Rente: Etwa 500 Euro mehr durch den Rentenzuschuss

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Viele Rentner kรถnnen sich รผber ein deutliches Renten-Plus freuen. Die sogenannte Zurechnungszeit erhรถht als fiktive Anrechnungszeit die Rentenansprรผche durchschnittlich um 500 Euro.

Besonders erwerbsgeminderte Rentner und Hinterbliebene profitieren von dieser deutlichen Verbesserung ihrer Rente.

Was ist die Zurechnungszeit?

Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Verlรคngerung der Beitragszeiten, die bei der Rentenberechnung angerechnet wird.

Dadurch werden Betroffene so behandelt, als hรคtten sie bis zur Regelaltersgrenze weiter Beitrรคge zur Rentenversicherung geleistet, selbst wenn sie aufgrund von Erwerbsminderung oder Tod nicht mehr arbeiten konnten.

Konkret wird die Zurechnungszeit den Versicherten angerechnet, um die Lรผcken in ihren Beitragsjahren auszugleichen, die durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.

Das soll dazu dienen, eine faire Absicherung fรผr Menschen zu ermรถglichen, die unfreiwillig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten. Relevant ist sie hauptsรคchlich fรผr Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder eine Erziehungsrente beziehen.

Beispielhafte Rentenberechnung

Stellen wir uns vor, sie kรถnnten im Jahr 2024 nicht mehr in vollem Umfang arbeiten, sondern nur noch weniger als drei Stunden pro Tag. Sie sind damit berechtigt, eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Sie sind 56 Jahre alt und haben in den vergangenen 24 Jahren regelmรครŸig in die Rentenversicherung eingezahlt, mit einem Entgeltpunkt pro Jahr.

Ohne die Zurechnungszeit wรผrden diese 24 Jahre fรผr die Rentenberechnung zugrunde gelegt, was einer erwarteten Altersrente von 936,48 Euro entsprechen wรผrde.

Da die Regelaltersgrenze im Jahr 2024 bei 66 Jahren und einem Monat liegt, verbleiben ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze zehn Jahre, fรผr die die Rentenkasse ihnen weitere Rentenpunkte zubilligt.

Bei einem aktuellen Rentenpunktwert von 39,32 Euro ergibt sich fรผr diese zehn zusรคtzlichen Jahre ein Betrag von 393,20 Euro.

Das ist mehr als ein Drittel der ursprรผnglichen Rente ohne Zurechnungszeit. Statt der ursprรผnglich erwarteten 936,48 Euro wรผrden Sie eine monatliche Rente von 1.329,68 Euro erhalten.

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Vorteile der Zurechnungszeit fรผr Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten

Auch Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten profitieren von der Zurechnungszeit. Fรผr Hinterbliebene, wie Witwen, Witwer oder Waisen, sorgt die Zurechnungszeit dafรผr, dass trotz des Todes des Versicherten weiterhin Rentenpunkte angerechnet werden, als hรคtte die Person bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet.

Auch Erziehungsrenten profitieren von der Zurechnungszeit, da die Zeit, die fรผr die Erziehung von Kindern genutzt wurde, so angerechnet werden kann.

Durchschnittliche Zurechnungszeit und Zuschuss-Hรถhe

Im Jahr 2023 basierten 1,76 Millionen Erwerbsminderungsrenten auf einer durchschnittlichen Zurechnungszeit von 12,6 Entgeltpunkten. Bei einem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro ergibt sich dadurch ein Renten-Plus von etwa 495,43 Euro pro Monat.

Seit 2019 wird die Zurechnungszeit kontinuierlich verlรคngert, sodass sie bis 2031 fรผr alle Betroffenen bis zum 67. Lebensjahr reicht.

Herausforderungen trotz Renten-Plus

Die positiven Effekte der Zurechnungszeit kรถnnen leider nicht alle Probleme von erwerbsgeminderten Rentnern lรถsen. Hรคufig mรผssen diese wegen ihrer gesundheitlichen Probleme frรผhzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, was zu hohen Abschlรคgen bei der Rente fรผhrt.

Rentenexperte Peter Knรถppel sagt dazu Folgendes: Seit 2001 ging es mit den Rentenzahlbetrรคgen von EM-Renten steil bergab. EM-Renten haben in der Regel einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent. Allein dieser Abschlag fรผhrte ab Beginn 2001 zu einer massiven finanziellen Entwertung dieser Rentenart. Viele Rentnerinnen und Rentner empfanden diesen Abschlag als eine Art Bestrafung dafรผr, dass sie als EM-Rentenbezieher aufgrund Krankheit oder Behinderung ihren Job und damit ihre Existenzgrundlage verloren haben.