Rente mit 63 aber nur 18 Jahre eingezahlt: Experte antwortet

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Der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel wurde gefragt: Darf ich mit 63 in die Rente gehen mit nur 18 Beitragsjahren, wenn ich den Abschlag von 13,8 % akzeptiere? Diese sehr interessante Rentenfrage erörtern wir in diesem Artikel.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie ohne Abschläge vorzeitig in Altersrente gehen. Diese Frührente ist immer noch als “Rente mit 63” bekannt, allerdings erhöht sich dieses Alter Schritt für Schritt bis auf 65 Jahre.

Vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte

Ohne Abschlag können Sie nur als besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 oder mehr Jahren vorzeitig in Rente gehen.

Mit Abschlag ist eine vorgezogene Rente ab 35 Wartejahren möglich.

Für wen gilt die “Rente ab 63”?

Die wirkliche Rente ab 63 mit Abschlägen nach 35 Jahren Wartezeit gilt für diejenigen die am 01.06.1962 zur Welt kamen. Diese können tatsächlich am 01.06.2025 in Rente gehen und müssen dann einen monatlichen Abschlag von 13,2 Prozent in Kauf nehmen. Dieser Abschlag auf die Rente bleibt bis zum Lebensende bestehen.

Ohne Abschlag können langjährig Versicherte, die am 01.06.1962 zur Welt kamen, ihre Regelaltersrente ab dem 01.02.2029 in Empfang nehmen.

Die Wartezeit

Ein gesetzlicher Rentenanspruch entsteht erst, wenn eine Wartezeit erfüllt ist. Dies ist die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie beinhaltet die rentenrechtlich gezählten Lebenszeiten, besonders die Monate der eingezahlten Rentenbeiträge.

Diese Rentenzeit beträgt je nach Rentenart fünf Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.

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Wartezeit von 35 Jahren

Eine Wartezeit von 35 Jahren gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Langjährig Versicherte können in die vorzeitige Rente mit Abzügen

Wer diese 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, der oder die kannn zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze seines Jahrgangs eine Rente beziehen, muss dann aber 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenen Monat einplannen.

Wer ab 1964 geboren ist und demnach regulär mit 67 in die Rente gehen müsste, büßt bei der vorgezogenen Rente zum frühesten Zeitpunkt 14,4 Prozent ein.

Die Mindestwartezeit bei der Altersrente

Berechnet werden die Monate in der Rentenversicherung. Dabei werden Monate, die nur zum Teil rentenrechtlich in Frage kommen als volle Monate gezählt. Angerechnet werden vor allem die Zeiten, in denen Sie Rentenbeiträge zahlten – allerdings nicht nur.

Nicht nur Rentenbeiträge zählen

An Monaten, in denen Sie keine Rentenversicherungsbeiträge leisten konnten, werden in diversen Lebensbereichen Zeiten angerechnet: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Krankheit, Schule, Ausbildung und Studium.

Ist also eine vorzeitige Rente möglich, ohne 35 Jahre Wartezeit zu erfüllen?

Die Deutsche Rentenversicherung ist in diesem Punkt strikt. Manche fragen, ob Sie beispielsweise durch zusätzliche Zahlungen oder das Hinnehmen weiterer Renteneinbußen die Wartezeit drastisch verkürzen könnten.

Doch diese Möglichkeit gibt es nicht.

Sonderzahlungen gleichen Abschläge aus

Zwar können Sie die mit der vorzeitigen Rente verbundenen Abschlage durch Sonderzahlungen mindern, wenn sie dies mit der Rentenversicheurng frühzeitig klären.

Die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente müssen Sie jedoch auf jeden Fall erfüllen.