Die Rente markiert für viele Menschen das Ende eines langen Arbeitslebens und den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Doch bevor man diesen Lebensabschnitt sorgenfrei genießen kann, gibt es einige Hürden zu bewältigen. Vor allem Lücken im Versicherungsverlauf können erhebliche Schwierigkeiten verursachen, wie ein aktueller Fall zeigt.
Lücken im Versicherungsverlauf – eine unterschätzte Gefahr
Um die reguläre Altersrente beziehen zu können, ist in der Regel ein lückenloser Versicherungsverlauf über 45 Beitragsjahre notwendig. Doch was passiert, wenn in diesem Verlauf Lücken auftreten? Oft entstehen solche Lücken während privater Auszeiten oder bei selbstständiger Tätigkeit, wenn keine Rentenbeiträge eingezahlt wurden.
Besonders problematisch wird es, wenn die Rentenversicherung diese Lücken später nicht anerkennt und Nachweise verlangt, die nicht einfach zu erbringen sind.
Trotz Klärung des Versicherungskontos Probleme bei der Bewilligung
Ein Rentenversicherter teilte in einer Facebook-Gruppe seine leidvolle Erfahrung mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Anfang 2022 wurde ihm mitgeteilt, dass in seinem Versicherungsverlauf 60 Monate nicht angerechnet werden könnten. Dies kam für ihn überraschend, da er bereits im Jahr 2005 eine Klärung seines Versicherungskontos vorgenommen und die damals vorhandenen Fehlzeiten ausgeglichen hatte.
Gesetzesänderungen sorgt für Probleme
Auf Nachfrage erklärte ihm die Rentenversicherung, dass die Probleme durch eine Gesetzesänderung verursacht wurden. Trotz der Einreichung der erforderlichen Unterlagen dauerte es jedoch über ein Jahr, bis der Sachverhalt abschließend geklärt war. Erst im Juni 2023 erhielt der Betroffene einen korrekt bereinigten Versicherungsverlauf.
Lange Bearbeitungszeiten sind keine Seltenheit
Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit bei solchen Verfahren stark variieren kann. Diese hängt unter anderem vom aktuellen Klärungsstand des Versicherungskontos und der Dauer möglicher Ermittlungen ab.
Besonders langwierig wird der Prozess, wenn zusätzliche Unterlagen oder Nachweise von Versicherten oder externen Stellen angefordert werden müssen.
Frühe Vorsorge ist entscheidend
Der betroffene Rentner zieht aus seiner Erfahrung eine klare Schlussfolgerung: Versicherte sollten sich frühzeitig um die Klärung ihres Versicherungskontos kümmern. Auch die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, diese Klärung nicht erst bei der Rentenantragstellung vorzunehmen.
Stattdessen wird angeraten, dies bereits in den Vierzigern zu tun, um mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Wurde das Versicherungskonto bereits geklärt, genügt es in der Regel, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.