermutlich bei 50.493 Euro. Der Durchschnittslohn steigt also, aber der Beitragsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt gleich – bei 18,6 Prozent.

Ein Rentenpunkt wird also im nächsten Jahr 9.391,70 Euro kosten, und damit 955,11 Euro mehr als in diesem Jahr mit 8.436,59 Euro.

Wer frühzeitig in Rente gehen will und seine Abschläge abmildern, spart also eine Menge Geld, wenn er den Antrag dazu noch in diesem Jahr stellt.

Tabelle Rentenpunkte gleich höhere Rente

Zur Berechnung der höheren Rente durch zusätzliche Rentenpunkte hier eine vereinfachte Tabelle:

Anzahl der Rentenpunkte Monatliche Rente (in EUR) Erhöhung der Rente (in EUR)
30 1.080
31 1.116 +36
32 1.152 +72
33 1.188 +108
34 1.224 +144
35 1.260 +180
40 1.440 +360
45 1.620 +540
50 1.800 +720

In dieser Tabelle wird davon ausgegangen, dass der Wert eines Rentenpunkts etwa 36 Euro beträgt (Stand 2024).

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Bis Rentenbeginn muss die Wartezeit erfüllt sein

Um solche Sonderzahlungen leisten zu dürfen, reicht es nicht allein, dass Sie rentenversichert sind. Es muss zudem wahrscheinlich sein, dass Sie bis zum beabsichtigten Rentenanfang die notwendige Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.

Ein Beispiel: Wenn Sie 53 Jahre alt sind, 29 Jahre Wartezeit haben und mit Abschlägen frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen könnten, werden Sie die Voraussetzungen höchstwahrscheinlich erfüllen.

Wenn Sie mit 56 Jahren fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen können, dann haben Sie zwar einen Rentenanspruch, können aber unmöglich bis zum vorgezogenen Renteneinstieg 35 Jahre Wartezeit erfüllen.

Was müssen Sie im Antrag angeben?

Bei der Rentenversicherung gibt es ein extra Formular V0210: „Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.“

Dieses müssen Sie ausfüllen, und dabei angeben, wann genau Sie vorzeitig in Rente gehen wollen, und wieviel Abschläge Sie durch Vorauszahlungen ausgleichen wollen.

Sie können den von Ihnen gewählten Betrag als einmalige Zahlung oder in Teilzahlungen leisten.

Wenn Sie Teilbeträge später zahlen möchten, dann bedenken Sie, dass dafür die Rentenpunkte des jeweiligen Jahres maßgeblich sind. Sie müssten also bei Teilzahlungen im nächsten Jahr deutlich mehr zahlen als 2024.

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Was ist, wenn Sie doch nicht frühzeitig in Rente wollen

Sie stellen den Antrag zwar in Hinblick auf eine beabsichtigte Frührente. Sie sind aber trotz Sonderzahlungen nicht dazu verpflichtet, wirklich früher in den Ruhestand zu gehen.

Wenn Sie regulär zur Regelaltersgrenze ihre Rente beginnen, dann bleiben die Sonderzahlungen erhalten. Statt Abschläge auszugleichen, erhöhen Sie jetzt ihre monatlichen Bezüge.

Können Sie sich die Sonderbeiträge rückerstatten lassen?

Nein, das können Sie nicht. Eine Rückzahlung der Beiträge, weil Sie es sich “anders überlegt haben”, ist nicht möglich.

Bis wann können Sie Sonderzahlungen leisten?

Sie können sogar noch Sonderzahlungen leisten, wenn Sie bereits eine Frührente mit Abschlägen beziehen. Die Sonderzahlungen erhöhen dann die geminderte Rente ab dem nächsten Monat.

Hinweis: Schluss mit den Sonderzahlungen ist mit der Regelaltersgrenze oder eine vorgezogenen abschlagsfreien Altersrente.

Lässt sich die Sonderzahlung von der Steuer absetzen?

Ja, denn diese Sonderzahlungen gelten als Aufwendungen zur Altersvorsorge. Als solche sind sie Sonderausgaben und lassen sich absetzen, bis zu einem gesetzten Höchstbetrag sind sie steuerfrei.

Dieser Höchstbetrag kann bei einer Einmalzahlung überschritten werden. Allerdings sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig, die sich aus diesen Einzahlungen ergeben.