Rentenversicherung verhindert vorzeitige Rente

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Viele zukünftige Rentner wissen es nicht: Die jährliche Renteninformation zeigt Ihnen nur das reguläre Alter des Rentenbeginns, nicht aber, welche Möglichkeit Sie haben, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten, wenn die entsprechenden Wartezeiten erfüllt sind.

Informationen über die vorzeitige Rente liefert erst die Rentenauskunft, und dies zu übersehen kann dazu führen, dass Sie zu spät in Rente gehen und so deutliche Nachteile erleiden.

Die Renteninformation

Wer in der Rentenkasse versichert ist erhält ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr eine Renteninformation zugeschickt. Dies gilt zumindest dann, wenn er die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat, die nötig sind, um Anspruch auf eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu haben.

Diese Renteninformation können Sie außerdem jederzeit von der Rentenversicherung formlos anfordern und bekommen.

Zu spät in Rente wegen fehlender Angaben?

Wer von dieser jährlichen Information ausgehend seine Rente plant, kann allerdings auf Glatteis geraten. Denn die Renteninformation zeigt nur das reguläre Alter, in dem Sie nach mindestens fünf Jahren Wartezeit eine gesetzliche Rente in Anspruch nehmen können.

Erst die spätere Rentenauskunft informiert aber über die verschiedenen Formen der Rente und damit auch über die Möglichkeit, mit Abschlägen oder ohne Abschläge vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden.

So kann es passieren, dass Versicherte, die die Möglichkeit zu einem vorzeitigen Ruhestand hätten (als langjährig Versicherter, besonders langjährig Versicherter oder Versicherter mit Schwerbehinderung), diese nicht in Anspruch nehmen, weil sie aufgrund der fehlenden Angaben in der Renteninformation nichts von diesen Möglichkeiten wissen.

Lesen Sie dazu auch:

– Rente: 12 Dinge die nur wenige kennen die Rentner von der Steuer absetzen können

Die Rentenauskunft

Erst die Rentenauskunft liefert Ihnen umfassende Informationen zu den Altersrenten für langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte und Versicherte mit Schwerbehinderung, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente.

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Diese Rentenauskunft erhalten Sie als Versicherter ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre. Dann bekommen Sie die vorherige Renteninformation nicht mehr. Wenn Sie das nicht wissen, besteht die Gefahr, dass Sie diese Schreiben der Rentenkasse ad acta legen, weil Sie davon ausgehen, dass es sich um die „alte Renteninformation“ handelt, die Jahr für Jahr bei Ihnen eintrudelte.

Nachteile eines regulären Renteneintritts

Die drei besonderen Formen der Altersrente bieten eine Gegenleistung für die lange Versicherungszeit und damit Vorteile gegenüber der „Normalrente“.

Es handelt sich um die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit, für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit und für Versicherte mit Schwerbehinderung nach 35 Jahren Wartezeit.

Langjährig Versicherte nach 35 Versicherungsjahren können bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand eintreten, müssen dafür allerdings pro Monat 0,3 Prozent Abschläge von den Bezügen in Kauf nehmen.

Besonders langjährig Versicherte nach 45 angerechneten Jahren in der Rentenversicherung können zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne dafür Abschläge zu leisten.

Versicherte mit Schwerbehinderung nach 35 Jahren Wartezeit können ebenfalls zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge zu zahlen. Zudem können Sie noch einmal drei Jahre früher aus dem Beruf ausscheiden und zahlen für diese Zeit 0,3 Prozent Abschläge pro Monat.

Weitere Vorteile einer vorzeitigen Rente

Eine vorzeitige Altersrente hat noch weitere Vorteile, die vielen nicht bewusst sind. Je später Sie in Rente gehen, desto höher wird der Anteil der monatlichen Bezüge, die Sie versteuern müssen. Dieser wird nämlich jährlich um 0,5 Prozent erhöht, bis er 2058 bei 100 Prozent liegt.

2025 müssen Sie 83,5 Prozent der Rente versteuern, 2026 werden es 84 Prozent sein, 2027 84,5 Prozent und 2028 85 Prozent.

Am deutlichsten zeigt sich der entsprechende Verlust bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie auf diese verzichten und regulär in Rente gehen, dann entgehen Ihnen nicht nur zwei Jahre volle Rentenbezüge.

Sie müssen dann, wenn Sie zwei Jahre später in Ruhestand eintreten, als Sie es könnten, auch noch ein Prozent mehr von Ihrer Gesamtrente versteuern.