Besonders langjährig Versicherte können vorzeitig ohne Anschläge in Rente gehen. Diese vorgezogene Rente ist im Volksmund und als fester Begriff in Massenmedien als “Rente mit 63” bekannt. Aber ist das noch die ursprüngliche Rente mit 63?
Das Rentenalter erhöht sich
Durch die Erhöhung der Regelaltersgrenze, um regulär in Rente zu gehen, ist die vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte inzwischen aber keine Rente mit 63 mehr. Und doch schreiben auch große Medien immer wieder von der “Rente mit 63”.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Gemeint ist dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das sind Menschen, denen mindestens 45 Jahre Beiträge in der Rentenversicherung angerechnet werden, und die deshalb zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen können.
Der tatsächliche Renteneintritt
Das tatsächliche Renteneintrittsalter unterscheidet sich je nach individueller Erwerbsbiographie, angerechneten Versicherungsjahren und anderen Faktoren.
Vorzeitiger Renteneintritt schrittweise bei 65 Jahren statt bei 63
Die Regelaltersgrenze für die Altersrente wird schrittweise angehoben, bis sie -statt zuvor bei 65 Jahren- bei 67 Jahren liegt.
Dementsprechend steigt das Eintrittsalter für die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Für die Geburtsjahrgänge besonders langjährig Versicherter vor 1953 war es tatsächlich noch möglich, mit exakt 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. In den Jahrgängen danach erhöht sich dieses Alter erst um einen Monat, später um jeweils zwei Monate.
Der Jahrgang 1957 konnte noch mit 63 Jahren und zehn Monaten in die vorgezogene Altersrente gehen. Im Jahrgang 1958 sind es dann 64 Jahre. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das vorgezogene Renteneintrittsalter dann bei 65 Jahren.
Wie lautet die Regel für die vorgezogene Rente ohne Abschläge?
Die Regel für die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente lautet nicht und lautete noch nie “Mit 63 in die Rente”, sondern: Wer 45 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachweist, kann zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintritt in dern Ruhestand gehen, ohne Abschläge zu zahlen.
Was wird auf die Wartezeit angerechnet?
Auf die Wartezeit werden bei besonders langjährig Versicherten angerechnet:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Arbeit;
- Beiträge für Minijobs;
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung;
- Wehr- und Zivildienst;
- nicht erwerbsmäßige Pflegezeiten;
- Zeiten, in denen bestimmte Sozialleistungen bezogen wurden;
- Ersatzzeiten, in denen keine Beiträge geleistet werden konnten (wie zum Beispiel politische Verfolgung in der DDR);
- freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung (aber nur bei zumindest 18 Jahren Pflichtbeiträgen).
Ohne Abzüge mit 63 in die Rente?
Leider ist es also nicht mehr möglich, ohne Abzüge mit 63 in die Altersrente zu gehen. Sie können zwar nach wie vor mit 63 Jahren die Erwerbsarbeit beenden, müssen dann aber erhebliche Einbußen in Kauf nehmen.
Ihnen werden für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Wenn der reguläre Renteneintritt in Zukunft bei 67 Jahren liegt, dann fehlen Ihnen bei der Rente mit 63 bis an ihr Lebensende 14,4 Prozent des monatlichen Geldes.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.