45 Jahre Rentenwartezeit erfüllt: Dennoch Rente mit Abschlag

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Viele arbeiten ihr Leben lang darauf hin, nach Erreichen der 45-jährigen Wartezeit in die Rente zu gehen. Doch was passiert, wenn trotz erfüllter Wartezeit die abschlagsfreie Rente nicht in Sicht ist?

Was ist überhaupt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, die es ermöglicht, nach 45 Jahren Beitragszahlung ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.

Diese richtet sich an Versicherte, die langjährig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und das entsprechende Mindestalter erreicht haben.

Das besondere ist, dass sie den Versicherten erlaubt, bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu treten, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Allerdings gilt diese Regelung ausschließlich für Versicherte, die das geforderte Alter erreicht haben. Die Altersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang, bedeutet, dass es keine allgemeingültige Altersgrenze gibt.

Warum gibt es in manchen Fällen keine abschlagsfreie Rente trotz erfüllter Wartezeit?

Wenn die Deutsche Rentenversicherung feststellt, dass keine abschlagsfreie Rente möglich ist, liegt dies meist daran, dass das geforderte Mindestalter noch nicht erreicht wurde.

Auch wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, kann der frühzeitige Renteneintritt ohne Abschläge nur maximal zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt erfolgen.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Versicherter müsste regulär bis zum 66. Lebensjahr und zehn Monaten arbeiten.

In diesem Fall könnte er frühestens mit 64 Jahren und zehn Monaten in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Möchte der Betroffene jedoch schon früher in den Ruhestand, ist dies nicht mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich. Hier kommt nur die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage, die jedoch mit Abschlägen verbunden ist.

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Was ist der Unterschied zwischen der Altersrente für besonders langjährig und langjährig Versicherte?

Der Unterschied zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Altersrente für langjährig Versicherte liegt in den Voraussetzungen und den Abschlägen.

Während erstere nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei gewährt wird, ist die Altersrente für langjährig Versicherte bereits nach 35 Versicherungsjahren möglich.

Diese frühere Rente ist jedoch mit Abschlägen verbunden, die für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts 0,3% der Bruttorente betragen.

Das heißt, dass ein Rentenversicherter, der drei Jahre vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand geht, einen Abschlag von 10,8% hinnehmen muss.

Darüber hinaus verringern sich auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, was die Netto-Rente weiter schmälert.

Lohnt sich der frühere Renteneintritt trotz Abschläge?

Ob sich der frühere Renteneintritt trotz der Abschläge lohnt, ist eine individuelle Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt.

Zwar mögen 10,8% Abschlag auf den ersten Blick nicht nach viel klingen, jedoch handelt es sich um eine dauerhafte Kürzung, die sich über die gesamte Rentenzeit hinweg auswirkt.

Zudem sind auch die geringeren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen, die die finanzielle Belastung weiter erhöhen können.

Für einige Versicherte mag der frühere Ruhestand trotz dieser Einbußen attraktiv sein, insbesondere wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen oder gesundheitliche Gründe den sofortigen Ruhestand nahelegen.

In jedem Fall sollten jedoch die individuellen finanziellen Auswirkungen genau berechnet und abgewogen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Gibt es Alternativen zur Altersrente für langjährig Versicherte?

Ja, es gibt Alternativen zur Altersrente für langjährig Versicherte, insbesondere für diejenigen, die einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge anstreben.

Eine Möglichkeit ist die Kombination von Kranken- und Arbeitslosengeld unmittelbar vor dem Rentenbeginn.

Diese Strategie kann unter bestimmten Voraussetzungen eine abschlagsfreie Rente ermöglichen, sollte jedoch sorgfältig geplant und durchgerechnet werden.

Zudem ist es ratsam, sich hierzu von einem Rentenberater oder einer Rentenberatungsstelle wie dem Sozialverband Deutschland (SoVD) oder Paritätischen beraten zu lassen.

Frühzeitig in Rente – gut überlegt und manchmal riskant

Der frühzeitige Renteneintritt kann für viele Menschen verlockend sein, besonders nach einem langen und arbeitsreichen Berufsleben. Allerdings ist es wichtig, die finanziellen Konsequenzen eines solchen Schrittes genau zu prüfen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bietet eine attraktive Möglichkeit, ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und maximal zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter.

Wer darüber hinaus früher in Rente gehen möchte, muss sich auf Abschläge einstellen und sollte gut überlegen, ob diese finanziellen Einbußen langfristig tragbar sind.

In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einer endgültigen Entscheidung eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Optionen für den individuellen Ruhestand zu finden.