Rund drei Millionen Menschen mit Erwerbsminderungs-Bestandsrenten erhalten im August 2025 wieder den Rentenzuschlag. Danach folgen nur noch drei Zahlungen. Im Dezember 2025 endet die Pauschale und ein neues Berechnungsmodell greift. Hier erfahren Sie, was jetzt wichtig ist, wie Sie die Zahlung prüfen und worauf Sie sich ab Dezember einstellen.
Inhaltsverzeichnis
Wer den Zuschlag aktuell erhält
Anspruch haben Bestandsrentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann. Der Zuschlag gleicht Nachteile älterer Rentenzugänge aus. Eine Antragstellung ist nicht nötig. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und zahlt den Zuschlag mit der Monatsrente aus. In bestimmten Fällen profitieren auch Alters- oder Hinterbliebenenrenten, wenn sie direkt an eine begünstigte Erwerbsminderungsrente anschließen.
Auszahlung im August: Termine und Kontrolle
Die Zahlung erfolgt zusammen mit der regulären Rente. Der Überweisungszeitraum liegt zwischen dem 10. und 20. August. Ob Ihre Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle. Der Zuschlag ist in der Überweisung enthalten. Prüfen Sie in diesem Zeitfenster Ihren Kontoauszug.
Suchen Sie nach einem Buchungstext mit Bezug zum Rentenzuschlag oder Rentenservice. Fehlt der Betrag, melden Sie sich umgehend bei der Rentenversicherung oder beim Rentenservice der Deutschen Post.
Endspurt: Nur noch drei Zuschläge
Der August markiert den Start in die Schlussphase der Übergangsregel. Es folgen nur noch drei Auszahlungen: im September, Oktober und November 2025. Danach endet der pauschale Zuschlag. Diese Begrenzung ist festgelegt. Planen Sie deshalb frühzeitig mit sinkenden Zusatzbeträgen ab Dezember. Prüfen Sie Ihre laufenden Kosten und passen Sie Daueraufträge an, falls der Gesamtbetrag Ihrer Rente ab Winter niedriger ausfällt.
Ab Dezember: neue Berechnung nach § 307i
Zum 1. Dezember 2025 ersetzt ein individuelles Verfahren die Pauschale. Der Zuschlag wird dann nach Ihren persönlichen Entgeltpunkten und Versicherungszeiten berechnet. Das Ergebnis kann höher oder niedriger ausfallen. Maßgeblich sind die bis zum Stichtag erfassten Daten. Die Zahlung fließt weiter automatisch. Sie erhalten keinen „Extra-Überweisungstermin“ mehr, sondern eine neu berechnete Monatsrente.
Mögliche Nachzahlung im Übergang
Zum Wechsel prüft die Rentenversicherung den Vergleich. Entscheidend ist, wie hoch Ihre Rente inklusive Zuschlag im November war und wie hoch die neu berechnete Rente ab Dezember ist. Ergibt sich daraus ein Plus, kann eine Nachzahlung für mehrere Monate entstehen. Sie erfolgt gesammelt.
Fällt das Ergebnis niedriger aus, reduziert sich die Monatsrente entsprechend. Bewahren Sie deshalb Bescheide und Mitteilungen gut auf. So können Sie Änderungen nachvollziehen.
Juli-Erhöhung: Zuschlag steigt mit
Seit dem 1. Juli 2025 gelten erhöhte Rentenwerte. Damit steigen auch die pauschalen Zuschläge. Prüfen Sie, ob Ihr Zuschlag seit Juli um 3,74 Prozent gewachsen ist. Vergleichen Sie dazu den Betrag aus Juni mit den Zahlungen ab Juli. Weicht die Erhöhung erkennbar ab, fragen Sie nach. Häufig klärt ein kurzer Anruf oder eine schriftliche Nachfrage Unstimmigkeiten.
Hinterbliebene: Schonung bis Ende November
Für Witwen- und Witwerrenten gilt bis zum 30. November 2025 eine Sonderregel. Der pauschale Zuschlag wird bis dahin nicht als Einkommen angerechnet. Ab Dezember zählt der neu berechnete Zuschlag jedoch wieder zur Rente. Dann greifen die üblichen Anrechnungsregeln. Beziehen Sie eine Hinterbliebenenrente, prüfen Sie die Dezember-Zahlung besonders genau. Eine Anpassung ist möglich.
Grundsicherung und Wohngeld: das zählt
Der Zuschlag ist Teil der gesetzlichen Rente. Er gilt bei der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung in der Regel als Einkommen. Gleiches gilt beim Wohngeld. Ob und in welcher Höhe Leistungen sinken, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie Bescheide prüfen, wenn sich Beträge ändern.
Achten Sie auf mögliche Freibeträge und auf die korrekte Berechnung der maßgeblichen Einkommensteile. Dokumentieren Sie alle Änderungen mit Kontoauszügen und Bescheiden.
So prüfen Sie Ihre Zahlung jetzt
Vergleichen Sie im August Ihren Kontoauszug zwischen dem 10. und 20. des Monats. Suchen Sie nach der Gesamtsumme der Rentenzahlung. Prüfen Sie anschließend, ob der Zuschlag seit Juli gestiegen ist. Legen Sie die Zahlungen Juli und August nebeneinander. Notieren Sie die Differenz. Stimmt der Betrag, archivieren Sie den Auszug.
Fehlt die Erhöhung oder die gesamte Zuschlagszahlung, reklamieren Sie zeitnah. Halten Sie dazu die Rentenversicherungsnummer bereit.
Was Sie bis Dezember planen sollten
Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer festen Ausgaben. Kalkulieren Sie ab Dezember mit einer veränderten Rentenhöhe. Legen Sie eine Rücklage für eventuelle Nachzahlungen an. Passen Sie Daueraufträge und Lastschriften erst an, wenn der neue Rentenbetrag feststeht. Beziehen Sie eine Hinterbliebenenrente, prüfen Sie die Anrechnung ab Dezember.
Beziehen Sie Grundsicherung oder Wohngeld, melden Sie geänderte Rentenbeträge fristgerecht. Bewahren Sie alle Schreiben und Kontoauszüge auf. So reagieren Sie bei Fehlern schnell und belegen Ihre Ansprüche.
Warum genaues Hinschauen lohnt
Der pauschale Zuschlag hat viele Betroffene spürbar entlastet. Die Übergangszeit endet jedoch bald. Das neue Verfahren ist fairer, aber komplex. Fehler passieren. Wer rechtzeitig prüft, vermeidet Einbußen. Wer Nachzahlungen erkennt, sichert sich Geld, das zusteht. Nehmen Sie den August als Anlass, Ordnung in Unterlagen und Buchungen zu bringen. Das spart später Zeit und Nerven.