Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt nicht eine Diagnose, sondern das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung durch gesundheitliche Funktionsstörungen.
Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt; ab GdB 50 gilt eine Schwerbehinderung. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 152 SGB IX und die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit ihren „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, die bundeseinheitliche Maßstäbe für die Begutachtung vorgeben. Menschen mit GdB 30 oder 40 können im Arbeitsleben auf Antrag den Schwerbehinderten gleichgestellt werden.
Von Wichtigkeit ist stets die funktionale Auswirkung auf Alltag und gesellschaftliche Teilhabe – nicht der bloße Name der Krankheit.
Wie die Bewertung erfolgt
Die VersMedV ordnet Funktionsbeeinträchtigungen Körperregionen und Organsystemen zu und nennt Anhaltswerte („GdB/GdS“) für typische Schweregrade.
Diese Werte bilden den Ausgangspunkt, die konkrete Einstufung erfolgt aber im Einzelfall nach Aktenlage, Befundberichten und ggf. Untersuchung. Wichtig ist: Liegen mehrere Leiden vor, wird kein Summieren einzelner Werte vorgenommen, sondern eine wertende Gesamtschau gebildet; leichte Einschränkungen mit Einzel-GdB 10 bleiben in der Regel unberücksichtigt, Einzel-GdB 20 erhöhen nicht automatisch. Maßgeblich sind die Wechselwirkungen der Leiden untereinander.
Krankheitsgruppen, die den GdB häufig erhöhen
Ob und wie stark eine Krankheit den GdB anhebt, hängt von Art, Ausmaß, Dauer und der Therapiebelastung ab. Im Folgenden die wichtigsten Bereiche – jeweils als Orientierung, da die VersMedV detaillierte Kriterien je System vorgibt.
Tabelle: Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?
Hier eine übersichtliche Tabelle mit Beispielen von Krankheiten, die den Grad der Behinderung (GdB) erhöhen können. Die linke Spalte nennt die Krankheitsgruppen oder Beispiele, die rechte Spalte zeigt, inwiefern sie den GdB beeinflussen können:
| Krankheit / Krankheitsgruppe | Typische GdB-Spanne |
| Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinsuffizienz, KHK) | 20–100 (abhängig von Belastbarkeit, Symptomatik, Organschäden) |
| Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma) | 20–80 (bei schwerer Einschränkung oder Sauerstoffpflicht höher) |
| Diabetes mellitus | 20–50 (bei intensivierter Insulintherapie mit erheblichen Alltagsbelastungen bis 50) |
| Neurologische Erkrankungen (MS, Parkinson, Epilepsie) | 30–100 (leichte Funktionsstörungen bis schwere Lähmungen oder häufige Anfälle) |
| Psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen, PTBS) | 30–70 (leichte bis schwere Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit) |
| Krebserkrankungen | 50–100 während der Heilungsbewährung, danach je nach Folgeschäden 20–80 |
| Sehbehinderung / Blindheit | 30–100 (Blindheit ab GdB 100) |
| Hörbehinderung / Gehörlosigkeit | 30–80 (Gehörlosigkeit ca. GdB 80) |
| Bewegungsapparat (Arthrose, Wirbelsäulenerkrankungen) | 20–70 (abhängig von Beweglichkeit, Schmerzen, Endoprothesen) |
| Nieren- und Lebererkrankungen (Dialyse, Zirrhose) | 40–100 (Dialysepflicht meist GdB 100) |
| Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) | 30–60 (bei häufigen Schüben oder Komplikationen höher) |
| Rheumatische und Autoimmunerkrankungen | 30–70 (abhängig von Aktivität, Organbeteiligung und Gelenkschäden) |
| Post-/Long-Covid | 20–60 (analog zu vergleichbaren Funktionseinschränkungen, z. B. Fatigue, Atemnot, Neurodefizite) |
Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen
Chronische Herzinsuffizienz, Koronare Herzkrankheit, schwere Hypertonie mit Organfolgen sowie COPD oder schweres Asthma können – je nach Belastbarkeit, Sauerstoffpflicht, Häufigkeit von Dekompensationen und Leistungsdiagnostik – zu deutlich erhöhten GdB führen. Bei starker Einschränkung der Belastbarkeit bis hin zur Ruhesymptomatik sind hohe Werte möglich; milde, gut eingestellte Verläufe führen zu niedrigen GdB.
Stoffwechselerkrankungen
Bei Diabetes mellitus ist nicht die Diagnose, sondern der Therapieaufwand und das Risiko erheblicher Entgleisungen maßgebend. Ein GdB 50 setzt nach der Rechtsprechung typischerweise mindestens vier Insulininjektionen pro Tag mit eigenständiger Dosisanpassung und spürbare Einschnitte im Alltag voraus; moderne Pumpen- und Sensorsysteme senken diesen Aufwand nicht automatisch. Leichter einzustellende Verläufe liegen darunter.
Neurologische Erkrankungen
Epilepsien werden nach Anfallstyp, Häufigkeit und Einschränkungen bewertet; Parkinson und Multiple Sklerose nach objektivierbaren Ausfällen, Alltagskompetenz und Verlauf. Bei MS nennt die VersMedV keine fixe Spannbreite; maßgeblich sind die zerebralen und spinalen Ausfälle und die Krankheitsaktivität. Anhaltende Lähmungen, Gang- und Gleichgewichtsstörungen oder ausgeprägte Fatigue erhöhen den GdB deutlich.
Psychische Erkrankungen
Depressionen, Angststörungen, PTBS und Persönlichkeitsstörungen können den GdB anheben, wenn Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt sind.
Leichte psychovegetative Störungen bewegen sich im unteren Bereich, während ausgeprägte, dauerhafte Störungen mit erheblichen Alltags- und Teilhabeeinbußen zu deutlich höheren Werten führen. Maßgeblich sind Stabilität, Behandlungserfolg und soziale Funktionsfähigkeit.
Krebserkrankungen und Heilungsbewährung
Nach Primärtherapie eines malignen Tumors wird in der Regel eine Heilungsbewährung von meist fünf Jahren abgewartet, in der ein erhöhter GdB festgesetzt wird; bei carcinoma in situ können kürzere Fristen gelten. Danach erfolgt eine Neubewertung anhand bleibender Organ- und Therapiefolgen.
Erkrankungen der Sinnesorgane
Schwere Sehbehinderungen bis hin zur Blindheit sowie hochgradige Hörstörungen oder Gehörlosigkeit führen regelmäßig zu hohen GdB-Werten. Beim Sehen sind korrigierte Sehschärfe, Gesichtsfeld und weitere Parameter maßgeblich; beim Hören die Herabsetzung des Sprachgehörs anhand standardisierter Audiometrie. Zusätzlich können Merkzeichen wie „Bl“ oder „Gl“ zustehen.
Erkrankungen des Bewegungsapparates
Chronische Wirbelsäulen- und Gelenkleiden erhöhen den GdB, wenn sie zu dauerhaften Bewegungseinschränkungen, Schmerzen und Verringerung der Geh-, Steh- oder Greiffähigkeit führen.
Entscheidend sind objektive Funktionsdefizite, Operationsfolgen, Endoprothesenstatus, Instabilitäten sowie die Belastbarkeit im Alltag; Schmerzen sind in den Tabellen grundsätzlich mitgedacht, außergewöhnliche Schmerzsyndrome können die Bewertung jedoch erhöhen.
Nieren-, Leber- und gastrointestinale Erkrankungen
Fortgeschrittene Niereninsuffizienz bis zur Dialyse, Leberzirrhose oder chronisch-entzündliche Darmerkrankungen mit Komplikationen wirken sich deutlich auf den GdB aus; symptomarme oder gut kompensierte Verläufe werden niedriger bewertet. Maßgeblich sind Labor- und Verlaufsdaten sowie Therapiebedarfe.
Autoimmun- und Systemerkrankungen
Rheumatoide Arthritis, Kollagenosen, Vaskulitiden oder chronische Haut- und Muskelerkrankungen erhöhen den GdB abhängig von Aktivität, Organbeteiligung und Funktionsverlust. Starke Schübe mit Dauerschäden, deformierende Gelenkverläufe oder systemische Beteiligungen begründen höhere Werte.
Post-/Long-Covid als Querschnittsthema
Für Post-Covid-Syndrom existieren in der VersMedV bislang keine eigenen Anhaltswerte. Die Praxis orientiert sich an den vergleichbaren Funktionseinschränkungen – etwa chronischer Fatigue, kardiopulmonalen oder neurokognitiven Defiziten.
Je nach Schweregrad kann im Einzelfall ein GdB bis in den Schwerbehindertenbereich festgestellt werden; aktuelle Rechtsprechung und Fachbeiträge betonen die Analogbewertung, häufig an CFS-Maßstäben.
Mehrere Krankheiten: der Gesamt-GdB
Wer mehrere Leiden hat, erhält für jede relevante Funktionsstörung einen Einzel-GdB. Für die Gesamtbewertung wird von der führenden Beeinträchtigung ausgegangen und geprüft, ob und wie andere Leiden das Gesamtausmaß wertend erhöhen.
Additionen sind unzulässig; Einzel-GdB 10 bleiben grundsätzlich außen vor, bei Einzel-GdB 20 kommt es auf Gewicht und Unabhängigkeit der zusätzlichen Einschränkung an. Diese gesetzliche Logik erklärt, warum zwei Erkrankungen mit je 30 nicht automatisch zu 60 führen.
Merkzeichen als wichtige Zusatzaussage
Neben der Zahl des GdB können Merkzeichen vergeben werden, die bestimmte Teilhabebarrieren abbilden und Nachteilsausgleiche auslösen – etwa G für erhebliche Gehbeeinträchtigung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit, Gl für Gehörlosigkeit, B für Begleitperson, RF für Rundfunkbeitrags-Ermäßigung und TBl für Taubblindheit. Welche Merkzeichen passen, ergibt sich ebenfalls aus den VersMedV-Kriterien.
Kinder, Alter und Dauer
GdB und GdS setzen eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus; bei Kindern und hochbetagten Menschen wird dies ausdrücklich berücksichtigt. Zudem müssen Beeinträchtigungen in der Regel länger als sechs Monate bestehen, um als Behinderung im Sinne des SGB IX zu gelten.
Was Betroffene mitnehmen sollten
„Welche Krankheiten erhöhen den GdB?“ lässt sich seriös nur mit Blick auf die Folgen beantworten. Typische chronische Erkrankungen aus nahezu allen Organsystemen können – je nach Schwere, Stabilität und Therapieaufwand – den GdB deutlich anheben, von psychischen Störungen über Herz-, Lungen-, Stoffwechsel-, Neuro- und Tumorerkrankungen bis hin zu Sinnes- und Bewegungsstörungen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze liefern dafür den verbindlichen Rahmen; im Einzelfall entscheidet die Gesamtschau der funktionalen Einschränkungen über die Höhe.




