Rente: Fristen 2026 – Diese Termine entscheiden über die Altersrente

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Wer 2026 in Rente gehen möchte, sollte jetzt die wichtigsten Fristen kennen. Die gesetzliche Rente gibt es nur auf Antrag. Wer zu spät handelt, verliert unter Umständen mehrere Monatsbeträge dauerhaft. Zugleich stehen für 2026 wichtige Änderungen an: eine voraussichtliche Rentenerhöhung zur Jahresmitte und die geplante Aktivrente mit steuerfreiem Hinzuverdienst.

Rentenantrag 2026: Ohne Antrag keine Rentenzahlung

Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie beginnt erst, wenn ein wirksamer Rentenantrag vorliegt. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VI: Die Regelaltersrente wird ab dem Monat gezahlt, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag fristgerecht eingeht.

Für Sie bedeutet das: Erreichen Sie 2026 Ihre Regelaltersgrenze, sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Nur dann ist sichergestellt, dass die erste Rentenzahlung pünktlich kommt und keine Lücke zum bisherigen Einkommen entsteht. Das gilt auch, wenn Sie derzeit Bürgergeld oder andere Leistungen beziehen und im kommenden Jahr in die Rente wechseln.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt aktuell, den vollständigen Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen. Wegen langer Bearbeitungszeiten raten viele Rentenberater inzwischen sogar zu einem Vorlauf von etwa sechs Monaten.

Drei-Monats-Frist: So sichern Sie rückwirkende Monate

Besonders wichtig ist die sogenannte Drei-Monats-Frist. Sie entscheidet darüber, ob Ihre Rente rückwirkend gezahlt wird oder erst ab dem Antragsmonat beginnt.

Die Regel lautet vereinfacht: Stellen Sie den Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der letzten Anspruchsvoraussetzung, wird die Rente rückwirkend ab dem ersten möglichen Monat gezahlt. Versäumen Sie diese Frist, beginnt die Rente grundsätzlich mit dem Monat der Antragstellung.

Ein Beispiel: Ihre Regelaltersgrenze ist im April 2026 erreicht. Geht der Rentenantrag spätestens Ende Juli 2026 vollständig bei der Rentenversicherung ein, erhalten Sie die Rente rückwirkend ab April. Kommt der Antrag erst im August dort an, zahlen die Träger in der Regel nur ab August. Die April-, Mai- und Junibeträge sind dann verloren.

Diese Frist ist für Beschäftigte ebenso wichtig wie für Menschen mit Bürgergeld oder Grundsicherung. Wer sich erst spät kümmert, riskiert nicht nur fehlende Rentenmonate, sondern oft auch Stress mit Jobcenter oder Sozialamt, weil Übergangszeiten finanziell nicht abgesichert sind.

Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente: Bis zu zwölf Monate rückwirkend

Bei Hinterbliebenenrenten gelten deutlich großzügigere Regeln. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten können in vielen Fällen bis zu zwölf Kalendermonate rückwirkend gezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass der Antrag nicht sofort nach dem Todesfall gestellt werden muss, sondern innerhalb dieser Jahresfrist möglich ist.

Die Rente wegen Todes beginnt dabei entweder mit dem Monat nach dem Sterbemonat, wenn der oder die Verstorbene bereits eine eigene Rente erhielt, oder direkt mit dem Todestag, wenn noch keine Rente lief. Entscheidend bleibt: Geht der Antrag mehr als zwölf Monate nach dem Todesfall ein, ist eine weitergehende Rückwirkung ausgeschlossen.

Ähnliche Jahresfristen gelten bei Renten wegen Erwerbsminderung. Auch hier ist eine rückwirkende Bewilligung bis zu zwölf Monate möglich, wenn der Antrag noch innerhalb dieser Zeit gestellt wird und die medizinischen Voraussetzungen bereits vorlagen.

Für Betroffene mit längeren Krankheitsverläufen oder auslaufendem Krankengeld kann diese Frist über mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.

Fehler im Rentenbescheid: Überprüfungsantrag für Nachzahlungen

Nicht jeder Rentenbescheid ist korrekt. Fehlen Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit, kann die Rente deutlich zu niedrig ausfallen. In solchen Fällen hilft ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Wird ein rechtswidriger Rentenbescheid nachträglich korrigiert, können Nachzahlungen grundsätzlich für bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend geleistet werden. Die Sozialgerichtsbarkeit sieht diese Vier-Jahres-Frist als zwingend an.

Wichtig ist der Zeitpunkt Ihres Überprüfungsantrags. Die Frist wird ausgehend vom Jahr der Antragstellung berechnet. Stellen Sie den Antrag beispielsweise im Dezember 2026, können Nachzahlungen in der Regel bis einschließlich Januar 2022 reichen. Warten Sie bis Januar 2027, rückt der frühestmögliche Nachzahlungszeitraum um ein Jahr nach vorne.

Für Sie heißt das: Wenn Sie Zweifel an der Höhe Ihrer Rente haben oder Ihnen Zeiten fehlen, sollten Sie den Bescheid möglichst früh prüfen lassen – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, einem Sozialverband oder einer spezialisierten Beratungsstelle.

Renteneintrittsalter 2026: Was für Jahrgang 1959 gilt

Die Regelaltersgrenze steigt seit Jahren schrittweise auf 67 Jahre. Für den Geburtsjahrgang 1959, der 2025 und 2026 in großer Zahl in Rente geht, liegt die reguläre Altersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten.

Das bedeutet: Wer 1959 geboren ist, erreicht seine Regelaltersgrenze je nach Geburtsmonat zwischen April 2025 und März 2026. Ab diesem Monat ist eine abschlagsfreie Regelaltersrente möglich, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist.

Ein früherer Rentenbeginn ist über vorgezogene Altersrenten zwar möglich, führt aber dauerhaft zu Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat der Vorverlegung.

Gerade für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwerbehinderung lohnt ein genauer Blick auf die jeweils passende Rentenart. Für schwerbehinderte Menschen oder besonders langjährig Versicherte gelten teilweise andere Altersgrenzen und Abschlagsregeln. Auch hier sind Fristen wichtig, weil oft mehrere Monate zwischen Antrag und Entscheidung vergehen.

Rente 2026: Erwartete Rentenerhöhung und geplante Aktivrente

Für 2026 zeichnet sich eine spürbare Rentenerhöhung ab. Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025 rechnet die Bundesregierung zum 1. Juli 2026 mit einem Plus von rund 3,7 Prozent. Medien, Sozialverbände und Rentenexperten berichten übereinstimmend von dieser Prognose. Die endgültige Höhe legt das Bundeskabinett aber wie üblich erst im Frühjahr 2026 fest.

Für Sie bedeutet das: Wer bereits vor Juli 2026 Rente erhält, bekommt die gesamte Erhöhung automatisch. Wer seine erste Rentenzahlung erst ab Juli 2026 erhält, startet direkt mit dem erhöhten Betrag. Eine spätere Antragstellung ersetzt allerdings keine verloren gegangenen Monate vor Rentenbeginn.

Parallel arbeitet die Bundesregierung an der sogenannten Aktivrente. Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 ein Aktivrentengesetz beschlossen, das ab 1. Januar 2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ermöglichen soll.

Die Regelung ist für Menschen gedacht, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten; vorgezogene Altersrentner sollen die Steuerfreiheit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen dürfen. Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, Änderungen sind daher möglich.

Gerade für Personen mit niedriger Rente kann sich die Aktivrente lohnen, wenn gesundheitlich noch eine Beschäftigung möglich ist. Sie sollten jedoch prüfen, wie sich zusätzlicher Lohn auf Steuern, Sozialabgaben und eventuelle ergänzende Sozialleistungen auswirkt.

Rentenauszahlung 2026: Wann das Geld auf dem Konto ist

Die Fälligkeit der Rente ist gesetzlich klar geregelt. Laufende Rentenleistungen werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt diese Beträge am letzten Bankarbeitstag dieses Monats aus. Die Rente für Januar 2026 landet also in der Regel am letzten Werktag im Januar auf dem Konto.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben. Diese „Alt-Renten“ und bestimmte daran anschließende Hinterbliebenenrenten werden weiterhin im Voraus gezahlt. Hier erfolgt die Gutschrift am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Betroffene erhalten die Januarrente also bereits Ende Dezember.

Rentenantrag vorbereiten: Diese Schritte schützen vor Friststress

Damit Fristen 2026 nicht zur Stolperfalle werden, lohnt eine frühzeitige Vorbereitung. Klären Sie zunächst Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung. Lücken, unklare Zeiten oder fehlende Kindererziehungszeiten sollten Sie möglichst vor dem Rentenantrag bereinigen.

Sammeln Sie rechtzeitig die wichtigsten Unterlagen: Personalausweis, Versicherungsnummer, Bankverbindung, Angaben zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Nachweise über Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder Zeiten im Ausland. Wer bereits heute Bürgergeld bezieht, sollte das Jobcenter frühzeitig über den geplanten Rentenbeginn informieren. So lassen sich Überschneidungen oder Lücken zwischen den Leistungen vermeiden.

Stellen Sie den Antrag nach Möglichkeit online oder in einer Beratungsstelle. Wichtig ist, dass der Antrag fristwahrend eingeht. Sie können auch zunächst formlos beantragen und die Unterlagen nachreichen. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollte der vollständige Antrag jedoch bei der Rentenversicherung vorliegen.