Rente ohne Abschlag: Ist das überhaupt noch möglich?

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Früher in Rente zu gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen, war früher unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise mit 63 Jahren.

Doch wie sieht es heute aus? In diesem Beitrag erklären wir, unter welchen Bedingungen auch heute noch eine abschlagsfreie Rente erreicht werden kann.

Ist eine abschlagsfreie Rente heute noch möglich?

Ja, auch heute ist es unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich, ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Die Regelung gilt insbesondere für Versicherte, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Diese 45 Jahre können sich aus verschiedenen Phasen des Lebens zusammensetzen, nicht nur aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Auch Kindererziehungszeiten, Zeiten von Arbeitsunfähigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld I können angerechnet werden.

Ab welchem Alter kann man ohne Abschläge in Rente gehen?

Das frühestmögliche Renteneintrittsalter ohne Abschläge hängt vom Geburtsjahrgang ab.

Eine Faustregel besagt, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter abschlagsfrei in Rente gehen können.

Das gesetzliche Rentenalter richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Versicherten und steigt sukzessive an. Für Menschen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das reguläre Rentenalter beispielsweise bei 67 Jahren.

Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung für den Renteneintritt?

Eine Schwerbehinderung kann ebenfalls zu einem früheren abschlagsfreien Renteneintritt führen.

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 besitzt und eine 35-jährige Versicherungszeit nachweisen kann, darf ebenfalls zwei Jahre früher in Rente gehen.

Dabei ist die 35-jährige Versicherungszeit leichter zu erreichen, da hier auch Zeiten des Bezugs von Bürgergeld angerechnet werden.

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Welche Möglichkeiten gibt es, noch früher in Rente zu gehen?

Neben der Altersrente für Schwerbehinderte gibt es auch die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, die unter Umständen schon in sehr jungen Jahren gewährt wird.

Voraussetzung ist, dass die betroffene Person aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, und dies für mindestens sechs Monate andauert. Häufig tritt dieser Fall bei Menschen in ihren 50ern ein.

War es früher einfacher, mit 63 in Rente zu gehen?

Ja, früher war es für bestimmte Jahrgänge einfacher, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Dies galt insbesondere für Menschen, die vor 1952 geboren wurden.

Mit jedem folgenden Jahrgang stieg das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente schrittweise an.

Der Jahrgang 1957 war der letzte, der noch mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen konnte.

Haben Abschläge Auswirkungen auf die Steuern?

Abschläge auf die Rente haben zunächst keinen direkten Einfluss auf die Steuerlast.

Eine Schwerbehinderung kann jedoch steuerliche Vorteile bringen, die unabhängig von der Rente gelten. Wenn eine Person sowohl einen Schwerbehindertenausweis besitzt als auch die 45-jährige Versicherungszeit erfüllt, wird automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewährt.

Das geschieht gesetzlich vorgeschrieben und ohne Nachteile für den Versicherten.

Gibt es eine Kombination aus Schwerbehindertenrente und der 45-jährigen Wartezeit?

Nein, eine Kombination aus diesen beiden Rentenarten, die zu einer „Superrente“ führt, existiert in Deutschland nicht. Sobald die Voraussetzungen für beide Rentenarten erfüllt sind, wird die Rente für schwerbehinderte Menschen gewährt.

Wo kann man sich persönlich beraten lassen?

Für eine persönliche Beratung ist die Deutsche Rentenversicherung die erste Anlaufstelle.

In Deutschland gibt es zahlreiche Antrags- und Beratungsstellen. Falls es schwierig ist, dort einen Termin zu bekommen, stehen auch die Berater der Sozialverbände, wie zum Beispiel der SVD Sozialverband Deutschland e.V., zur Verfügung, die ebenfalls umfassend beraten können.