Der Sommer 2025 bringt zwar eine Rentenanpassung von 3,74 Prozent, doch für viele Rentner bleibt das Portemonnaie leer: Fast jeder Fünfte lebt weiterhin an der Armutsgrenze. Sofortige Abhilfe schaffen zwei oft unterschätzte Werkzeuge – Wohngeld und Grundsicherung. Wer ihre Spielregeln kennt, kann das eigene Einkommen binnen weniger Wochen um mehrere Hundert Euro steigern.
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Rente plus 3,74 % – Armut bleibt ein Massenphänomen
Die Rentenerhöhung klingt gut, gleicht aber oft nur die Inflation vergangener Monate aus. Frauen trifft es härter: Viele Jahre Teilzeit und Minijobs führen im Alter zu unterbrochenen Versicherungszeiten. Ergebnis: Rund 20 Prozent der über 65-Jährigen gelten als armutsgefährdet, bei Seniorinnen liegt der Anteil noch höher. Wer nicht rechtzeitig aufstockt, verzichtet Monat für Monat auf bares Geld.
Wohngeld 2025: 15-Prozent-Schub für Miet- und Eigentümer-Haushalte
Seit dem Wohngeld-Plus-Gesetz profitieren auch Rentner stärker:
- Heiz- und Klimakomponente federt teure Energiepreise dauerhaft ab.
- Zum 1. Januar 2025 klettert der Zuschuss nochmals um durchschnittlich 15 Prozent auf rund 330 Euro pro Haushalt.
Fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger sind bereits Seniorinnen und Senioren – Tendenz steigend. Wohngeld lohnt sich, sobald die Bruttorente das Existenzminimum nicht deckt, Sie aber noch kein Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen.
Den ersten Schritt können Sie sofort selbst machen: Mit dem offiziellen Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erhalten Sie eine erste Orientierung. Beachten Sie, dass dies eine Schätzung ist – den rechtsverbindlichen Bescheid erhalten Sie nur von Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.
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Was bedeutet ‘angemessene Miete’?
Die Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) werden vom Sozialamt nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Diese Höhe ist nicht bundesweit einheitlich, sondern wird von jeder Kommune selbst festgelegt und orientiert sich am lokalen Mietspiegel.
Als Faustregel gilt für einen Ein-Personen-Haushalt oft eine Wohnungsgröße von bis zu 50 Quadratmetern. Die konkrete Miethöchstgrenze (z.B. in Hannover ca. 470 € Bruttokaltmiete) muss beim zuständigen Sozialamt erfragt oder auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.
Grundsicherung im Alter: Wenn Renten und Wohngeld nicht reichen
Wer trotz Wohngeld unter dem Mindesteinkommen bleibt, hat Anspruch auf Grundsicherung. Das Sozialamt gleicht folgende Posten aus: Regelsatz (2025: 563 Euro für Alleinstehende), angemessene Miete, Heizkosten, Kranken- und Pflegeversicherung. Einmal genehmigt, entfällt der Wohngeldanspruch, denn die Unterkunftskosten sind bereits abgedeckt.
Schonvermögen: Jeder Antragsteller darf 10 000 Euro Vermögen behalten. Für Ehe oder Lebenspartner kommen weitere 10 000 Euro hinzu. Ein selbst bewohntes Haus bleibt geschützt, solange es angemessen groß ist.
Entlastung für Angehörige: Erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro müssen Kinder oder Eltern finanziell einspringen. Das entschärft die Angst, „den Kindern auf der Tasche zu liegen“.
Nullrunde trotz Rentenplus – warum das so ist
Grundsicherung wird im Voraus gezahlt. Sobald die Rente im Juli steigt, verhält sich das Sozialamt wie eine Wippe: mehr eigene Rente, weniger Zuschuss. Schlussendlich bleibt häufig der gleiche Betrag. Für rund 740 000 Rentnerinnen und Rentner bedeutet das de facto eine Nullrunde. Die einzige Chance auf ein Plus ist daher, alle möglichen ergänzenden Leistungen auszuschöpfen.
Wohngeld oder Grundsicherung? – Ihr Entscheidungsweg
- Rente berechnen: Liegt das Nettoeinkommen unter Ihrem Bedarf, prüfen Sie Wohngeld.
- Wohngeldbescheid abwarten: Reicht der Zuschuss, bleibt Wohngeld die günstigere Option, weil das Sozialamt nicht in Ihr Vermögen hineinschaut.
- Restlücke schließen: Ist das Minus weiterhin da, stellen Sie beim Sozialamt Antrag auf Grundsicherung.
Diese Reihenfolge verhindert unnötige Doppel-Anträge und spart Bürokratie.
Neben Wohngeld und Grundsicherung gibt es weitere, oft übersehene Möglichkeiten, das Alterseinkommen zu erhöhen. Wer mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre mit niedrigen Löhnen vorweisen kann, profitiert automatisch von der Grundrente; der Zuschlag landet monatlich auf dem Konto, ohne andere Sozialleistungen zu kürzen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher sollten außerdem prüfen, ob ihre Pflegekasse im Rahmen der sogenannten BEMA einen Teil der Wohnkosten übernimmt – das entlastet Haushalte spürbar. Kommt es trotz aller Zuschüsse zu Zahlungsengpässen, etwa durch hohe Nachforderungen für Strom oder Heizung, lassen sich über das Sozialamt einmalige Härtefallhilfen beantragen, um akute Schulden zu vermeiden.
Antrag stellen: So geht’s ohne Stress
Wohngeld beantragen Sie beim Wohnungs- oder Bürgeramt Ihrer Stadt. Die Formulare sind online abrufbar und wirken auf den ersten Blick abschreckend. Nehmen Sie sich Zeit und nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote von VdK, Sozialverband, Caritas oder den örtlichen Mietervereinen.
Die Grundsicherung beantragen Sie beim Sozialamt. Der Antrag gilt rückwirkend ab Monatsbeginn, sofern er vollständig eingeht. Fehlende Nachweise können nachgereicht werden.
Zusätzliche Sparmaßnahmen
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag komplett vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ) befreien lassen. Das spart monatlich 18,36 Euro. Der Antrag kann einfach online auf rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Als Nachweis muss eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids der Grundsicherung eingereicht werden. Wichtig: Wer ausschließlich Wohngeld bezieht, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Befreiung.
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Vergünstigungen im Nahverkehr (Sozialticket)
Viele Städte und Gemeinden bieten für Empfänger von Grundsicherung vergünstigte Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr an (oft ‘Sozialticket’ oder ‘Deutschlandticket Sozial’ genannt). Eine bundesweite Regelung gibt es nicht. Fragen Sie gezielt bei Ihrem örtlichen Verkehrsverbund oder im Bürgeramt nach, ob es solche Angebote für Sie gibt.