Als Arbeitnehmer erhalten Sie jährlich vom Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung. Diese Jahresmeldung sollten Sie erstens aufbewahren und zweitens prüfen. Fehlangaben des Arbeitgebers können dazu führen, dass sie weniger Rente bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Wann kommt die Jahresmeldung?
Die Bescheinigung über die Jahresmeldung für das vergangene Jahre sollten Sie als Arbeitnehmer bis spätestens Ende Februar 2024 erhalten.
Altersvorsorge prüfen
Die Jahresmeldung gehört zu den Dokumenten, die in den Briefkasten flackern, und Werktätige in der Gegenwart erst einmal nicht beschäftigen. Es geht darin nicht um aktuelle Zahlungen oder Rechnungen. Deswegen lässt sich leicht ignorieren, wie wichtig es ist, sie sorgfältig zu prüfen, um eine auf falschen Angaben basierende Rente frühzeitig abzuwenden.
Deutsche Rentenversicherung betont die Notwendigkeit
Dies betont auch die Deutsche Rentenversicherung:„Falsche Angaben können nämlich die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche negativ beeinflussen.” Es handelt sich nämlich um im Dokument angegebene Informationen, anhand derer die spätere Rente berechnet wird. Dazu zählen Gehalt und Dauer der Beschäftigung.
Was sollten Sie prüfen?
Als Betroffener sollten Sie prüfen, ob die Versicherungsdauer stimmt, ob der Bruttoverdienst richtig angegeben ist und ob bei der Dauer der Beschäftigung Fehler unterlaufen sind. Last but not least achten Sie auch darauf, dass ihr Name richtig geschrieben wurde.
Was tun Sie bei Fehlern?
Fallen Ihnen Fehler oder Unklarheiten auf, dann bitten Sie Arbeitgeber oder die Krankenkasse um eine Korrektur.
Anspruch auf Nachzahlung
Bisweilen fällt es Betroffenen jedoch erst nach Rentenantritt auf, dass ihre Bezüge falsch berechnet wurden. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch, dass Ihnen die Differenz für bis zu vier Jahre ausgezahlt wird. Auch wenn Sie länger eine falsch berechnete Rente bekamen, gilt der Anspruch auf Nachzahlung nur für diese vier Jahre.
Wann können Sie ihre Rentenberechnung prüfen?
Sie können jederzeit darauf drängen, dass ihre erwartbaren Rentenbezüge vom Versicherungsträger geprüft werden. Das kostet nichts. Allerdings muss dafür ein begründeter Verdacht bestehen, dass eine fehlerhafte Rentenberechnung vorliegt – und einen solche Verdacht müssen Sie nachweisen.
Was sollten Sie beim Rentenbescheid prüfen?
Beim Rentenbescheid sollten Sie den Versicherungsverlauf prüfen. Dieser enthält alle ihre Erwerbszeiten im Arbeitsleben. Sie können ihn auch als gesonderten Bescheid oder in einer Kontenklärung erhalten.
Wenn Ihnen hier falsche Angaben oder Lücken in der tatsächlichen Erwerbstätigkeit auffallen, dann sollten Sie eine Kontenklärung beantragen. Wenn Sie bereits Rente beziehen, können Sie auf ein Überprüfungsverfahren pochen.
Jahresmeldungen sind ein Beleg
Sie sollten Jahresmeldungen sorgsam aufbewahren, und nicht nur um im Nachhinein prüfen zu können, ob der Arbeitgeber einen Fehler machte. Diese Jahresmeldungen gelten auch als Beleg für die von ihnen gezahlten Rentenbeiträge.
Wo können Sie sich informieren?
Betroffene können sich online oder telefonisch an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Einen kostenlosen Service für derlei Fragen gibt es unter 0800 1000 4800.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.