Menschen mit Schwerbehinderung müssen voll für Rundfunkbeitrag und Wertmarke zahlen, wenn sie statt Grudnsicherung Wohngeld erhalten. Ein Leser von gegen-hartz.de bat uns, „zum nachfolgenden Sachverhalt zu recherchieren und diesbezüglich ihre Recherche zu veröffentlichen, da im System eine Mogelpackung zum Nachteil Tausender Behinderter verborgen ist.“
Schwerbehinderung und Merkzeichen
Der Betroffene hat einen Grad der Behinderung von 90, mit einer beidseitigen Beinamputation ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Im Schwerbehindertenausweis sind außerdem die Merkzeichen G / AG / B eingetragen.
Mehrkosten durch Umstellung auf Wohngeld
Er bezog Grundsicherung, doch diese wurde wegen Vorrangigkeit auf Wohngeld umgestellt.
Er schreibt: „Bei sogenannter Grundsicherung wurde die Wertmarke für den Nahverkehr kostenfrei von Amts wegen ausgegeben, auch erfolgte auf entsprechenden Antrag eine GEZ Befreiung. Beide vorgenannten Vergünstigungen entfallen beim Wohngeld ersatzlos zu Lasten der Schwerbehinderten.“
Staatlich sanktionierte Lastenabwälzung
Der Betroffene schließt: „Am ehesten könnte man diesen Sachverhalt als staatlich sanktionierte Lastenabwälzung bezeichnen, was wohl nicht korrekt ist nach GG und auch sicher nicht so gewollt ist durch die Sozialgesetzbücher?“
Die Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr beträgt 91,00 Euro pro Jahr. Kostenlos ist sie mit den Merkzeichen Bl oder H, außerdem für kriegs- oder wehrdienstgeschädigte Menschen.
Kostenfreie Wertmarke gilt nicht bei allen Sozialleistungen
Kostenlos ist sie zudem bei folgenden Sozialleistungen: Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II. Auch Wohngeld ist eine Sozialleistung, doch hier müssen Sie die Wertmarke regulär bezahlen.
Wann gilt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag auf Antrag ist bei den Sozialleistungen Grundsicherung und Bürgergeld möglich. Bei Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Übergangsgeld gibt es keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Verlust beim Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld haben Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können, aber Probleme haben, aus eigenen Mitteln die Kosten der Wohnung zu decken.
Diese können einen Zuschuss erhalten, das Wohngeld, abhängig vor allem vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Anzahl der Bewohner und der Höhe der Mieten in der jeweiligen Wohnlage.
Bei Bürgergeld und Grundsicherung werden die Kosten der Unterkunft und Heizung bis zu der Grenze übernommen, die die zuständige Behörde beziehungsweise die Kommune als angemessen ansieht.
Vom Zuschuss auf die Miete, den Wohngeldberechtigte erhalten, müssen Sie gleich wieder den Rundfunkbeitrag und die Kosten für die Wertmarkte abziehen, die sie voll bezahlen müssen.
Eine Mogelpackung?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für einen Wohnung. Das ist gesetzlich geregelt. 91,00 Euro Kosten pro Jahr für eine Wertmarke sind 7,58 Euro pro Monat.
Das sind jeden Monat 26,21 Euro Mehrkosten pro Monat, die bei der Umstellung von Grundsicherung auf Wohngeld fällig werden.
Das Wohngeld beträgt derzeit im Schnitt rund 370,00 Euro pro Monat. Im Januar 2025 wurde es angepasst, und seitdem bekommen die Betroffenen rund 15 Prozent mehr als zuvor, also circa 30,00 Euro.
Von diesem Plus bleiben dann – im Vergleich zur Grundsicherung nach Abzug der Kosten für den Rundfunk und die Wertmarke – bleiben also gerade einmal 3,79 Euro übrig.