Mieterhöhungen sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Vor allem in Zeiten steigender Energiepreise passen viele Vermieter ihre Mieten an.
Dies stellt besonders für Bürgergeld-Empfänger eine große Herausforderung dar, da die Kosten oft die ohnehin niedrigen Angemessenheitsgrenzen übersteigen.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie bei einer Mieterhöhung beachten müssen und wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Mieterhöhung?
Die Mietkosten steigen stetig an. Laut Statistischem Bundesamt gaben etwa 3,1 Millionen Haushalte 40 % ihres Einkommens für die Miete aus, während 1,5 Millionen Haushalte sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens aufbringen mussten.
Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtlich zulässig. Vermieter müssen sich an bestimmte Regeln halten:
- Ortsübliche Vergleichsmiete: Die Mieterhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, die sich aus dem Mietspiegel ergibt. Zudem ist die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren je nach Bundesland auf 15 bis 20 % begrenzt.
- Begründungspflicht: Vermieter dürfen die Miete nur erhöhen, wenn der Mietspiegel steigt oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die eine höhere Miete rechtfertigen.
- Zeitliche Begrenzung: Eine Mieterhöhung ist erst ab einem Jahr nach Einzug möglich.
Wichtig: Eine Mieterhöhung wird erst wirksam, wenn Sie als Mieter zustimmen. Das Gesetz gewährt Ihnen eine Bedenkzeit von drei Monaten, um die geplante Mieterhöhung zu prüfen. Ist die Mieterhöhung rechtmäßig, müssen Sie zustimmen. Dennoch sollten Sie jede Mieterhöhung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Ist eine Mieterhöhung wegen Inflation zulässig?
Eine Mieterhöhung aufgrund allgemeiner Preissteigerungen ist nicht zulässig. Vermieter dürfen lediglich die Nebenkosten in diesem Zusammenhang anpassen. Eine Mietpreiserhöhung darf also nicht auf die Inflation gestützt werden.
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Übernimmt das Jobcenter die Mieterhöhung?
Wenn die Mieterhöhung rechtmäßig ist, kann das Jobcenter die neue Miete übernehmen.
Die Miete gehört zu den Kosten der Unterkunft (KdU) und muss nicht vom Regelsatz bezahlt werden. Allerdings kann das Jobcenter die Kostenübernahme bei unangemessen hohen Kosten verweigern.
Wie hoch die Mietobergrenze in Ihrem Wohnort ist, hängt von den regionalen Bestimmungen ab.
Übersteigen die KdU die Angemessenheitsgrenze, übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für die ersten sechs Monate vollständig.
In dieser Zeit leitet es jedoch ein Kostensenkungsverfahren ein. Innerhalb des nächsten halben Jahres sollten Sie versuchen, Ihre KdU zu senken. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie drei Optionen:
- Sie zahlen die Differenz zwischen den übernommenen und tatsächlichen Kosten selbst.
- Sie vermieten ein Zimmer bzw. einen Teil Ihrer Wohnung unter.
- Sie suchen sich eine neue, angemessene Wohnung.
Tipp: Mieterhöhung dem Jobcenter immer anzeigen
Verheimlichen Sie eine Mieterhöhung nicht aus Angst vor einer Umzugsaufforderung. Das Jobcenter kann Sie nicht zwingen, umzuziehen. Melden Sie die Mieterhöhung immer rechtzeitig beim Jobcenter.
Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld?
Bei einem Erstantrag auf Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Das bedeutet, dass das Jobcenter ein Jahr lang Ihre KdU in voller Höhe übernimmt, unabhängig davon, ob diese angemessen sind oder nicht.
Diese Regelung gibt Ihnen Zeit, sich an die neue finanzielle Situation anzupassen und gegebenenfalls Lösungen zu finden, um die Wohnkosten zu reduzieren.
Was tun bei einem ablehnenden Bescheid vom Jobcenter?
Haben Sie einen ablehnenden Bescheid vom Jobcenter erhalten? Lassen Sie diesen von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten kostenlos prüfen.
Sozialgerichte entscheiden oft im Sinne der Bürgergeld-Empfänger und heben fehlerhafte Bescheide auf. Es lohnt sich also, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Was sollten Bürgergeld-Empfänger bei einer Mieterhöhung tun?
Mieterhöhungen können für Bürgergeld-Empfänger eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Jede Mieterhöhung sollte sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu holen.
Informieren Sie das Jobcenter über jede Mieterhöhung und nutzen Sie die Karenzzeit, um sich finanziell anzupassen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.