Viele Rentner können sich über ein deutliches Renten-Plus freuen. Die sogenannte Zurechnungszeit erhöht als fiktive Anrechnungszeit die Rentenansprüche durchschnittlich um 500 Euro.
Besonders erwerbsgeminderte Rentner und Hinterbliebene profitieren von dieser deutlichen Verbesserung ihrer Rente.
Was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Verlängerung der Beitragszeiten, die bei der Rentenberechnung angerechnet wird.
Dadurch werden Betroffene so behandelt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge zur Rentenversicherung geleistet, selbst wenn sie aufgrund von Erwerbsminderung oder Tod nicht mehr arbeiten konnten. Konkret wird die Zurechnungszeit den Versicherten angerechnet, um die Lücken in ihren Beitragsjahren auszugleichen, die durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Das soll dazu dienen, eine faire Absicherung für Menschen zu ermöglichen, die unfreiwillig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten. Relevant ist sie hauptsächlich für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder eine Erziehungsrente beziehen.
Beispielhafte Rentenberechnung
Stellen wir uns vor, sie könnten im Jahr 2024 nicht mehr in vollem Umfang arbeiten, sondern nur noch weniger als drei Stunden pro Tag. Sie sind damit berechtigt, eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Sie sind 56 Jahre alt und haben in den vergangenen 24 Jahren regelmäßig in die Rentenversicherung eingezahlt, mit einem Entgeltpunkt pro Jahr.
Ohne die Zurechnungszeit würden diese 24 Jahre für die Rentenberechnung zugrunde gelegt, was einer erwarteten Altersrente von 936,48 Euro entsprechen würde.
Da die Regelaltersgrenze im Jahr 2024 bei 66 Jahren und einem Monat liegt, verbleiben ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze zehn Jahre, für die die Rentenkasse ihnen weitere Rentenpunkte zubilligt. Bei einem aktuellen Rentenpunktwert von 39,32 Euro ergibt sich für diese zehn zusätzlichen Jahre ein Betrag von 393,20 Euro.
Das ist mehr als ein Drittel der ursprünglichen Rente ohne Zurechnungszeit. Statt der ursprünglich erwarteten 936,48 Euro würden Sie eine monatliche Rente von 1.329,68 Euro erhalten.
Vorteile der Zurechnungszeit für Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
Auch Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten profitieren von der Zurechnungszeit. Für Hinterbliebene, wie Witwen, Witwer oder Waisen, sorgt die Zurechnungszeit dafür, dass trotz des Todes des Versicherten weiterhin Rentenpunkte angerechnet werden, als hätte die Person bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet.
Auch Erziehungsrenten profitieren von der Zurechnungszeit, da die Zeit, die für die Erziehung von Kindern genutzt wurde, so angerechnet werden kann.
Durchschnittliche Zurechnungszeit und Zuschuss-Höhe
Im Jahr 2023 basierten 1,76 Millionen Erwerbsminderungsrenten auf einer durchschnittlichen Zurechnungszeit von 12,6 Entgeltpunkten. Bei einem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro ergibt sich dadurch ein Renten-Plus von etwa 495,43 Euro pro Monat.
Seit 2019 wird die Zurechnungszeit kontinuierlich verlängert, sodass sie bis 2031 für alle Betroffenen bis zum 67. Lebensjahr reicht.
Herausforderungen trotz Renten-Plus
Die positiven Effekte der Zurechnungszeit können leider nicht alle Probleme von erwerbsgeminderten Rentnern lösen. Häufig müssen diese wegen ihrer gesundheitlichen Probleme frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, was zu hohen Abschlägen bei der Rente führt.
Rentenexperte Peter Knöppel sagt dazu Folgendes:
Seit 2001 ging es mit den Rentenzahlbeträgen von EM-Renten steil bergab. EM-Renten haben in der Regel einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Allein dieser Abschlag führte ab Beginn 2001 zu einer massiven finanziellen Entwertung dieser Rentenart. Viele Rentnerinnen und Rentner empfanden diesen Abschlag als eine Art Bestrafung dafür, dass sie als EM-Rentenbezieher aufgrund Krankheit oder Behinderung ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage verloren haben.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.