Auto und Bürgergeld – Höherer Wert als noch bei Hartz IV

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Mit dem Bürgergeld stieg die Höhe des geschützten Vermögens im Vergleich zu Hartz IV. Dazu gehört auch das eigene Auto von Leistungsberechtigten. Wieviel Wert darf ein Auto jetzt haben, damit es nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird?

Das geschützte Vermögen

Geschütztes Vermögen bezeichnet im Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) den Teil des Privatvermögens, der bei der Berechnung eines Leistungsanspruchs nicht einbezogen wird. Nicht geschütztes Vermögen muss hingegen erst einmal aufgebraucht werden, bevor jemand einen Anspruch auf Bürgergeld hat.

Das Kraftfahrzeug als geschütztes Vermögen

Ein Kraftfahrzeug gilt nach dieser Regelung dann als geschütztes Vermögen, wenn es als angemessen definiert wird.

“Angemessen” ist Interpretation

Hier beginnt umstrittenes Gebiet, denn “angemessen” ist nicht klar bestimmt, sondern eine Frage der Interpretation. Schätzungen für Angemessenheit beziehen sich auf den Verkehrswert und den Erlöswert eines Autos.

Was bedeutet “Verkehrswert”?

Verkehrswert bezeichnet den Preis, den ein Kraftfahrzeug auf dem Markt durchschnittlich erzielen würde. Eine Menge Aspekte spielen dabei hinein: Modell, Alter, Ausstattung, Zustand, vorhergehende Reparaturen und Unfälle, Kilometerstand, Marke und Neupreis bei Anschaffung. Auch regional ist der Marktpreis sehr unterschiedlich.

Was ist der “Erlöswert?

Der Erlöswert ist die tatsächliche Summe, die übrig bleibt, wenn das Kraftfahrzeug verkauft ist, wenn die Kosten des Verkäufers wie ein Kredit vom Verkaufspreis abgezogen sind. Wenn zum Beispiel für ein Auto mit einem Verkehrswert von 10.000 Euro vom Verkäufer noch 3.000 Euro an Krediten geleistet werden müssen, dann bliebe ihm ein Erlös von 7.000 Euro.

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Welcher Erlöswert wird vom Jobcenter als “angemessen” betrachtet?

Als Richtlinie für die Angemessenheit des Erlöswert eines Kraftfahrzeugs von Leistungsberechtigten gilt eine Obergrenze von 15.000 Euro. Bis 2022 waren es bei Hartz IV nur 7.500 Euro.

Indessen spielen auch weitere Faktoren hinein wie die Größe der Bedarfsgemeinschaft, die Anzahl der Autos im Haushalt, Behinderungen, die Notwendigkeit des Fahrzeugs, oder der Zeitpunkt des Erwerbs.

Eine Steilvorlage für Klagen

Da jeder Einzelaspekt verschiedene Deutungen zulässt, werden Klagen über die “Angemessenheit” bestimmter PKWs vermutlich die Gerichte beschäftigen. Zum Beispiel gilt die Messlatte von 15.000 Euro für jeden Leistungsberechtigten.

Ist es jetzt in einer Bedarfsgemeinschaft “angemessen”, wenn zwei Mitglieder PKW im Erlöswert von jeweils 15.000 Euro besitzen, aber “nicht angemessen”, wenn alle einen PKW benutzen, der 20.000 Euro wert ist, und nur auf einen Besitzer läuft?

Wird das gesamte Auto vom geschützten Vermögen abgezogen?

Geschütztes Vermögen bleibt auch beim Bürgergeld geschütztes Vermögen. Übersteigt der Erlöswert eines Kraftfahrzeugs die dafür gesetzte Grenze, dann wird nur der Betrag auf die Leistungsberechtigung angerechnet, der diesen Grenzwert übersteigt.

Ein PKW mit einem Erlöswert von 17.500 Euro wäre also zu 15.000 Euro Schonvermögen, und 2.500 Euro würden als nicht geschütztes Vermögen angerechnet.

Die Beweispflicht liegt beim Jobcenter

Wie hoch der Erlöswert ihres PKWs oder Motorrads ist, können Sie auf Plattformen wie Autoscout24 oder Mobile zumindest grob selbst schätzen.

Wichtig: Wenn das Jobcenter vermutet, ihr Auto habe einen höheren Erlöswert als von Ihnen angegeben, dann ist die Behörde in der Beweispflicht – die Leistungsberechtigten sind es nicht.

Sollte das Jobcenter also Druck auf Sie ausüben, einen teuren Sachverständigen den Wert prüfen zu lassen, dann ist das rechtswidrig. Das Jobcenter selbst müsste diesbezügliche Untersuchungen in die Wege leiten und bezahlen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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