Im Dezember 2022 verstarb der Ehemann der Betroffenen, ein Rentner. Im Zuge dessen wurde über das Bestattungsunternehmen ein Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr bei der Deutschen Rentenversicherung Bund per Fax eingereicht. Obwohl ein Sendebericht vorlag, gab es später Probleme mit der Antragsbearbeitung.
Schwierige Kommunikation bei der Deutschen Rentenversicherung
Im weiteren Verlauf wollte die Antragstellerin eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten beantragen. Um sich zu informieren, wandte sie sich telefonisch an die zuständige Außenstelle in Lübeck. Die Auskunft der Sachbearbeiterin war jedoch ernüchternd: Mit der Aussage, dass es „kein Wunschkonzert“ sei und sie als ausgebildete Fachkraft Bescheid wisse, wurde das Gespräch abrupt beendet.
An einer anderen Stelle, der Servicerufnummer der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, erhielt sie schließlich die Information, dass die Formulare R 620 und R 510 erforderlich seien. Mithilfe eines ehrenamtlichen Mitarbeiters, der früher bei der Rentenversicherung tätig war, füllte sie die Formulare aus und verschickte sie Ende Dezember per Einschreiben mit Rückantwort. Auch der Arbeitgeber reichte zusätzliche Unterlagen fristgerecht ein.
Lange Wartezeit und fehlende Antragsbearbeitung
Obwohl alle erforderlichen Dokumente eingesendet wurden, blieb die Zahlung des Sterbevierteljahrs aus. Im März 2023 kontaktierte sie erneut die Servicehotline, wo ihr mitgeteilt wurde, dass kein Antrag vorliege und die 30-Tage-Frist abgelaufen sei. Der Kommentar der Mitarbeiterin: „Da haben Sie Pech gehabt.“
Dieser Rückschlag war jedoch nicht das Ende der Probleme. Im April erhielt sie ein Schreiben aus Gera, in dem angeblich fehlende Unterlagen vom Arbeitgeber angemahnt wurden. Bei einem Termin in der Außenstelle Hamburg-Innenstadt legte sie erneut alle relevanten Dokumente vor, doch es wurde ein weiterer Termin vereinbart, da angeblich noch Unterlagen fehlten.
Umzug der Außenstelle erschwert den Prozess
Beim nächsten Termin im Mai war die Außenstelle Hamburg-Innenstadt wegen eines Umzugs geschlossen, ohne dass sie im Vorfeld darüber informiert wurde. Die Unterlagen wurden daraufhin nach Berlin gesendet – wieder per Einschreiben mit Rückantwort.
Unklare Berechnung der Witwenrente
Im September 2023 erhielt sie schließlich Post von der Deutschen Rentenversicherung Nord: Die Nachzahlung des Sterbevierteljahrs nach neun Monaten wurde genehmigt. Die laufende Witwenrente wurde jedoch mit 0,00 EUR berechnet. Diese Berechnung erschien ihr angesichts der bisherigen Informationen über die kleine Witwenrente ihres verstorbenen Mannes (ca. 150 EUR) nicht nachvollziehbar. Daraufhin legte sie Widerspruch bei der Außenstelle in Lübeck ein.
Im Oktober informierte die Deutsche Rentenversicherung Nord darüber, dass die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin übernommen werde. Sie wurde gefragt, ob sie den Widerspruch weiterhin aufrechterhalten wolle, was sie schriftlich bestätigte. Seitdem gab es bis Ende November 2023 keine weitere Rückmeldung.
Finanzielle Belastungen und Unsicherheit
Während der gesamten Zeit hatte die Antragstellerin erhebliche Ausgaben für Kopien, Telefonate, Fahrkosten und Einschreiben. Diese Belastungen wurden von der Rentenversicherung nicht berücksichtigt.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.